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   OLG Koblenz, 14.07.2006 - 5 W 420/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5450
OLG Koblenz, 14.07.2006 - 5 W 420/06 (https://dejure.org/2006,5450)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2006 - 5 W 420/06 (https://dejure.org/2006,5450)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 5 W 420/06 (https://dejure.org/2006,5450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Pflicht des Prozessbevollmächtigten des Klägers zur Information des Beklagtenanwalts über die kurz vor dem Gerichtstermin erfolgte Klagerücknahme - Anfallen der Terminsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumte Abladung eines von auswärts anreisenden Prozessbevollmächtigten nach Klagerücknahme; Beschränkung der Kostentragungspflicht auf die Kosten des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 269 Abs. 3
    Kostentragungspflicht bei kurzfristiger Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1563
  • MDR 2007, 55
  • FamRZ 2006, 1687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 27.03.2009 - 8 W 118/09

    Kostenentscheidung: Terminsteilnahme des Beklagtenvertreters nach Klagerücknahme;

    Der Entscheidung des OLG Koblenz (NJW-RR 2007, 1563) ist nicht zu entnehmen, um welche Gebühren aus welchem Streitwert es im Einzelnen geht.
  • OLG Köln, 08.03.2007 - 17 W 37/07

    Keine Terminsgebühr durch Sachstandsanfrage - Terminsgebühr aufgrund

    Das Versäumnis, seinen Rechtsanwalt nicht früher mit der Rücknahme des Rechtsmittels beauftragt zu haben, muss sich der Beklagte zurechnen lassen und kann der Klägerin nicht zum Nachteil gereichen (s. a. : OLG Koblenz MDR 2007, 55).
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