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   OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12479
OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13 (https://dejure.org/2013,12479)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.06.2013 - 5 W 17/13 (https://dejure.org/2013,12479)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 5 W 17/13 (https://dejure.org/2013,12479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GVG § 20 Abs. 2
    Staatenimmunität, Auslandsvertretung, Sozialabkommen, internationales Sozialabkommen, Zuständigkeit, Arbeitsrecht, unzulässig, Zulässigkeit, Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen, internationales Sozialversicherungsabkommen, deutsche Gerichtsbarkeit, ...

  • unalex.eu

    Art. 1, 18 Brüssel I-VO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Streitsachen - Rechtsbeziehungen eines Hoheitsträgers mit Privatpersonen - Zuständigkeit für Arbeitssachen - Klagen von bei einem Staat beschäftigten Arbeitnehmern

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen Heimatstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage des ausländischen Konsuls vor deutschen Gerichten gegen seinen Heimatstaat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Sie ist also vorrangig vor der Frage zu prüfen, ob für den vorliegenden Rechtsstreit statt der ordentlichen Gerichte die Arbeitsgerichte zuständig sind (vgl. BGH NJW 1979, 1101; BAG NZA 2005, 1117; Zöller/Lückemann, ZPO, 29. Auflage, Vor §§ 18-20 GVG, Rn. 3).

    Maßgebend ist also der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit, auch wenn Gegenstand des Rechtsstreits nicht der Bestand des Arbeitsrechtsverhältnisses an sich ist, sondern Schadensersatzpflichten oder andere Zahlungspflichten im Zusammenhang mit diesem Arbeitsrechtsverhältnis in Streit stehen (vgl. nur LAG München, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 8 Ta 393/11; nachfolgend: BAG NZA 2013, 468; BAG NZA 2005, 1117; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2009, Az. 7 Sa 87/08; so auch: Herdegen, Völkerrecht, § 37, Rn. 6).

  • BGH, 26.09.1978 - VI ZR 267/76

    Uneingeschränkte Immunität von souveränen Staaten nach Völkergewohnheitsrecht -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Sie ist also vorrangig vor der Frage zu prüfen, ob für den vorliegenden Rechtsstreit statt der ordentlichen Gerichte die Arbeitsgerichte zuständig sind (vgl. BGH NJW 1979, 1101; BAG NZA 2005, 1117; Zöller/Lückemann, ZPO, 29. Auflage, Vor §§ 18-20 GVG, Rn. 3).

    Möglich ist allerdings die Abweisung einer Klage durch Prozessurteil (vgl. BGH NJW 1979, 1101; Zöller/Lückemann, ZPO, 29. Auflage, Vor §§ 18-20 GVG, Rn. 3; Stein/Jonas-Jacobs, ZPO, 22. Auflage, § 18 GVG, Rn. 4).

  • LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09

    Staatenimmunität

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    bb) Eine andere Ansicht stellt nicht auf den Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses, sondern auf die Natur des geltend gemachten prozessualen Anspruchs ab (vgl. LAG München, Urteile vom 27.11.2009, Az. 3 Sa 581/09 und 3 Sa 572/09, zustimmend: Majer NZA 2010, 1395).
  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Maßgebend ist also der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit, auch wenn Gegenstand des Rechtsstreits nicht der Bestand des Arbeitsrechtsverhältnisses an sich ist, sondern Schadensersatzpflichten oder andere Zahlungspflichten im Zusammenhang mit diesem Arbeitsrechtsverhältnis in Streit stehen (vgl. nur LAG München, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 8 Ta 393/11; nachfolgend: BAG NZA 2013, 468; BAG NZA 2005, 1117; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2009, Az. 7 Sa 87/08; so auch: Herdegen, Völkerrecht, § 37, Rn. 6).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99

    Staatsimmunität; Zwischenurteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Dagegen besteht keine Regel des Völkerrechts, die die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen in Bezug auf die nichthoheitliche Tätigkeit von Staaten ausschließt (BVerfGE 46, 342, 364 ff.; BAG NZA 2001, 683 m.w.N.).
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Bei Rechtsstreitigkeiten über den Bestand eines Arbeitsrechtsverhältnisses, das zur Erfüllung originär konsularisch-hoheitlicher Aufgaben verpflichtet, ist die Immunität des ausländischen Staates gegeben, denn die Entscheidung betrifft die diplomatische und konsularische Tätigkeit des ausländischen Staates unmittelbar (vgl. nur BAG NZA 1996, 1229; BAG NZA 2012, 760).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 7 Sa 87/08

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines türkischen Lehrers gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Maßgebend ist also der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit, auch wenn Gegenstand des Rechtsstreits nicht der Bestand des Arbeitsrechtsverhältnisses an sich ist, sondern Schadensersatzpflichten oder andere Zahlungspflichten im Zusammenhang mit diesem Arbeitsrechtsverhältnis in Streit stehen (vgl. nur LAG München, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 8 Ta 393/11; nachfolgend: BAG NZA 2013, 468; BAG NZA 2005, 1117; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2009, Az. 7 Sa 87/08; so auch: Herdegen, Völkerrecht, § 37, Rn. 6).
  • LAG München, 20.12.2011 - 8 Ta 393/11

    Immunität (Art. 25 GG)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Maßgebend ist also der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit, auch wenn Gegenstand des Rechtsstreits nicht der Bestand des Arbeitsrechtsverhältnisses an sich ist, sondern Schadensersatzpflichten oder andere Zahlungspflichten im Zusammenhang mit diesem Arbeitsrechtsverhältnis in Streit stehen (vgl. nur LAG München, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 8 Ta 393/11; nachfolgend: BAG NZA 2013, 468; BAG NZA 2005, 1117; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2009, Az. 7 Sa 87/08; so auch: Herdegen, Völkerrecht, § 37, Rn. 6).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Die Qualifikation als hoheitliche oder nichthoheitliche Staatstätigkeit ist nach deutschem Recht zu beurteilen (vgl. Kissel/Mayer, GVG, 7. Auflage, § 20, Rn. 3; BVerfGE 16, 27).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
    Dagegen besteht keine Regel des Völkerrechts, die die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen in Bezug auf die nichthoheitliche Tätigkeit von Staaten ausschließt (BVerfGE 46, 342, 364 ff.; BAG NZA 2001, 683 m.w.N.).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

  • LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 572/09

    Staatenimmunität

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

  • LG Konstanz, 19.11.2013 - 2 O 132/13

    Umschuldungsmaßnahme der Republik Griechenland: Unzulässigkeit einer vor einem

    Die - von Amts wegen zu prüfende - deutsche Gerichtsbarkeit darf folglich nicht ausgeübt werden, wenn eine Entscheidung in der Sache völkerrechtswidrig in die Souveränität eines anderen Staates im Bereich von dessen hoheitlicher Tätigkeit eingreifen würde (s. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.06.2013, 5 W 17/13, Juris) .
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