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   KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11   

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https://dejure.org/2011,2332
KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11 (https://dejure.org/2011,2332)
KG, Entscheidung vom 25.11.2011 - 5 W 175/11 (https://dejure.org/2011,2332)
KG, Entscheidung vom 25. November 2011 - 5 W 175/11 (https://dejure.org/2011,2332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsmissbrauch bei gleichzeitiger Verfolgung von einheitlichen Wettbewerbsverstößen vor getrennten Gerichten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Neujahrskonzert 2011

    § 8 Abs 4 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 263 StGB
    Wettbewerbsverstoß: Abmahnmissbrauch bei Verschweigen eines Eilverfahrens in der Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verschweigens der bereits erfolgten Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens in einer Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verschweigens der bereits erfolgten Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens in einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei absichtlicher Erhöhung der Kostenlast

  • vsw.info PDF, S. 4 (Leitsatz)

    Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 370
  • GRUR-RR 2012, 134
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Angesichts § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und BGH, 7. Oktober 2009, I ZR 216/07, GRUR 2010, 257, Tz. 8 - Schubladenverfügung - ist es mit Blick auf § 263 StGB nicht unbedenklich, von einem Abgemahnten Kostenerstattung zu fordern und dabei zu verschweigen, dass bereits ein gerichtliches Eilverfahren (zeitgleich mit oder zeitlich vor) Absendung der Abmahnung eingeleitet worden ist.(Rn.13).

    Soweit mit den Abmahnungen unter Suggerierung noch nicht eingeleiteter Gerichtsverfahren sogar Kostenerstattungen eingefordert werden (Anlagen B 12, B 15), erscheint das - jedenfalls bei (anwaltlicher) Kenntnis der dem eindeutig entgegenstehenden Rechtsprechung (BGH GRUR 2010, 257 - Schubladenverfügung) - auch mit Blick auf § 263 StGB nicht unbedenklich (vgl. dazu Hess, jurisPR-WettbR 3/2010, Anm. 4 a.E.).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2009, 1180, Tz. 20 - 0, 00 Grundgebühr).

    Die Übertragung dieser Maßstäbe auf gleichartige oder ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße jedenfalls zwischen denselben Parteien entspricht dem Normzweck des § 8 Abs. 4 UWG, Missbräuchen bei der Geltendmachung von Abwehransprüchen aus sachfremden, nicht schutzwürdigen Gründen entgegenzuwirken (BGH GRUR 2009, 1180, Tz. 20 - 0, 00 Grundgebühr).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Vom Einwand des Rechtsmissbrauchs sind grundsätzlich alle Verfahren betroffen, bei denen angenommen werden muss, dass dem Gläubiger nicht nur an einer Verfolgung des beanstandeten Verhaltens, sondern auch an einer übermäßigen (weil unnötigen) wirtschaftlichen Belastung gelegen ist (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Senat, Urt. v. 19.10.2010 - 5 U 99/09 - m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53

    Kostenentscheidung als Urteil in einer Rechtssache

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer an sich - ohne die Erledigungserklärung - gebotenen Beweisaufnahme, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 13, 142, 145; 21, 298, 300; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 276; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91a Rdn. 26, m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer an sich - ohne die Erledigungserklärung - gebotenen Beweisaufnahme, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 13, 142, 145; 21, 298, 300; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 276; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91a Rdn. 26, m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02

    Staubsaugersaugrohr

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH GRUR 2005, 41 - Staubsaugerrohr; GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Die Frage, ob ein Missbrauch vorliegt, ist - wie jede Prozessvoraussetzung - von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2002, 715 - Scanner-Werbung; Senat a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 30/04

    Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Veranstaltung einer

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Dabei hat grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen, die ohne den Eintritt des erledigenden (bzw. des die Erklärung veranlassenden) Ereignisses voraussichtlich im Rechtsstreit unterlegen wäre (vgl. BGH WRP 2005, 126; Zöller/Vollkommer, ZPO , 28. Aufl., § 91a Rdn. 24, m.w.N.).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Gelingt es dem in Anspruch genommenen, die grundsätzlich für die Klagebefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Anspruchsteller seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (vgl. BGH GRUR 2006, 243, Tz. 21 - MEGA SALE; Senat a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85

    "Schweißgemisch"; Zusammenlegung von Patentanmeldungen

    Auszug aus KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11
    Die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH GRUR 2005, 41 - Staubsaugerrohr; GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1994 - 10 W 164/93
  • KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch durch die Geltendmachung ähnlich gelagerter

    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl der Anspruchsberechtigte keine nachvollziehbaren Gründe für die Art und Weise hatte, wie er seine Ansprüche geltend macht oder durchzusetzen versucht (BGH, aaO, Rn. 62, juris; Senat, Beschluss vom 25. November 2011 - 5 W 175/11 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 6 U 76/13

    Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auch das Kammergericht hat in der von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidung (Beschluss vom 25.11.2011 - 5 W 175/11 - GRUR-RR 2012, 134 - Neujahrskonzert) eine nach Erlass der einstweiligen Verfügung erfolgte Abmahnung ausdrücklich nur im Zusammenhang mit weiteren Umständen zur Begründung des dort angenommenen Rechtsmissbrauchs herangezogen.
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 6 U 60/13

    Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auch das Kammergericht hat in der von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidung (Beschluss vom 25.11.2011 - 5 W 175/11 - GRUR-RR 2012, 134 - Neujahrskonzert) eine nach Erlass der einstweiligen Verfügung erfolgte Abmahnung ausdrücklich nur im Zusammenhang mit weiteren Umständen zur Begründung des dort angenommenen Rechtsmissbrauchs herangezogen.
  • LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23

    Kein unzulässiges forum-shopping bei unterschiedlichen Streitgegenständen

    So ist für das UWG anerkannt, dass für den Fall, dass ein Gläubiger gegen denselben Schuldner wegen Wettbewerbsverstößen ohne sachlichen Grund mehrere Verfügungsverfahren anstrengt bzw. mehrere Klagen einreicht, obwohl die Verstöße hätten zusammengefasst werden können, dies für ein Kostenbelastungsinteresse und damit für einen Rechtsmissbrauch sprechen könne (KG GRUR-RR 2012, 134).
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