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   OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09   

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OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2010,10469)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2010 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2010,10469)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2010,10469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Zur Berücksichtigung der aus einem Squeeze out resultierenden Kostenersparnisse bei der Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 327a Abs. 1; AktG § 327a Abs. 1
    Höhe der Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-out

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Jedenfalls sind sie aber bei den zukünftigen Erträgen nicht in Rechnung zu stellen, weil der entsprechende Wert erst durch den Ausschluss der Minderheitsaktionäre geschaffen wird (so bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 129; OLG München, Beschluss 26. Oktober 2006 - 31 Wx 12/06 - Juris, Rdn. 27; aA wohl Gumpenrieder, WPg 2003, 481; generell gegen die Berücksichtigung echter Synergieeffekte auch KK/Rieger, Anh § 11 Rdn. 13; Hüffer, AktG, 8. Aufl., Rdn. 22; Stephan, in: K.Schmidt/Lutter, AktG, § 305 Rdn. 68; vgl. im Übrigen Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl. Rdn. 258 ff.).

    Der Risikozuschlag ist dabei Ausdruck davon, dass bei der Investition in das konkrete Unternehmen im Gegensatz zur Anlage in öffentliche Anleihen die Risiken der in Rede stehenden unternehmerischen Tätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 159 f.).

    Bei dem CAPM wird die aus der langjährigen Differenz zwischen der Rendite von Aktien und (quasi) risikofreien öffentlichen Anleihen ermittelte durchschnittliche Risikoprämie, der sogenannten Marktrisikoprämie, mit einem unternehmensspezifischen Faktor, dem Betafaktor, multipliziert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 158).

    Dies bedeutet, dass der im Rahmen des CAPM einzusetzende Betafaktor kein empirisch feststellbarer Vergangenheitswert, sondern ein durch Schätzung zu ermittelnder Zukunftswert ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 163).

    Das dergestalt beschriebene Vorgehen ist methodisch nicht zu beanstanden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 174) und vom sachverständigen Prüfer nachvollziehbar erläutert, wobei hinsichtlich dessen Beauftragung durch das Landgericht entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer keine verfahrensrechtlichen Bedenken bestehen, diese vielmehr vom Gesetzgeber ausdrücklich als denkbare Ermittlungsmaßnahme vorgesehen ist (vgl. § 15 Abs. 6 SpruchG).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Statt des bis dahin üblichen Zinssatzes von 6 %, wie ihn die Antragsgegnerin ihrer Bewertung zugrunde gelegt hat, hat der IDW nämlich bereits für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2003 wegen des gesunkenen Zinsniveaus nur noch einen Basiszins von 5, 5 % empfohlen (vgl. IDW Fachnachrichten 2003, 26 sowie OLG Stuttgart, NZG 2007, 112, 115).

    Eine derart bemessene Marktrisikoprämie entspricht den Empfehlungen des IDW (WP-Handbuch 2008, S. 108 ff; FN-IDW Nr. 1-2/2005, S. 71) und liegt in einem Bereich, der von der Rechtsprechung regelmäßig als zutreffend bzw. im Rahmen einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO als vertretbar angesehen wird (vgl. OLG Celle, AG 2007, 866; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2008 - I - 26 W 16/06 -, Juris Rdn. 19; Hachmeister/Kühnle/Lampenius, WPg 2009, 1234; 1242; Hachmeister/Wiese, WPg 2009, 54, 60; leicht abweichend z.B. OLG Stuttgart, NZG 2007, 112 sowie NZG 2007, 302, 307, das 4, 5 % für angemessen hält).

    Diese Überlegungen dürften dazu geführt haben, dass auch für andere Automobilzulieferbetriebe ein Wachstumsabschlag in Höhe von lediglich 1 % für zutreffend befunden wurde (vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 128, 135; Pohl/Thielen, in: Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 2. Aufl., S. 25).

  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Soweit demgegenüber der gemeinsame Vertreter der außenstehenden Aktionäre der Auffassung ist, aufgrund der faktischen Patronatsstellung der Antragsgegnerin sei bei der A ... AG kein operatives Risiko erkennbar, hat der Sachverständige in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 2/08 -, Juris Rdn. 255) ausgeführt, dies könne zwar zu einer Reduktion des unternehmensspezifischen Risikos führen, bedinge zugleich aber keinen Fortfall der operativen Risiken.

