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   OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2   

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https://dejure.org/2009,11507
OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; MarkenG § 4 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; RVG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 7III O 30/07
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 100 Abs. 1 GG

    Jedenfalls aber reicht es für die Mitwirkung des Patentanwalts und die Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten regelmäßig aus, wenn die Mitwirkung eines Patentanwalts anwaltlich versichert wird, § 140 Abs. 2 ZPO (OLG Saarbrücken GRUR-RR 2009, 326 (327)).

    Den beteiligten Anwälten kann weder die wahrheitswidrige Behauptung einer Mitwirkung noch die Erstellung von Scheinrechnungen unterstellt werden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 308 (309) - Fahrbare Betonpumpen; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2009, 326 (327)).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2011 - 2 W 34/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Es genügt aber auch eine Mitwirkung dergestalt, dass der Patentanwalt die ihm vom Prozessbevollmächtigten übersandten Schriftsätze oder Schriftsatzentwürfe zustimmend zur Kenntnis nimmt, wenn Änderungen oder Ergänzungen aus seiner Sicht nicht veranlasst sind (vgl. OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2009, 326, 327 [zu § 140 III MarkenG]; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 140 Rdnr. 71 m. w. Nachw.) oder jede andere Abstimmung im Prozess (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rdnr. 71 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09

    Erstattungsfähigkeit; Mitwirkung eines Patentanwalts

    Für deren Festsetzung reicht es vielmehr aus, dass ein Patentanwalt mitgewirkt, d. h. tatsächlich irgendeine streitbezogene Tätigkeit entfaltet hat; einer Prüfung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Erforderlichkeit oder gar Entscheidungserheblichkeit der Mitwirkungshandlungen bedarf es dagegen nicht (vgl. BGH WRP 2003, 755, 755 f.; OLG München GRUR-RR 2004, 128; GRUR-RR 2004, 224; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2006, 302; OLG Hamburg OLGR 2006, 923; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 502; s. auch die weiteren Nachweise bei Tyra, WRP 2007, 1059, 1060).
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