Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 27.09.2012

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12 - 22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54396
OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12 - 22 (https://dejure.org/2012,54396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.05.2012 - 5 W 44/12 - 22 (https://dejure.org/2012,54396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 5 W 44/12 - 22 (https://dejure.org/2012,54396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,54396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Bestimmung des Begriffs der psychischen Störung i.S.v. § 1 Abs. 1 ThUG; Rechtmäßigkeit einer Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gem. § 66b Abs. 3 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThUG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ThUG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 ThUG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz, ThUG)

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat, seinerseits Bezug nehmend auf den in der Begründung zum Therapieunterbringungsgesetz zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers, das tatbestandliche Merkmal der psychischen Störung im Sinne des § 1 ThUG in seinem Beschluss vom 15.9.2011 ( 2 BvR 1516/11 - StV 2012, 25 ) konkretisiert.

    Ungeachtet der ergänzenden Bezugnahme der Gesetzesbegründung zum Therapieunterbringungsgesetz auf die psychiatrischen Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM-IV handele es sich bei dem Begriff der "psychischen Störung" in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der mit den überkommenen Kategorisierungen der Psychiatrie nicht deckungsgleich sei (BVerfG, Beschl. v. 15.9.2011 - 2 BvR 1516/11 - StV 2012, 25 ).

    Unerheblich ist hingegen, ob er zugleich subjektiv einen Leidensdruck oder eine Behinderung in seiner Lebensführung empfindet (BVerfG, Beschl. v. 15.9.2011 - 2 BvR 1516/11 - StV 2012, 25 ; zum Fehlen eines Leidensdrucks gerade in den Fällen der dissozialen Persönlichkeitsstörung siehe auch Dessecker, zis 2011, 706, 712), ob sie mit Heilungschancen behandelt werden kann (hierzu Morgenstern, zis 2011, 974, 979) und ob sie eine Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bedingt (zur Abkopplung des Begriffs der psychischen Störung von den §§ 20, 21 StGB auch BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 - NJW 2011, 2744 ).

    Dass es auf Letzteres im hiesigen Zusammenhang nicht ankommen kann, folgt schon daraus, dass das Therapieunterbringungsgesetz auf den gegenwärtigen psychischen Zustand des Betroffenen abstellt, während die Begriffe der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit jeweils auf den Zustand zum Zeitpunkt der Begehung einer bestimmten Tat (welcher?) abstellen (in diesem Sinne Peglau, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 15.9.2011 - 2 BvR 1516/11 - jurisPR-StrafR 22/2011, Anm. 2).

    Er ist im Übrigen der Auffassung, dass insbesondere die aktuellen Ausführungen des EGMR in der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.9.2011( 2 BvR 1516/11, StV 2012, 25 ) zeitlich nachfolgenden Kronbergner-Entscheidung vom 19.1.2012 Gegenteiliges nicht notwendig nahe legen.

  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 15 W 2355/11

    Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz: Begriff der psychischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Nach Ansicht des Senats ist die "hohe Wahrscheinlichkeit" nicht gleichzusetzen mit der "hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" bei der Weiterführung einer über zehn Jahre hinausgehenden Sicherungsverwahrung (siehe OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2011 - 15 W 2356/11).

    Der Senat versteht den Begriff der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit im Hinblick auf Delikte der hier in Rede stehenden Kategorie, welche mit schwersten seelischen und körperlichen Schädigungen der potentiellen Opfer verbunden sind, dahin, dass die konkreten für den Betroffenen relevanten Parameter die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich über die durchschnittliche statistische Rückfallquote anheben (siehe OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2011 - 15 W 2356/11).

    Berücksichtigt man, dass ein verlässlicher sozialer Empfangsraum nicht zur Verfügung steht, dass das Problem der Alkoholsucht lebenslang fortbesteht und nimmt hinzu, dass es keine Gründe für die Erwartung gibt, der Betroffene sei nunmehr - wegen welcher veränderten Umstände? - in der Lage, in einer kritischen, affektauslösenden Situation seine Impulse und Triebe zu steuern, so sind die Instrumente der Führungsaufsicht nicht geeignet, die von ihm ausgehende Gefahr wirksam einzudämmen (vgl. - für einen dem hiesigen Sachverhalt vergleichbaren Fall auch OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2011 - 15 W 2356/11; auch das- die Führungsaufsicht und das Polizeirecht in den Vordergrund stellenden - Sondervotum zum Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02 - legt für einen "Verurteilten, der sich als unfähig erweist, sein Verhalten zu steuern, und von dem deshalb eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht" die ernsthafte Prüfung der Unterbringung [nach Maßgabe der einschlägigen Landesgesetze] nahe).