    Zudem ist die Sicherstellung eines Fortbestehens der A ... AG zusätzlich mit einem Insolvenzrisiko der Antragsgegnerin belastet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 20 W 2/08 -, Juris Rdn. 255; Wittgens/Redeke, ZIP 2008, 542, 545).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Vorzugswürdig ist zudem - wie bereits an anderer Stelle vom Senat entschieden (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2010 - 5 W 52/09 -, unveröffentlicht) - die Heranziehung des CAPM in seiner ursprünglichen und zum Bewertungsstichtag aufgrund des damals gültigen Standards IDW S1 2000 als maßgeblich anzusehenden Fassung (vgl. IDW S1 2000 Abschnitt 6.2, 6.3 und 7.3.2.5).

    Ausgangspunkt sind die erwarteten inflationsinduzierten Kostensteigerungen der A ... AG (vgl. bereits Senat, Beschluss vom - 5 W 52/09 -, nicht veröffentlicht).

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Hierfür bietet die Gesetzeslage - vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3268) - aber keinen Anhalt.

    Darüber hinaus bestehen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer zudem keine durchgreifenden Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der angewandten gesetzlichen Verzinsungsregel (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3268, 3271 = ZIP 2007, 1261, wenngleich sich dort keine Ausführungen zum Zinsbeginn, sondern nur zur Sicherung des Zinsanspruchs befinden; vgl. ebenso BVerfG ZIP 2007, 2121; ZIP 2007, 1987 sowie OLG Stuttgart, ZIP 2007, 27, 30 f.; OLG Düsseldorf, AG 2008, 822).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Er umfasst vornehmlich eine inflationsbedingte sowie daneben gegebenenfalls eine weitere Komponente, die sich aus Mengen- und Strukturänderungen ergibt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 20 W 9/06 -, Juris Rdn. 84).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Das Modell kann als derzeit maßgebliche Methode zur Ermittlung des Risikozuschlages eingestuft werden und ist daher trotz der hiergegen vorgebrachten Einwände als brauchbare Grundlage für eine Schätzung des Risikozuschlages anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2009, 2003).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Hierbei geht der Senat für den vorliegenden Bewertungsstichtag ebenfalls davon aus, dass aufgrund der historischen Beobachtungen die Erwartung bestand, ein rein preisgetriebenes Gewinnwachstum werde systematisch hinter der Inflationsrate zurückbleiben (vgl. WP-Handbuch 2008, S. 78 sowie bereits Senat, Beschluss vom 26. August 2009 - 5 W 35/09 - S. 18, unveröffentlicht).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Ausschluss von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    Darüber hinaus bestehen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer zudem keine durchgreifenden Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der angewandten gesetzlichen Verzinsungsregel (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3268, 3271 = ZIP 2007, 1261, wenngleich sich dort keine Ausführungen zum Zinsbeginn, sondern nur zur Sicherung des Zinsanspruchs befinden; vgl. ebenso BVerfG ZIP 2007, 2121; ZIP 2007, 1987 sowie OLG Stuttgart, ZIP 2007, 27, 30 f.; OLG Düsseldorf, AG 2008, 822).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 W 32/09

    Abfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-Out: Bemessung der Abfindung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
    dd) Bei den ermittelten 14, 82 EUR je Stückaktie handelt es sich zugleich um die angemessene Abfindung, da der nach Umsätzen gewichtete durchschnittliche Börsenkurs für einen Referenzzeitraum von drei Monaten sowohl bezogen auf den Tag der erstmaligen Bekanntgabe des geplanten Squeeze out als auch bezogen auf den Tag der Hauptversammlung (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - 5 W 32/09 -, unveröffentlicht) jeweils deutlich unter dem anteiligen Ertragswert liegt.
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2008 - 26 W 16/06

