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   KG, 01.08.2014 - 5 W 240/14   

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https://dejure.org/2014,23951
KG, 01.08.2014 - 5 W 240/14 (https://dejure.org/2014,23951)
KG, Entscheidung vom 01.08.2014 - 5 W 240/14 (https://dejure.org/2014,23951)
KG, Entscheidung vom 01. August 2014 - 5 W 240/14 (https://dejure.org/2014,23951)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Zuwarten bis zwei Monate regelmäßig nicht dringlichkeitsschädlich (Senat v. 01.08.2014 - 5 W 240/14 - juris Rn. 9, 11-13), wobei der Senat Ausnahmen von dieser Regel aus Gründen der Rechtssicherheit nur in besonders extremen Fällen annimmt (Senat v. 07.01.2011 - 5 U 103/09 - juris Rn. 21 f.; insoweit nicht abgedruckt in GRUR-RR 2011, 425, und MMR 2011, 666).
  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Ein Zuwarten, das nicht länger als zwei Monate dauert, sieht der Senat regelmäßig nicht als dringlichkeitsschädlich an (Senat, Beschluss vom 01. August 2014 - 5 W 240/14 -, Rn. 9, juris).
  • KG, 15.10.2021 - 5 W 133/21

    Investoren-Präsentation - Vortragspflichten des eine einstweilige Verfügung

    Ob darüber hinaus - was der Senat regelmäßig als dringlichkeitsschädlich ansieht (vgl. Senat, Beschluss vom 01. August 2014 - 5 W 240/14 -, Rn. 9, juris zum Markenrecht; Senat, Urteil vom 07. Januar 2011 - 5 U 103/09 -, Rn. 21, juris zum Wettbewerbsrecht) - die Antragstellerin länger als zwei Monate mit der Einleitung des Eilverfahrens zugewartet hat, kann vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen offen bleiben.
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