    Nach § 11 Abs. 1 ThUG obliegt der Vollzug der Unterbringung und somit auch die Auswahl und Bestimmung der Einrichtung der zuständigen Verwaltungsbehörde (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2011 - 15 W 2356/11).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Der Maßstab der "hohen Wahrscheinlichkeit" orientiert sich nicht an starren prozentualen Grenzen, etwa in Bezug auf statistische Rückfallquoten (vgl. OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272 : eine Bezifferung sei "nicht einmal zur Veranschaulichung" möglich; siehe auch - für § 66b Satz 1 Nr. 2 StGB - BVerfG,Beschl. v. 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 - NJW 2009, 980: statistische Rückfallwahrscheinlichkeiten dürften nur ergänzend herangezogen werden).

    Andererseits bedeutet Gegenwärtigkeit nicht, dass die Begehung neuer erheblicher Straftaten unmittelbar bevorstehen müsste (BVerfG, Beschl. v. 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 - NJW 2009, 980).

    Das Bundesverfassungsgericht hat - für die nachträgliche Sicherungsverwahrung - den Fachgerichten aufgegeben,zu prüfen, ob mildere Mittel zur Verfügung stehen oder eine Gesamtabwägung im Einzelfall ein Überwiegen der Freiheitsrechte des Betroffenen gegenüber den schutzwürdigen Allgemeininteressen ergibt (BVerfG, Beschl. v. 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 - NJW 2009, 980).

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    KRONFELDNER v. GERMANY

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Der Bundesgerichtshof hob das Urteil vom 17.7.2009 auf und wies den Antrag auf nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zurück (BGH, Urt. v. 12.5.2010 - 4 StR 577/09).

    Der Betroffene sei eine "wegen einer Straftat der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB genannten Art verurteilte Person", für die aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung, nämlich derjenigen des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2010 ( 4 StR 577/09), feststehe, dass sie deshalb nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden könne, weil ein Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung zu berücksichtigen sei.

    Allerdings liegt dem hiesigen Beschluss die in der Entscheidung vom 30.9.2011 (........) vertretene und umfassend begründete Rechtsauffassung zu Grunde, die Anwendung des § 1 Abs. 1 ThUG scheitere nicht daran, dass gegen den Betroffenen aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Saarbrücken vom 23.6.2007 nur eine einstweilige Unterbringung gemäß § 275a Abs. 5 StPO vollzogen, die Hauptsacheentscheidung des Landgerichts vom 17.7.2009 (Ks 2/09) zur nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB indessen nie rechtskräftig geworden, sondern durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2010 ( 4 StR 577/09) aufgehoben worden sei.

  • LG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 O 59/11

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17.2.2012 ( 5 O 59/11) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat mit Beschluss vom 2.9.2011 (5 O 59/11 Bl. 82 d.A.) gemäß § 14 ThUG die vorläufige Unterbringung des Betroffenen einstweilen bis zum 1.12.2011 angeordnet.

    Mit Beschluss vom 17.2.2012 ( 5 O 59/11, Bl. 543 d.A.) hat es die Unterbringung des Betroffenen in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung bis zum 1.3.2013 mit sofortiger Wirksamkeit angeordnet.

  • OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Der Maßstab der "hohen Wahrscheinlichkeit" orientiert sich nicht an starren prozentualen Grenzen, etwa in Bezug auf statistische Rückfallquoten (vgl. OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272 : eine Bezifferung sei "nicht einmal zur Veranschaulichung" möglich; siehe auch - für § 66b Satz 1 Nr. 2 StGB - BVerfG,Beschl. v. 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 - NJW 2009, 980: statistische Rückfallwahrscheinlichkeiten dürften nur ergänzend herangezogen werden).