    Bemessung der Barabfindung bei Ausschluss der Minderheitsaktionäre

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06

    Abfindung der außenstehenden Aktionäre eines Gewinnabführungsvertrags -

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 861/06

    Verfassungsmäßigkeit aktienrechtlicher Entscheidungen der Zivilgerichte über den

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2009 - 26 W 13/06

    Zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Squeeze out

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 119/05

    Spruchverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Verfahrenseinleitung; Nachweis

  • OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05

    (Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 26 W 9/12

    Maßgeblicher Standard für die Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren

    Andere Oberlandesgerichte, insbesondere die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München, bis 2014 auch Frankfurt, stellen auf den am Bewertungsstichtag geltenden Standard ab und halten dies im Hinblick auf das Stichtagsprinzip, aus Gründen der Prozessökonomie, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit für geboten (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.12.2011, I-26 W 2/11 (AktE), I-26 W 3/11 (AktE), AG 2012, 459 und zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2009, I-26 W 5/07 AktE, WM 2009, 2220; OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, 31 Wx 121/06, WM 2009, 1848 (Bewertungsstichtag 14.11.2002; OLG München, Beschluss vom 02.04.2008, 31 Wx 85/06, OLGR München 2008, 446; OLG München Beschluss vom 31.03.2008, 31 Wx 88/06, OLGR München 2008, 450 (Bewertungsstichtag 30.10.2002); OLG München, Beschluss vom 30.11.2006, 31 Wx 59/06, AG 2007, 411; bis 2014 auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010, 5 W 39/09, AG 2011, 717 (Bewertungsstichtag: 19.11.2002); OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2010, 5 W 52/09, Der Konzern 2011, 179 (Bewertungsstichtag 20.12.2000); OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.02.2010, 5 W 38/09, zit. nach juris (Bewertungsstichtag: 17.06.2002); OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2009, 5 W 35/09, zit. nach juris (Bewertungsstichtag 12.06.2002).

    So hat sich gezeigt, dass auch der neue Standard mit erheblichen Unsicherheiten und Unschärfen verbunden ist (vgl. zu den Unsicherheiten des CAPM-Modells: OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010, 5 W 39/09, AG 2011, 717; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2010, 5 W 52/09, AG 2010, 798 m. w. Nachw.; Dörschell/Franken/Schulte, Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung, 2. Auflage, S. 25 ff.; Großfeld, Unternehmensbewertung, 7. Auflage, Rdnr. 742 ff., 758 ff., 1016 ff.).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12

    Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes nach § 287 ZPO Abs. 2 ZPO analog

    Die Antragsgegnerin hat den Basiszins methodisch bedenkenfrei (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris) aus der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank abgeleitet und dabei zur Glättung kurzfristiger Marktschwankungen sich an einem Dreimonatsdurchschnitt orientiert (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Juris Rn 72 ff.), woraus sich der im Übertragungsbericht zugrunde gelegte Wert von 4, 78 % vor Abzug persönlicher Steuern ergibt.

    Dass es sich bei dem Wert von 4, 72 % entgegen der Empfehlung des IDW um keinen gerundeten Wert handelt, begegnet - wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bereits an anderer Stelle für zwei Stellen hinter dem Komma dargelegt hat (BB 2011, 595, zitiert nach Juris Rn 34 ff.) und der sich der Senat anschließt - keinen Bedenken.

  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 21 W 75/15

    Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre auf Grundlage anteiligen

    Dieses Vorgehen entspricht dem üblichen Vorgehen in der Praxis und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09-Juris; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 21 W 36/12, Rn 72 ff nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2016 - 21 W 70/15

    Unternehmensbewertung: Nichtberücksichtigung eines Ereignisses bei Ertragsplanung

    Demgegenüber hat der Senat und zuvor bereits der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mehrfach entschieden, dass eine merkliche Rundung zulasten der Minderheitsaktionäre nicht gerechtfertigt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 21 W 34/12, Juris Rn 73; Beschluss vom 24. November 2011 - 21 W 7/11, Juris Rn 112; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 34 ff.).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Eine solche Aufrundung ist nicht geboten und entbehrt zugleich einer zwingenden Rechtfertigung (vgl. bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 34 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Aufgrund des erreichten eingeschwungenen Zustandes ist dieses Wachstums nur noch sehr eingeschränkt vergleichbar mit den Wachstumsraten der Detailplanungsphase, weswegen sich die von den Antragstellern befürchteten Widersprüche hieraus nicht ableiten lassen (vgl. dazu bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09, Juris Rn 66; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 W 51/09, Juris Rn 81).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

    Ferner hat der Senat dargelegt, dass aufgrund der Ungewissheit bei der Schätzung des Zinses für Laufzeiten über 30 Jahre hinaus Korrekturen an der Empfehlungen des IDW nur zurückhaltend angebracht sind (vgl. dazu insgesamt Beschluss vom 16. Juli 2010 - 5 W 53/09 -, unveröffentlicht; Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris, Rdn. 27 ff.).

    Stattdessen stellt es aus Sicht des Senats keine unrealistische Annahme dar, einen Wachstumsabschlag unterhalb der Inflationsrate anzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 58 ff.).

    Dieses Argument ist wegen der nur sehr eingeschränkten Vergleichbarkeit der Wachstumsraten in der Detailplanungsphase mit dem Wachstum in der ewigen Rente nur von geringer Tragweite (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 66).

    Entsprechend ist sie aufgrund des vom Senat aufgezeigten Kontrollmaßstabes auch nicht zu korrigieren, zumal sie sich im Ergebnis mit der Wachstumsrate anderer Unternehmen der Zulieferbranche deckt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, Juris Rdn. 66 f.; vgl. OLG Stuttgart, AG 2007, 128, 135; OLG München, Beschluss vom 31. März 2008 - 31 Wx 088/06 -, Juris Rdn. 46; Pohl/Thielen, in: Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 3. Aufl., 2010, S. 33).

  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 5 W 40/09

    Squeeze-out: Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die

    Demgegenüber hat das Landgericht sich auf die aktuelle Zinsstrukturkurve gestützt und damit einen zukunftsorientierten Ansatz verfolgt, dem nach Auffassung des Senats grundsätzlich der Vorzug zu geben ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, unveröffentlicht).

    Ausgehend von diesen unterschiedlichen theoretischen Ansätzen gelangt die Antragsgegnerin zu einem Zins von 5, 5 %, wohingegen das Landgericht unter Abrundung auf eine Stelle hinter dem Komma (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, unveröffentlicht) einen hiervon nur geringfügig abweichenden Wert von 5, 3 % unterstellt.

    Demgegenüber spielt es keine Rolle, ob der aus Sicht des Senats grundsätzlich methodisch bedenkenfrei ermittelte (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, unveröffentlicht) geringfügig höhere Zuschlag der Antragsgegnerin zu veranschlagen ist, weil dies nur zu einem noch geringeren anteiligen Ertragswert führen würde.

    Insoweit ist die in diesem Zusammenhang von Antragstellerseite aufgestellte Behauptung, es werde regelmäßig wegen einer erwarteten Inflationsrate von 2 % ebenfalls ein Wachstumsabschlag von entsprechender Höhe unterstellt, nicht zutreffend (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, unveröffentlicht).

    Insbesondere erweist sich die Verzinsungsregelung in § 327b Abs. 1, 2. Halbsatz AktG, die für den Beginn der Verzinsung auf den Zeitpunkt der Eintragung und nicht auf denjenigen der Beschlussfassung abstellt, als verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 -, Juris Rdn. 26 sowie Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 -, unveröffentlicht).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12

    Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des

    Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen Aspekt der jeweils zu treffenden Abwägungsentscheidung (vgl. zu der zu treffenden Abwägungsentscheidung bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2009 - 5 W 39/09, Juris Rn 22).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 21 W 77/14

    Angemessene Abfindung nach § 327b AktG (Betafaktor)

    Die Antragsgegnerin hat den Basiszins methodisch bedenkenfrei (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 W 39/09 , juris) aus der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank abgeleitet.
  • OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 W 14/11

    Squeez-out: Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre

  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11

    Ermittlung der angemessenen Abfindung im Fall eines Squeeze out

  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11

    Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der

  • OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 20 W 3/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des

  • OLG Frankfurt, 13.09.2021 - 21 W 38/15

    Barabfindung nach Squeeze-Out

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei

  • OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 21 W 12/11

    Squeeze out: Berechnung der angemessenen Barabfindung, Marktrisikoprämie, Barwert

