Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 09.10.2007

Rechtsprechung
   KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07   

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https://dejure.org/2007,3719
KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07 (https://dejure.org/2007,3719)
KG, Entscheidung vom 31.08.2007 - 5 W 253/07 (https://dejure.org/2007,3719)
KG, Entscheidung vom 31. August 2007 - 5 W 253/07 (https://dejure.org/2007,3719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß des Angebots einer kostenlosen Fissurenversiegelung der Prämolaren gegen die Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) über die Vergütung zahnärztlicher Leistungen; Ausnahmsweise Erlaubnis einer Unterschreitung der Mindestgebühren der GOZ; Prüfung des ...

  • bzaek.de

    Werbung mit einer zusätzlichen kostenlosen Fissurenversiegelung der Prämolaren bei Kindern im Rahmen eines Kinder-Prophylaxeprogramms

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § ... 569; ; ZPO § 935; ; UWG § 1 a. F.; ; UWG § 3; ; UWG § 3 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; GOZ § 1 Abs. 1; ; GOZ § 2; ; GOZ § 2 Abs. 1; ; GOZ § 2 Abs. 2 Satz 1; ; GOZ § 2 Abs. 2 Satz 2; ; GOZ § 4 Abs. 1; ; GOZ § 5 Abs. 1; ; GOZ § 5 Abs. 2 Satz 1; ; GOZ § 15; ; GOZ § 15 Satz 2; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 97b; ; HOAI § 98b; ; HOAI § 99; ; BÄO § 11; ; GOÄ § 2; ; MBO § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; GOZ § 2 Abs. 1; GOÄ § 2
    Zulässigkeit der Unterschreitung von Mindestgebührensätzen der GOZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Befristete kostenlose Prophylaxe Angebote nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 910
  • GRUR-RR 2008, 24
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen im Feld von zahnärztlichen

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07
    Denn eine Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Vertrags- und Berufsausübungsfreiheit des Arztes (in deren Schutzbereich die Honorarvereinbarung fällt) darf nur aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls erfolgen (Pflüger, a.a.0.; vgl. auch BVerfG, NJW 2005, 1036, juris Rdnrn. 20, 23 zur Gebührenüberschreitung).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 268/03

    Gebührenvereinbarung II

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07
    Ihre Verletzung ist wettbewerbswidrig im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG (BGH, GRUR 2006, 955 - Gebührenvereinbarung II, Tz. 11; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 Rdn. 11.139).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05

    Abrechnung von Schönheitsoperationen nach der GOÄ

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07
    Ein gewisser Preiswettbewerb kann hier deshalb um so eher zugelassen werden, auch wenn medizinisch nicht notwendige ärztliche Versorgungsleistungen den Gebührenregelungen für Ärzte unterliegen (BVerwG, NVwZ-RR 2001, 386, juris Rdn. 20; BGH, NJW 2006, 1879, juris Rdnr. 13, jeweils zur GOÄ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - 2 E 1123/05

    Erstattung der Aufwendungen eines Rechtsanwalts für eine BahnCard 100; Anteilige

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07
    Auch dies zielt ersichtlich darauf ab, einen (ruinösen) Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesen zu verhindern und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (zur Verbraucherschutzfunktion bei Überschreitungen der Höchstsätze der GOÄ: BGH, NJW 2006, 1897, juris Rdn. 15).
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07
    Schon unter der Geltung des § 1 UWG a. F. war anerkannt, dass selbst bei der Verletzung wertbezogener Vorschriften wie derjenigen, die dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung dienen, die besonderen Umstände des Einzelfalles Anlass geben können, in die Prüfung des Gesamtverhaltens des Wettbewerbers nach seinem konkreten Anlass, seinem Zweck und den eingesetzten Mitteln, seinen Begleitumständen und Auswirkungen einzutreten und bei Berücksichtigung des Schutzzweckes des § 1 UWG a. F. eine sittenwidrige Beeinträchtigung der Lauterkeit des Wettbewerbs zu verneinen (BGH, WRP 1999, 643, 647 - Hormonpräparate; GRUR 2000, 237 - Giftnotruf-Box, juris Rdn. 25).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07
    Schon unter der Geltung des § 1 UWG a. F. war anerkannt, dass selbst bei der Verletzung wertbezogener Vorschriften wie derjenigen, die dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung dienen, die besonderen Umstände des Einzelfalles Anlass geben können, in die Prüfung des Gesamtverhaltens des Wettbewerbers nach seinem konkreten Anlass, seinem Zweck und den eingesetzten Mitteln, seinen Begleitumständen und Auswirkungen einzutreten und bei Berücksichtigung des Schutzzweckes des § 1 UWG a. F. eine sittenwidrige Beeinträchtigung der Lauterkeit des Wettbewerbs zu verneinen (BGH, WRP 1999, 643, 647 - Hormonpräparate; GRUR 2000, 237 - Giftnotruf-Box, juris Rdn. 25).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 11.99

