Rechtsprechung
KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- MIR - Medien Internet und Recht
30.000,00 EUR Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung - Zum Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und gänzlich fehlender Widerrufsbelehrung.
- openjur.de
§ 3 ZPO; §§ 12 Abs. 4, 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG
Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung - Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 ZPO, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 12 Abs 4 UWG
Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung
- Telemedicus
Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung
- Telemedicus
Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung
- webshoprecht.de
Der Streitwert bei unerlaubter Telefonwerbung beträgt 30.000,00
- aufrecht.de
Streitwert bei unerwünschter Telefon-Werbung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Massive Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung kann Streitwert in Höhe von 30.000,- EUR rechtfertigen
- kanzlei.biz
Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung
- info-it-recht.de
Zum Streitwert bei Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung (hier: 37.500,00 EUR)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; UWG § 12 Abs. 4
Streitwert der Klage eines Verbraucherverbandes auf Unterlassung unerbetener Telefonwerbung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 3 ZPO
Unerbetene Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist keine Bagatelle - 30.000 EUR Streitwert - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Unterlassung unerbetener Telefonwerbung durch einen Verbraucherverband
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unerlaubte Telefonwerbung rechtfertigt Streitwert in Höhe von 30.000,- EUR
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
30.000 EUR-Streitwert wegen Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Bei unerlaubter Telefonwerbung ist ein Streitwert von 30.000 angemessen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Streitwert für unerbetene Telefonwerbung beträgt 30.000 Euro
- ecovis.com (Kurzinformation)
Streitwert bei unerlaubter Telefonwerbung
- ecovis.com (Kurzinformation)
Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung im Fernabsatz
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.11.2009 - 101 O 92/09
- KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10
Papierfundstellen
- MDR 2010, 839
- MIR 2010, Dok. 112
Wird zitiert von ... (20)
- OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Erwerb einer …
aa) Die ausweislich des Tatbestands des landgerichtlichen Urteils (LGU 8, 9) unter 1. bis 9. aufgelisteten Fragen sind ebenfalls sämtlich in dem erforderlichen Umfang beantwort, wie der Senat in seinem Beschluss in dem Auskunftsverfahren vom 26.08.2010 - 5 W 3/10 entschieden hat.aaa) Hinsichtlich der im Tatbestand des angefochtenen Urteils (LGU 9 unten ff) unter "3)" zum Inhalt des Due Diligence-Berichts, "6)" zum Inhalt der mit der X geschlossenen Verträge, "10)" zum Buchwert der Beteiligung an der B zum 31.12.2008, und "23)" zum Inhalt der nicht geänderten Transaktionsvereinbarung in dem Ursprungstransaktionsvertrag kann auf das vorstehend unter 4. b) zum Vorbringen der Kläger zu 1. bis 3. Ausgeführte, namentlich den Senatsbeschluss 5 W 3/10 vom 26.08.2010 verwiesen werden.
Eine Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Fairness Opinion, namentlich bestimmter Parameter für das Angemessenheitsurteil war nicht geboten, weil es bei Gutachten ausreicht, die wesentlichen Ergebnisse mitzuteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 26.08.2010 - 5 W 3/10, vgl. vorstehend Seite 53; GroßKommAktG/Decher, a. a. O., § 131, Rz. 219,.
- KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16
Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der …
Ähnlich wie im Falle unerbetener Telefonwerbung (vgl. dazu Senat WRP 2010, 789) meint der Senat, dass bei unerbetener E-Mail-Werbung an Privatpersonen keineswegs ein Bagatellfall, sondern ein erheblicher Angriff auf Verbraucherinteressen in Rede steht, welcher das - auch verfassungsrechtlich - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Adressaten und dessen Sphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet. - OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß
denn diese Angabe erfolgt grundsätzlich noch unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits (KG, Beschluss vom 09.04.2010 - 5 W 3/10, Tz. 4, zitiert nach juris).
- OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
Unterlassungsanspruch betreffend Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst
Sie ist daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zu Grunde legen, es sei denn, dass sich aus den Umständen ihre Fehlerhaftigkeit ergibt (Senat…, Beschluss vom 14. Juni 2011, 13 U 50/11, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 9.04.2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4). - KG, 18.02.2022 - 5 U 1007/20 Die Streitwertangabe enthebt das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, diese anhand der Aktenlage und sonstiger Gegebenheiten unter Berücksichtigung seiner Erfahrung und in vergleichbaren Fällen erfolgter Wertfestsetzungen selbständig nachzuprüfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 09. April 2010 - 5 W 3/10 -, Rn. 4, juris).
- KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12
Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei unerbetener Telefonwerbung in Rechnung zu stellen, dass ein massiver Angriff auf Verbraucherinteressen in Rede steht, welcher das - auch verfassungsrechtlich - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in schlechterdings nicht hinzunehmender Weise missachtet (Senat WRP 2010, 789). - KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20
Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung …
Die Streitwertangabe enthebt das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, diese anhand der Aktenlage und sonstiger Gegebenheiten unter Berücksichtigung seiner Erfahrung und in vergleichbaren Fällen erfolgter Wertfestsetzungen selbständig nachzuprüfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 09. April 2010 - 5 W 3/10 -, Rn. 4 , juris). - OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 4 W 62/16
Streitwert für 3 Wettbewerbsverletzungen im Online-Handel liegt bei 15.000,00 EUR
Dies kann zu einer wesentlich höheren Bewertung führen als bei Unterlassungsbegehren eines Mitbewerbers (Senatsentscheidung vom 15.10.2015 - 4 W 42/15 - nicht veröffentlicht; OLG Frankfurt, Beschl. vom 04.08.2011 - 6 W 70/11 -, juris; KG Berlin, Beschl. vom 09.04.2010 - 5 W 3/10 -, juris). - OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
Streitwertbemessung: Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren auf …
Derartigen Angaben kommt jedoch, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zu, insbesondere wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, abgegeben werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; KG; Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4). - OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
Unlauterer Wettbewerb: Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen …
Ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses nach vorstehenden Grundsätzen bildet die Angabe des Streitwerts in der Klageschrift; denn diese Angabe erfolgt grundsätzlich noch unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits (vgl. z. B. KG, Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10 juris Rn. 4). - OLG Karlsruhe, 23.06.2010 - 4 W 19/10
Streitwert für fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unzureichende Garantieangaben …
- OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 101/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Mietwagenunternehmens mit den Begriffen …
- OLG Rostock, 02.02.2022 - 2 W 15/21
Indizwirkung von parteiseitig geäußerten Wertvorstellungen für die …
- OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 6 W 119/19
Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden
- OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 4 W 19/10
Streitwert eines Antrags auf Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim …
- KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20
- KG, 08.09.2020 - 5 W 1023/20
Follower-Anzahl - Zur Streitwertbestimmung bei einem wettbewerbsrechtlichen …
- LG Tübingen, 12.11.2015 - 20 O 60/15
Makler sind in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!
- LG Tübingen, 01.02.2016 - 20 O 53/15
Pflicht eines Maklers zu Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
Faktoren für die Streitwertbemessung bei auf UWG und PAngV gestützem …