Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.07.2006 - 5 W 420/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur Pflicht des Prozessbevollmächtigten des Klägers zur Information des Beklagtenanwalts über die kurz vor dem Gerichtstermin erfolgte Klagerücknahme - Anfallen der Terminsgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versäumte Abladung eines von auswärts anreisenden Prozessbevollmächtigten nach Klagerücknahme; Beschränkung der Kostentragungspflicht auf die Kosten des Rechtsstreits
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 § 269 Abs. 3
Kostentragungspflicht bei kurzfristiger Klagerücknahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 30.06.2006 - 10 O 142/06
- OLG Koblenz, 14.07.2006 - 5 W 420/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1563
- MDR 2007, 55
- FamRZ 2006, 1687 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 27.03.2009 - 8 W 118/09
Kostenentscheidung: Terminsteilnahme des Beklagtenvertreters nach Klagerücknahme; …
Der Entscheidung des OLG Koblenz (NJW-RR 2007, 1563) ist nicht zu entnehmen, um welche Gebühren aus welchem Streitwert es im Einzelnen geht. - OLG Köln, 08.03.2007 - 17 W 37/07
Keine Terminsgebühr durch Sachstandsanfrage - Terminsgebühr aufgrund …
Das Versäumnis, seinen Rechtsanwalt nicht früher mit der Rücknahme des Rechtsmittels beauftragt zu haben, muss sich der Beklagte zurechnen lassen und kann der Klägerin nicht zum Nachteil gereichen (s. a. : OLG Koblenz MDR 2007, 55).