    Erstattung der Kosten eines ärztlichen Privatgutachtens nach erfolgreichem

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07
    Ein gewisser Preiswettbewerb kann hier deshalb um so eher zugelassen werden, auch wenn medizinisch nicht notwendige ärztliche Versorgungsleistungen den Gebührenregelungen für Ärzte unterliegen (BVerwG, NVwZ-RR 2001, 386, juris Rdn. 20; BGH, NJW 2006, 1879, juris Rdnr. 13, jeweils zur GOÄ).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07
    Er soll einen ruinösen Preiswettbewerb zwischen Architekten und Ingenieuren verhindern und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf dem fraglichen Markt tätigen Wettbewerber schaffen (BGH, GRUR 2003, 969 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, juris Rdn. 30).
  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 110/09

    Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte als Grundlage für die Vereinbarungen

    Im Übrigen liegt es, wenn der Verordnungsgeber für die Vergütung Mindest- und Höchstsätze festlegt und zugleich zur Höhe abweichende Vereinbarungen zulässt, grundsätzlich in der Konsequenz dieser Regelung, dass Abweichungen in beide Richtungen gehen können (vgl. Erman/Edenfeld, BGB, 12. Aufl. 2008, § 612 Rn. 16; Pflüger MedR 2003, 276, 277; zurückhaltend Dahm MedR 1994, 13, 14; zur GOZ KG NJW-RR 2008, 910, 911; a.A. Kamps/Kiesecker MedR 2000, 72, 73 f, die - nicht bei einer Überschreitung, aber bei einer Unterschreitung - § 11 BÄO für verletzt ansehen).
  • KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12

    Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu

    (vgl. Senat GRUR-RR 2008, 24; OLG Köln WRP 2013, 372; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., $ 4, Rn. 11.139).

    Wenn § 2 Abs. 1 Satz 1 GOZ die Festlegung einer von den Mindest- und Höchstsätzen der Verordnung abweichenden Gebührenhöhe durch Vereinbarung grundsätzlich erlaubt, erfasst dies sowohl Überschreitungen der Höchstsätze wie auch Unterschreitungen der Mindestsätze (vgl. BGHZ 183, 143, Rn 18; Senat GRUR-RR 2008, 24).

    (vgl. BVerfG NJW 2005, 1036; BVerfG NJW 2011, 2636; BVerfG GRUR 2012, 72; BVerfG, Urteil vom 7. März 2012, 1 BvR 1209/11; BGH NJW 2006, 1879; Senat GRUR-RR 2008, 24).

    aa) Das vom Verordnungsgeber verfolgte Ziel, eine angemessene leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen zu gewährleisten und im Interesse eines funktionierenden Gesundheitssystems ruinösen Wettbewerb unter Zahnärzten zu vermeiden und gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber zu schaffen (vgl. BGH NJW 2006, 1978; Senat GRUR-RR 2008, 24; OLG Köln WRP 2013, 372; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4, Rn 11.139), rechtfertigt die Mindestpreisvorschriften der GOZ grundsätzlich und auch das vom Landgericht im vorliegenden Fall ausgesprochene Verbot.

    In besonderen Fällen mag danach das Verbot eines Angebots, den Mindestsatz für zahnärztliche Leistungen mit mittlerer Schwierigkeit und durchschnittlichem Zeitaufwand zu unterschreiten, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren sein (vgl. Senat GRUR-RR 2008, 24).

  • LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11

    Gutschein für Zahnarztbehandlung zum Pauschalpreis

    Die Vorschriften über die Preisgestaltung zielen darauf ab, einen ruinösen Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu verhindern und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf dem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (KG, Urt. v. 31.8.2007, 5 W 253/07).

    Für Mindestpreisvorschriften ist anerkannt, dass diese Marktverhaltensregelungen auch im Interesse der Mitbewerber darstellen (Köhler/Bornkamm, Rn. 11.139 zu § 4 UWG, BGH GRUR 2006, 955; KG NJW-RR 2008, 910 ff.).

    Insoweit ist die Vereinbarung eines Festpreises strikt zu trennen von der Unterschreitung von Mindestpreisvorschriften der Zahnärzte, welche in bestimmten Fällen zulässig sein kann (vgl. KG NJW-RR 2008, 910 ff.).

    Zwar erlaubt § 2 Abs. 1 GOZ eine von dieser Verordnung abweichende Höhe der Vergütung zu vereinbaren und zwar ausnahmsweise auch die Vereinbarung einer Vergütung, die die Mindestsätze unterschreitet (vgl. KG NJW-RR 2008, 910 ff.).

  • OLG Köln, 14.12.2012 - 6 U 108/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Augen-Laserbehandlungen zum Pauschalpreis

    § 5 Abs. 2 S. 1 GOÄ dient ebenso wie die von § 11 S. 2 BÄO vorgeschriebene Festsetzung von Mindest- und Höchstsätzen und dem in Ausführung hierzu in § 5 Abs. 1 GOÄ vorgegebenen Gebührenrahmen dazu, einem ruinösen Preiswettbewerb der Zahnärzte um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens entgegenzuwirken und im Hinblick darauf gleiche rechtliche Voraussetzungen für die konkurrierenden Zahnärzte zu schaffen (vgl. zu gesetzlichen Mindestsätzen KG GRUR-RR 2008, 24 - Kinderprophylaxeprogramm; OLG Hamburg GRUR-RR 2011, 141 - HOAI-Mindestsätze; Köhler a.a.O. Rn. 11.139; s. auch zu § 78 Abs. 3 S. 1 AMG BGH a.a.O. Rn. 16).
  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 4 U 70/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Zahnklinik verbunden mit einem Hinweis

    § 5 i.V.m. § 1 VIII BO NW, weisen grundsätzlich eine wettbewerbsbezogene Schutzfunktion auf dahin, dass ein unlauterer Wettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens verhindert und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber geschaffen werden sollen (vgl. KG NJW-RR 2008, 910).
  • LG Bonn, 21.04.2011 - 14 O 184/10

    Zahnarzt darf nicht mit Pauschalpreis für Zahnimplantate werben; Zulässigkeit der

    Diese Bestimmungen zielen darauf ab, einen (ruinösen) Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu verhindern und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (vgl. BGH NJW 2006, 1897, Tz. 15; KG GRUR-RR 2008, 24; Köhler a.a.O., Rn. 11.142 zu § 4 Nr. 11 UWG).
  • LG Berlin, 30.11.2021 - 91 O 21/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Rabatt-Werbung für durch Dritte