    Dabei ist zu fragen, ob es weitaus mehr oder weitaus gewichtigere Umstände gibt, die dafür sprechen, dass er auch in Zukunft schwerste Straftaten begehen wird, als dafür, dass er dies nicht tun wird (vgl. - für § 66b StGB - OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272 ; Rissing-van Saan/Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB , 12. Aufl. 2008, § 66b Rdn. 140).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Im Beschluss vom 23.8.2006 ( 2 BvR 226/06 - NJW 2006, 3483 ) werden als mildere Mittel in diesem Sinne namentlich die Anordnung von Führungsaufsicht (§§ 68 ff. StGB ) bezeichnet, gegebenenfalls mit begleitender Erteilung von Weisungen (§ 68 b StGB ) oder auch präventive Maßnahmen auf polizeirechtlicher Grundlage (siehe auch - im Zusammenhang mit der Anordnung der Weitergeltung des § 66b Abs. 1 StGB bis zu einer gesetzlichen Neuregelung - BVerfG, Beschl. v. 8.6.2011 - 2 BvR 2846/09 - EuGRZ 2011, 413).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Stehen, wie hier, schwerste Gewalttaten, sogar Tötungsdelikte, im Raum, so liegt eine hohe Wahrscheinlichkeit nicht erst dann vor, wenn, wie es der allgemeine Sprachgebrauch nahe legen mag, nach wissenschaftlich begründeter sachverständiger Einschätzung eine statistische Quote deutlich oberhalb von 50 Prozent erreicht wird (siehe auch OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.8.2011 - 2 Ws 365/11 - zur "hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten": drohe ein Tötungsdelikt in Form eines Mordes, sei eine hochgradige Gefahr jedenfalls bereits dann anzunehmen, wenn die Gefährlichkeit den Bereich der mittleren Rückfallgefahr verlassen habe; anders in der Tendenz wohl Rissing-van Saan/Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB , 12. Aufl. 2008, § 66b Rdn. 140: ob es ausreiche, dass die konkrete Rückfallgefahr lediglich wahrscheinlicher sei als der Nichtrückfall, erscheine zweifelhaft).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Der Staat hat nämlich die Aufgabe, die Rechtsgüter potentieller Tatopfer vor Verletzungen durch Straftaten zu schützen, und zwar umso intensiver, je existentieller die Grundrechte für den Einzelnen sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133; BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 2 StR 305/11).
  • OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10

    Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
    Schließlich enthält § 28 SPolG keinerlei verfahrensrechtliche Regularien wie eine zeitliche Begrenzung der Maßnahme oder sonstige Verfahrenskontrollen, wie eine regelmäßige Überprüfung des weiteren Vorliegens ihrer Voraussetzungen oder einen Richtervorbehalt (siehe zu alldem OVG Saarlouis, Beschl. v. 16.12.2010 - 3 B 284/10, juris).
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

  • EGMR, 19.01.2012 - 21906/09
  • EGMR, 20.02.2003 - 50272/99

    HUTCHISON REID v. THE UNITED KINGDOM

  • LG Saarbrücken, 17.07.2009 - 2 Ks 2/09
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    MORSINK v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 11.05.2004 - 48865/99

    Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung;

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Therapieunterbringung: Anordnung bei einstweiliger Unterbringung in Erwartung der

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    b) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. Mai 2012 - 5 W 44/12-22 - und der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 Th - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 14. Mai 2012 zurück (Saarländisches OLG, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 W 44/12-22 -).

    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers, das auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die jeweils angegriffenen Entscheidungen gegeben sein muss, ist nicht dadurch entfallen, dass die im Verfahren 2 BvR 2302/11 angegriffenen Beschlüsse, mit denen die einstweilige Anordnung erfolgte (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 O 59/11 - und Saarländisches OLG, Beschluss vom 30. September 2011 - 5 W 212/11-94 -), durch die spätere Verlängerung (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 5 O 59/11 -) und Unterbringungsanordnung in der Hauptsache (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 - und Saarländisches OLG, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 W 44/12-22 -) gegenstandslos geworden sind.

  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies das Saarländische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 14.5.2012 - 5 W 44/12 - zurück.

    Mit Beschluss vom 11.7.2013 - 2 BvR 2301/11, 2 BvR 1279/12 - hob das Bundesverfassungsgericht die Beschlüsse des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30.9.2011 - 5 W 212/11 - und des Landgerichts B-Stadt vom 2.9.2011 - 5 O 59/11 - sowie die Beschlüsse des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14.5.2012 - 5 W 44/12 - und des Landgerichts B-Stadt vom 17.2.2012 - 5 O 59/11 - mit der Begründung auf, dass diese Entscheidungen den bei verfassungskonformer Auslegung an das Therapieunterbringungsgesetz zu stellenden Anforderungen nicht gerecht würden.

  • LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11

    Aufhebungsverfahren nach Unterbringung gemäß dem ThUG: Beachtung der in einem

    Die gegen diese Beschlüsse von dem Betroffenen eingelegten Beschwerden sind von dem Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) - zuletzt durch Beschluss vom 14.5.2012 (Az. 5 W 44/12 - 22) - zurückgewiesen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35958
OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12 (https://dejure.org/2012,35958)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.2012 - 5 W 44/12 (https://dejure.org/2012,35958)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 2012 - 5 W 44/12 (https://dejure.org/2012,35958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten der Bank bei Finanzierung eines überteuerten Immobilienkaufs

  • rechtsportal.de

    Aufklärungspflichten der Bank bei Finanzierung eines überteuerten immobilienkaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Finanzierende Bank haftet nur unter bestimmten Voraussetzungen bei überteuertem Immobilienkauf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Die sog. interne Einwertung der Bank zu Beleihungszwecken erfolgt allein im Interesse des Kreditinstituts und der Funktion des Bankensystems, nicht jedoch auch im Interesse des Kunden (BGH WM 2008, 1260, 1263 Tz. 28).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Aus den Beleihungswertermittlungen können zwar Rückschlüsse auf die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung des Anlegers gezogen werden, eine Aufklärungspflicht der Bank kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sie über allein ihr zugängliche Informationen über eine dem äußeren Anschein zuwider erheblich verminderte Werthaltigkeit der Immobilie verfügt hätte (BGH WM 1988, 561 ff.; OLG Frankfurt, WM 2002, 549 ff.).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Nur ausnahmsweise können sich Aufklärungs- und Hinweispflichten aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, insbesondere dann, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (ständige Rechtsprechung des BGH, u. a. WM 2004, 521, 523; NJW 2008, 2576 ff.).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Die Darlegung einer entsprechenden Kenntnis vom Minderwerts einer Wohnung erfordert einen substantiierten Vortrag konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben über die wertbildenden Faktoren der erworbenen Wohnung (BGH WM 2006, 1245 Tz. 20 = BGHZ 169, 109).
  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Während die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit auch ohne Kenntnis von dem Wertverhältnis bei einem Verkäufer vermutet werden, besteht eine solche Vermutung zu Lasten einer Bank gerade nicht, weil die sich über das Verhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert keine Gedanken machen muss (BGH WM 2008, 154, 156 Tz. 16).
  • BGH, 22.01.2008 - XI ZR 3/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Die Bank trifft in der Regel auch keine Pflicht, den Kreditnehmer über etwaige Bedenken gegen die Werthaltigkeit oder Rentabilität der Anlage aufzuklären (BGH Urteil vom 22. Januar 2008, XI ZR 3/06, veröffentlicht in juris).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Nur ausnahmsweise können sich Aufklärungs- und Hinweispflichten aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, insbesondere dann, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (ständige Rechtsprechung des BGH, u. a. WM 2004, 521, 523; NJW 2008, 2576 ff.).
  • OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken:

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Aus den Beleihungswertermittlungen können zwar Rückschlüsse auf die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung des Anlegers gezogen werden, eine Aufklärungspflicht der Bank kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sie über allein ihr zugängliche Informationen über eine dem äußeren Anschein zuwider erheblich verminderte Werthaltigkeit der Immobilie verfügt hätte (BGH WM 1988, 561 ff.; OLG Frankfurt, WM 2002, 549 ff.).
  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 114/04

    Mobilegames

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12
    Grundsätzlich ist es dem Käufer nämlich möglich und zumutbar, sich z.B. durch einen Blick in den Immobilienteil örtlicher Tageszeitungen ein eigenes Bild über die Werthaltigkeit seiner Investition zu machen (OLG Schleswig Urteil vom 27. Mai 2004, Az. 5 U 114/04).
  • OLG Schleswig, 25.09.2013 - 5 U 74/13

    Finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung zu Kapitalanlagezwecken: Haftung der

    Aus den Beleihungswertermittlungen können zwar Rückschlüsse auf die Kenntnisse der Bank auf einer arglistigen Täuschung des Anlegers gezogen werden, eine Aufklärungspflicht der Bank kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sie über allein ihr zugängliche Informationen über eine dem äußeren Anschein zuwider erheblich verminderte Werthaltigkeit der Immobilie verfügt hätte (BGH WM 1988, 561 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. September 2012, 5 W 44/12 veröffentlicht in juris Rz. 7 und 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht