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   OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13   

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https://dejure.org/2013,22036
OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13 (https://dejure.org/2013,22036)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2013 - 5 W 35/13 (https://dejure.org/2013,22036)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2013 - 5 W 35/13 (https://dejure.org/2013,22036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche Beschränkung der Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Software

  • JurPC

    Verstoß einer AGB-Klausel für den Vertrieb von Software gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgedanken

  • kanzlei.biz

    Unwirksame AGB-Klausel in Softwareüberlassungsvertrag

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    OLG Hamburg untersagt Beschränkung und Zustimmungsvorbehalt zum Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Microsoft AGB-Klausel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Microsoft Windows 8 AGB sind zum Teil rechtswidrig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kann ein Hersteller die Weitergabe von Software beschränken?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Microsoft Windows 8 AGB sind zum Teil rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann der Hersteller die Weitergabe von Software beschränken?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Microsoft Windows 8 AGB sind zum Teil rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12

    Zustimmungsklausel bei Software-Weiterverkauf unwirksam

    Soweit schuldrechtliche Weiterveräußerungsverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, verstoßen sie in der Regel gegen § 307 BGB, weil sie mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG nicht zu vereinbaren sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2013, Az. 5 W 35/13 m.w.N.; Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 2. Auflage, § 69c Rn. 30).
  • OLG Köln, 15.01.2015 - 17 W 314/14

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung i.S. von § 21 Abs. 1 GKG

    Dass ein Fall besonderer Dringlichkeit vorläge, ist zumindest vertretbar abgelehnt worden (vgl. auch Vollkommer und Huber, jeweils aaO zum UWG mwN), selbst wenn das OLG Hamburg (CR 2013, 700 f. = juris Rn 11) dies möglicherweise anders sieht.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12

    Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.).
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