    § 5 Abs. 2 Satz 1 GOÄ dient ebenso wie die von § 11 S. 2 BÄO vorgeschriebene Festsetzung von Mindest- und Höchstsätzen und dem in Ausführung hierzu in § 5 Abs. 1 GOÄ vorgegebenen Gebührenrahmen dazu, einem ruinösen Preiswettbewerb der Ärzte um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens entgegenzuwirken und im Hinblick darauf gleiche rechtliche Voraussetzungen für die konkurrierenden Ärzte zu schaffen (vgl. zu gesetzlichen Mindestsätzen KG, GRUR-RR 2008, Seite 24 - Kinderprophylaxeprogramm; OLG Hamburg, GRUR-RR 2011 Seite 141 - HOAI-Mindestsätze).
  • LG Flensburg, 04.03.2009 - 6 O 30/09

    zur Unterschreitung des Gebührenmindestsatzes der GOZ als unlautere

    Die entsprechend der Vorgabe des § 15 ZHG in der GOZ enthaltene Mindestsatzregelung für zahnärztliche Leistungen stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar, da sie darauf abzielt, einen Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu verhindern und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf diesem Gebiet tätigen Wettbewerber zu schaffen (KG GRUR-RR 2008, 24; Hefermehl/Köhler/Bornkamm Rn. 139 zu § 4 Nr. 11 UWG; Piper/Ohly Rn. 11/25 zu § 4 Nr. 11 UWG).
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10

    Freispruch vom Vorwurf eines Berufsvergehens

    Gesundheitspolitisch begründete Ausnahmen, wie sie einem vom Kammergericht entschiedenen Fall zu Grunde lagen, sind hier nicht zu erkennen (Kammergericht, Beschluss vom 31. August 2007 - 5 W 253/07 - Angebot einer kostenlosen Fissurenversiegelung der Prämolaren im Rahmen eines Kinderprophylaxeprogramms gegen Karies).
  • VG Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Gesundheitspolitisch begründete Ausnahmen, wie sie einem vom Kammergericht entschiedenen Fall zu Grunde lagen, sind hier nicht zu erkennen (Kammergericht, Beschluss vom 31. August 2007 - 5 W 253/07 - Angebot einer kostenlosen Fissurenversiegelung der Prämolaren im Rahmen eines Kinderprophylaxeprogramms gegen Karies).
  • VG Berlin, 16.05.2012 - 90 K 7.10
  • BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 7.10

    Freispruch vom Vorwurf eines Berufsvergehens

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07 - 85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14328
OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07 - 85 (https://dejure.org/2007,14328)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.10.2007 - 5 W 253/07 - 85 (https://dejure.org/2007,14328)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 5 W 253/07 - 85 (https://dejure.org/2007,14328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachverständiger: Ablehnung im selbstständigen Beweisverfahren; Verspätung bei Ablehnung im Hauptprozess

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verspätete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besorgnis der Befangenheit: Sachverständiger ist unverzüglich abzulehnen! (IBR 2008, 1000)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003, II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 12.06.2006, 5 W 98/06 - 35; OLGR Koblenz 2005, 466; OLGR Düsseldorf 2004, 372).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003, II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 12.06.2006, 5 W 98/06 - 35; OLGR Koblenz 2005, 466; OLGR Düsseldorf 2004, 372).
  • OLG Köln, 01.06.1992 - 19 W 21/92

    Ablehnung des Sachverständigen im Selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07
    Erfolgt sie erst im nachfolgenden Hauptprozess, so ist sie daher regelmäßig gemäß § 406 Abs. 2 ZPO verspätet, wenn die ablehnende Partei nicht ohne Verschulden gehindert war, die Ablehnung bereits im selbstständigen Beweisverfahren geltend zu machen (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1502; Stein/Jonas-Leipold, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Auflage, § 406 ZPO, Rdnr. 51).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 5 W 255/07

    Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei

    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07

    Überprüfung der Beurteilung beweisrechtlicher Fragen durch den Sachverständigen

    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.08.2011 - 5 W 189/11

    Sachverständigenablehnung: Umstände für eine Besorgnis der Befangenheit bei

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens ist auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 9.10.2007 - 5 W 253/07 - OLGR Saarbrücken 2008, 66).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Zugehörigkeit des

    Diese Voraussetzung ist jedenfalls bei der Richterablehnung (zur unterlassenen Ablehnung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. V. 9.10.2007, 5 W 253/07) im Verhältnis zwischen dem selbständigen Beweisverfahren und dem nachfolgenden Hauptsacheprozess nicht erfüllt.
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