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OLG München, 01.09.1987 - 5 W 2184/87 |
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Verfahrensgang
- LG München I - 23 O 24701/85
- OLG München, 01.09.1987 - 5 W 2184/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 190
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.09.1970 - V ZR 4/70
Festsetzung des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage
Auszug aus OLG München, 01.09.1987 - 5 W 2184/87
Ein Abschlag von 20 % von dem Wert des Gegenanspruchs findet dabei nicht statt (vgl. BGH NJW 1970, 2025; OLG Celle VersR 1985, 397 ). - BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85
Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen …
Auszug aus OLG München, 01.09.1987 - 5 W 2184/87
Maßgebend ist das vom Gericht zu schätzende wirtschaftliche Interesse der Beklagten an der begehrten Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages infolge der von ihr ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung (vgl. BGH NJW-RR 1986, 676 ). - OLG Celle, 23.11.1983 - 3 U 42/83
Auszug aus OLG München, 01.09.1987 - 5 W 2184/87
Ein Abschlag von 20 % von dem Wert des Gegenanspruchs findet dabei nicht statt (vgl. BGH NJW 1970, 2025; OLG Celle VersR 1985, 397 ).
- OLG Stuttgart, 13.05.2013 - 14 U 12/13
GmbH: Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer …
Hinsichtlich der die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers der Beklagten betreffenden Anträge (Klaganträge Ziff. I 3 und 4) ist § 42 Abs. 2 GKG maßgebend (…vgl. Onderka, in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4397; auch BGH, NJW-RR 2006, 213, 214), wobei hier nicht auf den Jahresbetrag des Entgelts, sondern lediglich auf die Zeit von dem angefochtenen Beschluss bis zur nach § 10 Ziff. 2 des Anstellungsvertrags (Anlage K 1 a) möglichen ordentlichen Kündigung abzustellen (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1995, 318; OLG München, NJW-RR 1988, 190; auch BGH, NJW-RR 2006, 213, 214), die danach zum 30.09.2012 möglich gewesen wäre. - BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04
Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen …
Eine Ausnahme wird im wesentlichen nur dann zugelassen, wenn der andere Vertragsteil vor Ablauf von drei Jahren zu einer ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses befugt gewesen wäre (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 318; OLG München NJW-RR 1988, 190). - OLG Celle, 22.06.1994 - 20 W 12/94 In der früher streitig gewesenen Frage ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1981, 2465 [BGH 24.11.1980 - II ZR 183/80] ) nach herrschender Auffassung, der der Senat folgt, davon auszugehen, daß für Gehalts- und Pensionsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft der Streitwert grundsätzlich nach § 17 Abs. 3 GKG - und nicht nach § 12 Abs. 7 ArbGG - zu berechnen ist (vgl. ferner BGH NJW-RR 1986, 676; OLG Bamberg, Juristisches Büro 1988, 227; OLG München, NJW-RR 1988, 190).
Soweit in der Beschwerdeschrift unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG München NJW-RR 1988, 190 [OLG München 01.09.1987 - 5 W 2184/87] ohne Berücksichtigung eines sogenannten Feststellungsabschlages vom vollen Wert ausgegangen wird, ist nicht berücksichtigt, daß die Entscheidung des OLG München eine sogenannte negative Feststellungswiderklage betrifft, die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung - anders als die hier vorliegende positive Feststellungsklage, bei der gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug zu machen ist - mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung bewertet wird (vgl. BGH NJW 1970, 2025; ebenfalls für Annahme eines Feststellungsabschlages von 20% bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einer Handelsgesellschaft gegenüber einem Mitglied ihres Vertretungsorgans OLG Bamberg, Juristisches Büro 1988, 225).
Zutreffend rügt die Streitwertbeschwerde, daß bei der Streitwertberechnung nicht vom Netto-, sondern vom Bruttoeinkommen auszugehen ist (so ausdrücklich BGH NJW-RR 1986, 676; OLG München, NJW-RR 1988, 190 [OLG München 01.09.1987 - 5 W 2184/87] ).
- OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 57/09
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit
Soweit nicht besondere Umstände vorliegen, ist vielmehr maßgebend der Wert derjenigen Leistung, von der der Auftraggeber infolge der Auflösung des Vertrages freigestellt werden will (OLG Celle KostRspr ZPO § 3 Nr. 666; OLG München JurBüro 1984, 1235; NJW-RR 1988, 190; OLG Rostock AGS 2004, 161; Senat, Urteil vom 10. März 2009, Az. I-24 U 150/08;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rn. 6017 ff.). - OLG Naumburg, 20.07.1995 - 7 U 122/94
Streitwertfestsetzung bei einem Rechtsstreit um die Kündigung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - 24 U 150/08 Soweit nicht besondere Umstände vorliegen, ist maßgebend vielmehr der Wert derjenigen Leistung, von der der Auftraggeber infolge der Auflösung des Vertrags freigestellt werden will (vgl. OLG Celle KostRspr ZPO § 3 Nr. 666; OLG München JurBüro 1984, 1235; NJW-RR 1988, 190; OLG Rostock AGS 2004, 161;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 6017 ff.).
- OLG Düsseldorf, 04.03.2013 - 14 U 144/12
Bindung des Dienstherrn durch die Gewährung von Prämien und leistungsbezogenen …
Sieht in diesem Fall ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag das Kündigungsrecht des kündigenden Vertragspartners vor, ist Obergrenze seines wirtschaftlichen Interesses die Vergütung, die der Kläger zwischen dem Zeitpunkt der streitigen Kündigung und dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zustehen würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.06.2005, III ZR 21/04, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 12.03.1998, 20 W 1073/98, OLGR München 1998, 162 - 163; KG, Beschluss vom 08.11.1996, 14 W 7683/96, KGR Berlin 1997, 228; OLG Köln, Beschluss vom 08.09.1994, 19 W 31/94, NJW-RR 1995, 318; OLG München, Beschluss vom 01.09.1987, 5 W 2184/87, NJW-RR 1998, 190).