Rechtsprechung
   KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1279
KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10 (https://dejure.org/2010,1279)
KG, Entscheidung vom 09.04.2010 - 5 W 3/10 (https://dejure.org/2010,1279)
KG, Entscheidung vom 09. April 2010 - 5 W 3/10 (https://dejure.org/2010,1279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    30.000,00 EUR Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung - Zum Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und gänzlich fehlender Widerrufsbelehrung.

  • openjur.de

    § 3 ZPO; §§ 12 Abs. 4, 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG
    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 ZPO, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 12 Abs 4 UWG
    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

  • Telemedicus

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

  • Telemedicus

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Der Streitwert bei unerlaubter Telefonwerbung beträgt 30.000,00

  • aufrecht.de

    Streitwert bei unerwünschter Telefon-Werbung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Massive Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung kann Streitwert in Höhe von 30.000,- EUR rechtfertigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Unterlassung unerbetener Telefonwerbung durch einen Verbraucherverband

  • kanzlei.biz

    Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung

  • info-it-recht.de

    Zum Streitwert bei Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung (hier: 37.500,00 EUR)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; UWG § 12 Abs. 4
    Streitwert der Klage eines Verbraucherverbandes auf Unterlassung unerbetener Telefonwerbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 ZPO
    Unerbetene Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist keine Bagatelle - 30.000 EUR Streitwert

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Telefonwerbung rechtfertigt Streitwert in Höhe von 30.000,- EUR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    30.000 EUR-Streitwert wegen Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bei unerlaubter Telefonwerbung ist ein Streitwert von 30.000 angemessen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Streitwert für unerbetene Telefonwerbung beträgt 30.000 Euro

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei unerlaubter Telefonwerbung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung im Fernabsatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 839
  • MIR 2010, Dok. 112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10
    Soweit sich das Landgericht hier auf KG v. 5.12.2006 - 5 W 295/06 - (juris) zu stützen sucht und ausführt, der Streitfall gebe zur Abweichung keinen Anlass, ist dem aus drei Gründen zu widersprechen: Erstens wurden dort 6.500 EUR (a.a.O. - juris - unter "Tenor") und nicht wie hier nur 5.000 EUR festgesetzt.
  • KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06

    Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß

    Auszug aus KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10
    Zweitens ging es dort um ein Eilverfahren und nicht wie hier um eine Hauptsachenklage (zur diesbezüglichen "2/3-Rechtsprechung" vgl. Senat GRUR-RR 2007, 63, 64; Hess a.a.O. Rdn. 233).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10
    Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 28. Aufl., § 12 UWG Rdn. 5.3, m. w. N.).
  • KG, 12.09.2006 - 9 U 167/06

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Telefonwerbung

    Auszug aus KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10
    Die vom Landgericht zur Begründung herangezogene Entscheidung des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 12. September 2006 - 9 U 176/06 (KGR 2007, 206) steht dem nicht entgegen (und dürfte ohnehin schon infolge BGH a.a.O. jetzt nur noch mit Vorsicht heranzuziehen sein).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10

    Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Erwerb einer

    aa) Die ausweislich des Tatbestands des landgerichtlichen Urteils (LGU 8, 9) unter 1. bis 9. aufgelisteten Fragen sind ebenfalls sämtlich in dem erforderlichen Umfang beantwort, wie der Senat in seinem Beschluss in dem Auskunftsverfahren vom 26.08.2010 - 5 W 3/10 entschieden hat.

    aaa) Hinsichtlich der im Tatbestand des angefochtenen Urteils (LGU 9 unten ff) unter "3)" zum Inhalt des Due Diligence-Berichts, "6)" zum Inhalt der mit der X geschlossenen Verträge, "10)" zum Buchwert der Beteiligung an der B zum 31.12.2008, und "23)" zum Inhalt der nicht geänderten Transaktionsvereinbarung in dem Ursprungstransaktionsvertrag kann auf das vorstehend unter 4. b) zum Vorbringen der Kläger zu 1. bis 3. Ausgeführte, namentlich den Senatsbeschluss 5 W 3/10 vom 26.08.2010 verwiesen werden.

    Eine Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Fairness Opinion, namentlich bestimmter Parameter für das Angemessenheitsurteil war nicht geboten, weil es bei Gutachten ausreicht, die wesentlichen Ergebnisse mitzuteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 26.08.2010 - 5 W 3/10, vgl. vorstehend Seite 53; GroßKommAktG/Decher, a. a. O., § 131, Rz. 219,.

  • KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16

    Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Ähnlich wie im Falle unerbetener Telefonwerbung (vgl. dazu Senat WRP 2010, 789) meint der Senat, dass bei unerbetener E-Mail-Werbung an Privatpersonen keineswegs ein Bagatellfall, sondern ein erheblicher Angriff auf Verbraucherinteressen in Rede steht, welcher das - auch verfassungsrechtlich - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Adressaten und dessen Sphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet.
  • OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11

    Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß

    denn diese Angabe erfolgt grundsätzlich noch unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits ( KG, Beschluss vom 09.04.2010 - 5 W 3/10 , Tz. 4, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch

    Sie ist daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zu Grunde legen, es sei denn, dass sich aus den Umständen ihre Fehlerhaftigkeit ergibt (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011, 13 U 50/11, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 9.04.2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12

    Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei unerbetener Telefonwerbung in Rechnung zu stellen, dass ein massiver Angriff auf Verbraucherinteressen in Rede steht, welcher das - auch verfassungsrechtlich - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in schlechterdings nicht hinzunehmender Weise missachtet (Senat WRP 2010, 789).
  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Die Streitwertangabe enthebt das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, diese anhand der Aktenlage und sonstiger Gegebenheiten unter Berücksichtigung seiner Erfahrung und in vergleichbaren Fällen erfolgter Wertfestsetzungen selbständig nachzuprüfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 09. April 2010 - 5 W 3/10 -, Rn. 4 , juris).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 4 W 62/16

    Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen

    Dies kann zu einer wesentlich höheren Bewertung führen als bei Unterlassungsbegehren eines Mitbewerbers (Senatsentscheidung vom 15.10.2015 - 4 W 42/15 - nicht veröffentlicht; OLG Frankfurt, Beschl. vom 04.08.2011 - 6 W 70/11 -, juris; KG Berlin, Beschl. vom 09.04.2010 - 5 W 3/10 -, juris).
  • OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13

    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im

    Derartigen Angaben kommt jedoch, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zu, insbesondere wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, abgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; KG; Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung Ansprüche nach dem Gesetz gegen den

    Die Streitwertangabe enthebt das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, diese anhand der Aktenlage und sonstiger Gegebenheiten unter Berücksichtigung seiner Erfahrung und in vergleichbaren Fällen erfolgter Wertfestsetzungen selbständig nachzuprüfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 09. April 2010 - 5 W 3/10 -, Rn. 4, juris).

    Die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 09. April 2010 (Gz. 5 W 3/10), auf die die Beschwerdeführer verweisen, stehen dem nicht entgegen, da die Wertfestsetzung in dem genannten Beschluss den Besonderheiten des damals zur Entscheidung anstehenden Sachverhaltes geschuldet war.

  • OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12

    Anforderungen an die Feststellung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im

    Ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses nach vorstehenden Grundsätzen bildet die Angabe des Streitwerts in der Klageschrift; denn diese Angabe erfolgt grundsätzlich noch unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits (vgl. z. B. KG, Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10 juris Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert für fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unzureichende Garantieangaben

  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 6 W 119/19

    Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

  • OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 6 W 77/22

    Streitwert für Verstoß gegen Informationspflichten des § 87 Abs. 1 GEG

  • KG, 18.02.2022 - 5 U 1007/20

    Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen

  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 101/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Mietwagenunternehmens mit den Begriffen

  • KG, 08.09.2020 - 5 W 1023/20

    Follower-Anzahl - Zur Streitwertbestimmung bei einem wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Rostock, 02.02.2022 - 2 W 15/21

    Indizwirkung von parteiseitig geäußerten Wertvorstellungen für die

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20

    Faktoren für die Streitwertbemessung bei auf UWG und PAngV gestützem

  • LG Tübingen, 12.11.2015 - 20 O 60/15

    Makler sind in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!

  • LG Tübingen, 01.02.2016 - 20 O 53/15

    Pflicht eines Maklers zu Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht