Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.01.2010 - 5 W 2/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11265
OLG Koblenz, 19.01.2010 - 5 W 2/10 (https://dejure.org/2010,11265)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2010 - 5 W 2/10 (https://dejure.org/2010,11265)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 5 W 2/10 (https://dejure.org/2010,11265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwei aus einem gemeinsamen Vertrag anspruchsberechtigte Käufer als notwendige Streitgenossen im Falle einer Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen; Umfang einer Unterbrechungswirkung bei Insolvenz eines der beiden Käufer im Gewährleistungsprozess; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung des Rechtsstreits aufgrund Insolvenz eines von mehreren nicht notwendigen Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84

    Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2010 - 5 W 2/10
    Die eine von ihnen liegt vor, wenn "das streitige Rechtverhältnis allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann"; die andere ("sonstiger Grund") ist dahin zu beschreiben, dass die Anspruchsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts lediglich gemeinschaftlich Klage erheben können, also die Klage nur eines von ihnen mangels Prozessführungsbefugnis als unzulässig abgewiesen werden müsste (BGH NJW 1985, 386 ).

    Das Urteil, das in einem Prozess zwischen einem von mehreren Mitgläubigern und dem Schuldner ergeht, wirkt nicht gegenüber den anderen Mitgläubigern (BGH NJW 1985, 386 ; Bydlinski in Münchener Kommentar, 5. Aufl., § 432 Rn. 11; Weth in Musielak, ZPO , 7. Aufl.,.

  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2010 - 5 W 2/10
    Sie hätte nämlich nicht als Beschluss erlassen werden dürfen, sondern in Form eines Zwischenurteils ergehen müssen (BGHZ 82, 209; Greger in Zöller, ZPO , 28. Aufl., vor § 240 Rn. 3).
  • AG Wermelskirchen, 24.01.1994 - 2 C 395/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2010 - 5 W 2/10
    Das Landgericht hat die Dinge im Ausgangspunkt korrekt eingeordnet, indem es die Forderungsberechtigung der beiden Kläger als Inhaber aus einem gemeinschaftlichen Kauf herrührender Gewährleistungsansprüche dem Anwendungsbereich des § 432 BGB zugewiesen hat (LG Kassel WuM 1994, 534 ; Gehrlein in Bamberger/Roth, BGB , 2. Aufl., § 432 Rn. 3; Weidenkaff in Palandt, BGB , 69. Aufl., § 432 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

    Die Klägerin und der Drittwiderbeklagte sind deshalb Mitgläubiger (§ 432 BGB) der mit der Klage geltend gemachten Forderung (ebenso zur Forderungsberechtigung zweier aus einem Grundstückskaufvertrag berechtigter Käufer OLG Koblenz, Beschluss vom 19.01.2010 - 5 W 2/10 -, juris, Rn. 3).
  • BGH, 10.05.2019 - LwZR 4/18

    Verpflichtung eines Pächters zur Übertragung der ihm wegen der Bewirtschaftung

    Damit sind die Kläger Mitgläubiger i.S.d. § 432 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07, NJW-RR 2009, 687 Rn. 8 für den Fall eines gemeinsam geschlossenen Beratungsvertrages; vgl. auch OLG Koblenz, MDR 2010, 281 für einen gemeinschaftlichen Kaufvertrag).
  • OLG Naumburg, 01.02.2012 - 5 U 187/11

    Schadensersatzanspruch wegen falscher Anlageberatung: Verharmlosende Information

    Ein Urteil, das im Prozess zwischen einem von mehreren Mitgläubigern und dem Schuldner ergeht, wirkt aber nicht gegenüber den anderen Mitgläubigern (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 19.01.2010, 5 W 2/10, Rn. 7 m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2018 - 23 U 40/17

    § 355 BGB

    Denn die Rechtskraft wirkt nur im Verhältnis zu der Klägerin, die als Mitberechtigte im Sinne von § 432 BGB einfache Streitgenossin des Klägers gewesen ist, vgl. § 432 Abs. 2 BGB (vgl. RGZ 119, 163, 169; Senat, Urt.v. 19.12.2016 - 23 U 179/15 - OLG Koblenz MDR 2010, 281; Palandt-Grüneberg, BGB, 77.Aufl., § 432 Rn.10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.04.2023 - 11 U 218/19

    250,00 Euro/Stunde kann ein Baurechtsanwalt verlangen, aber nur grundsätzlich ...

    Denn ebenso wie Mitgläubiger, die ihren Anspruch in einer gemeinsamen Klage geltend machen, einfache Streitgenossen sind, weil es in ihrem Belieben steht, gemeinsam oder in getrennten Prozessen vorzugehen, und in getrennten Prozessen mangels Rechtskrafterstreckung auch unterschiedliche Entscheidungen ergehen könnten (so BGH, NJW 1985, 385, 386), muss dies auch bei einer gegen die Mitgläubiger gerichteten negativen Feststellungsklage gelten (vgl. OLG Koblenz, MDR 2010, 281).
  • OLG Rostock, 14.11.2012 - 1 U 138/12

    Prozessunterbrechung durch Insolvenzverfahren: Rechtsmittel bei Feststellung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der Abzuweichen kein Anlass besteht, ist der Streit um die Frage der Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO durch Zwischenurteil (§ 303 ZPO) zu entscheiden (BGH, Zwischenurteil vom 11.02.2010 - VII ZR 225/07, MDR 2010, 836, Tz. 6; Zwischenurteil vom 13.10.2009 - X ZR 79/06 "Schnellverschlusskappe", WM 2009, 2330, Tz. 5; Urteil vom 28.10.1981 - II ZR 129/80, BGHZ 82, 209 [218], Tz. 21; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.01.2010 - 5 W 2/10, MDR 2010, 281, Tz. 2, sämtlich zitiert nach juris; Greger in Zöller, ZPO, 29. Aufl., vor § 239 Rn. 3; Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 303 Rn. 5; Jaspersen in BeckOK ZPO, Stand 15.07.2012, § 239 Rn. 22, alle m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht