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   KG, 21.08.2013 - 5 W 170/13   

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KG, 21.08.2013 - 5 W 170/13 (https://dejure.org/2013,50562)
KG, Entscheidung vom 21.08.2013 - 5 W 170/13 (https://dejure.org/2013,50562)
KG, Entscheidung vom 21. August 2013 - 5 W 170/13 (https://dejure.org/2013,50562)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters

    Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).
  • OLG Celle, 20.01.2014 - 9 W 2/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits gegen einen von mehreren

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist in entsprechender Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO zulässig, vgl. KG, Beschluss vom 21. August 2013, 5 W 170/13, zitiert nach juris, m. w. N. Die Beschwerdesumme ist angesichts der durch den Streitwert der Klage für den Beklagten entstandenen Kosten, die dieser mit 5.261,82 EUR beziffert, erreicht.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20

    Elektrohydraulische Pressgeräte

    Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 3 U 45/16

    Mängelbeseitigungskosten für ein Bauvorhaben; Einrede der Verjährung; Hemmung

    In Abweichung vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung war im vorliegenden Fall vorab über die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der obsiegenden Beklagten zu 2) und der sie unterstützenden Streithelfer zu entscheiden, da ein schutzwürdiges Interesse an einer vorgezogenen Teilkostenentscheidung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1959, Az.: V ZR 82/58; KG, Beschluss vom 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2016 - 6 U 4/15

    Kennzeichenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen Wortzeichen;

    Im Streitfall ist - in Abweichung vom Grundsatz einer einheitlichen Kostengrundentscheidung - ausnahmsweise der Erlass einer Teilkostenentscheidung geboten (vgl. KG, Urt. v. 21.8.2013 - 5 W 170/13, juris).
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 3 U 45/19
    Soweit von diesem Grundsatz aus prozessökonomischen Gründen in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen zugelassen werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse einer Partei an einer vorgezogenen Kostenentscheidung besteht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.11.1959, Az.: V ZR 82/58, zit. n. juris; KG, Beschluss vom 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, zit. n. juris; Zöller-Feskorn, a.a.O., § 301 Rn. 21 m.w.N.), sind diese Ausnahmen vorliegend nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 26.05.2015 - 2 WF 85/15

    Zulässigkeit der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für das

    Die für die Stellung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils gemäß VV 3105 RVG entstandene Terminsgebühr von 0, 5 wird gemäß § 15 Abs. 2 RVG auf die Terminsgebühr von 1, 2 nach VV 3104 RVG angerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2006 - XI ZB 41/05 - NJW 2006, 2927; KG Berlin, Beschluss vom 21. August 2013 - 5 W 170/13 - zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 58/18

    Stereoskopische Bildvorrichtung

    Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z. B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001 - V ZR 22/00) oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (KG, Beschluss vom 21.08.2013 - 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 100 Rn. 55).
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