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   OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09 - 62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28818
OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09 - 62 (https://dejure.org/2009,28818)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2009 - 5 W 169/09 - 62 (https://dejure.org/2009,28818)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 5 W 169/09 - 62 (https://dejure.org/2009,28818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 1; ZPO § 93
    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Ist dies nicht der Fall, kann er nicht als Veranlasser der Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, die deshalb dem Kläger aufzuerlegen sind (BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; Giebel in MünchKomm/ZPO, 3. Aufl., § 93, Rdn. 1).

    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ).

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf sein Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Beschluss vom 06.03.2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005 ).
  • OLG Hamm, 24.06.1988 - 20 U 228/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Es kommt für die Frage der Klageveranlassung nicht auf Verschuldensgesichtspunkte an, sondern darauf, ob der Kläger objektiv annehmen durfte, nur durch Klageerhebung zu seinem Recht zu kommen (OLG Köln, OLGR Köln 1994 115; OLG Hamm, MDR 1988, 971).
  • OLG Hamm, 07.04.2004 - 7 WF 49/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ).
  • OLG Köln, 04.05.1999 - 6 W 27/99

    Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Es ist bereits fraglich, ob der Schuldner, der mit einer Zwangsvollstreckung überzogen wird, vor Erhebung der Vollstreckungsgegenklage dem Gläubiger Einwände gegen die Vollstreckung vorbringen und diesem Gelegenheit geben muss, den Vollstreckungsauftrag zurückzunehmen (OLG Köln, NJW-RR 1999, 1520).
  • OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03

    Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ).
  • OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem

    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - juris; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2009, 970-971) Bleibt er insofern beweisfällig, ist für die Anwendung von § 93 ZPO kein Raum.
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den

    Ist dies nicht der Fall, kann er nicht als Veranlasser der Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, die deshalb dem Kläger aufzuerlegen sind (SaarlOLG OLGR 2009, 970).

    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat die beklagte Partei gegeben, wenn ihr vorprozessuales Verhalten ohne Rücksicht auf Verschulden (SaarlOLG OLGR 2009, 970 f.) und die materielle Rechtslage, auf die es wegen des Anerkenntnisses nicht ankommt (h. M., OLG Stuttgart OLGR 1999, 414, 415; Zöller/Herget, ZPO 30. Aufl. § 93 Rn. 3, jeweils m. w. Nachw.), sich gegenüber dem Kläger so darstellte, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (SaarlOLG OLGR 2009, 970, 971).

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat eine beklagte Partei somit bereits dann gegeben, wenn ihr vorprozessuales Verhalten ohne Rücksicht auf Verschulden ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f. ) und ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage, auf die es wegen des Anerkenntnisses in der Regel nicht mehr ankommt ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Stuttgart , Urteil vom 24.08.1999, Az.: 12 U 53/99, u.a. in: OLG-Report 1999, Seiten 414 f. ), sich gegenüber der Klägerin so darstellte, dass diese annehmen musste, sie werde ohne eine Klage nicht zu ihrem Recht kommen ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f. ).
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