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 7/09

    Barabfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-out: Berücksichtigung des

  • LG Hamburg, 21.03.2014 - 417 HKO 205/12

    Höhe der Barabfindung gemäß § 327b AktG nach einem Squeeze-Out

  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 21 W 17/11

    Squeeze-Out: Angemessenheit der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre

  • LG Dortmund, 22.07.2015 - 20 O 115/05

    Squeeze-out Harpen AG: Gutachter sieht Wert einer Aktie bei EUR 23,58

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10

    Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327 ff., 306 AktG

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 26 W 24/12

    Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung der

  • LG Hamburg, 23.04.2014 - 417 HKO 111/12

    Bemessung der Höhe der Barabfindung bei Durchführung eines Squeeze-Out

  • LG Dortmund, 22.02.2016 - 20 O 512/99
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2023 - 26 W 8/20

    Barabfindung und Ausgleich der außenstehenden Aktionäre nach Abschluss eines

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.01.2009 - 5 W 39/09 - 15   

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OLG Saarbrücken, 30.01.2009 - 5 W 39/09 - 15 (https://dejure.org/2009,5229)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.01.2009 - 5 W 39/09 - 15 (https://dejure.org/2009,5229)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 5 W 39/09 - 15 (https://dejure.org/2009,5229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Maßgeblichlichkeit der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse im Falle einer Klage eines von mehreren Miterben auf Leistung an die Erbengemeinschaft

  • Judicialis

    ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; BGB § 2039; ; BGB § 2039 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1; BGB § 2039 Satz 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Maßgeblichlichkeit der Einkommens-und Vermögensverhältnisse im Falle einer Klage eines von mehreren Miterben auf Leistung an die Erbengemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 BGB, §§ 14, 15 MarkenG
    Musikgruppe verliert nach ihrer Auflösung nicht die Markenrechte an ihrem Namen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Prozesskostenhilfe für allein klagenden Miterben

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Vermögensloser Erbe darf von Erbengemeinschaft nicht vorgeschickt werden, um mittels Prozesskostenhilfe einen Nachlassanspruch durchzusetzen

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe bei Klage auf Leistung an Erbengemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - Armer Miterbe darf nicht als kostengünstiger Kläger vorgeschoben werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2070
  • MDR 2009, 1003
  • FamRZ 2009, 1355
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84

    Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2009 - 5 W 39/09
    In diesem Fall ist auf das Vermögen der gesamten Erbengemeinschaft abzustellen (vgl. Staudinger-Werner, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neukommentierung , § 2039 BGB, Rdnr. 29 m. w. N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 75; Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung, 27. Auflage, § 114 ZPO, Rdnr. 9; ähnlich BGH, Beschl. v. 20.07.1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989 f, juris Rdnr.4 ff für den Fall der Abtretung eines Anspruchs der Erbengemeinschaft).
  • OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Klage eines Miterben auf Leistung an

    In diesem Fall ist auf das Vermögen der gesamten Erbengemeinschaft abzustellen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 W 39/09, NJW 2009, 2070 = MDR 2009, 1003 , Juris Rn. 9 unter Hinweis auf Staudinger-Werner, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neukommentierung, § 2039 BGB , Rn. 29 m. w. N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 75; Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung , 27. Auflage, § 114 ZPO , Rn. 9 und ähnlich BGH, Beschluss vom 20.07.1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989 für den Fall der Abtretung eines Anspruchs der Erbengemeinschaft).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.2010 - 5 W 39/09   

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https://dejure.org/2010,15041
OLG Köln, 25.01.2010 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2010,15041)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2010 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2010,15041)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2010,15041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 823
    Keine Haftung für bloße Hilfstätigkeiten eines Arztes (hier: Dolmetscherleistungen)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung eines Übersetzungshelfers für ärztliche Behandlungsfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 884
 
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.04.2009 - 5 W 39/09   

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https://dejure.org/2009,94252
OLG Hamburg, 20.04.2009 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2009,94252)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2009 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2009,94252)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2009 - 5 W 39/09 (https://dejure.org/2009,94252)
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