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   OLG Hamburg, 22.01.2013 - 5 W 5/13   

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https://dejure.org/2013,27166
OLG Hamburg, 22.01.2013 - 5 W 5/13 (https://dejure.org/2013,27166)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2013 - 5 W 5/13 (https://dejure.org/2013,27166)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 5 W 5/13 (https://dejure.org/2013,27166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 72 UrhG, § 97 UrhG, § 3 ZPO
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung bei ungenehmigter Verwendung eines Produktfotos für ein privates Verkaufsangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    2.000 EUR Streitwert bei Fotoklau in privater eBay-Auktion festgesetzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei privatem Online-Fotoklau bei 2.000,- EIR

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Lichtbild von Thomas Sabo Anhänger - Streitwert 2.000 Euro

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14

    Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes

    Demgegenüber wurden je nachdem, ob es sich um ein privates oder ein gewerbliches Verkaufsangebot handelt, Streitwerte in Höhe von EUR 2.000,- (OLG Hamburg, Beschl. v. 22.1.2013 - 5 W 5/13, ZUM-RD 2014, 90), EUR 3.000,- (OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011 - 6 W 256711, juris), EUR 6.000,-(OLG Köln, Beschl. v. 25.8.2014 - 6 W 123/14, WRP 2014, 1236; OLG Rostock, Beschl. v. 14.11.2006 - 2 W 25/06, WRP 2007, 1264; KG, Beschl. v. 30.12.2010 - 24 W 100/10, ZUM-RD 2011, 543 betreffend ein Verfügungsverfahren).
  • OLG Köln, 13.07.2016 - 6 W 71/16

    Streitwert der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen unberechtigter

    Abgesehen davon, dass der vorliegende Fall nicht eine (einmalige) private eBay-Auktion betrifft, sondern die gewerbliche Nutzung von Lichtbildern (auch) im eigenen Internetauftritt des Antragsgegners, so hält der Senat daran fest, dass in Fällen der vorliegenden Art der Unterlassungs- und der Schadensersatzanspruch unabhängig voneinander zu bewerten sind (so auch OLG Hamburg, ZUM-RD 2014, 90 = juris Tz. 7).
  • LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 24/13

    Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen einer Abmahnung wegen

    Der von dem Amtsgericht angeführte Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az. 5 W 5/13) zu der Nutzung von Lichtbildern im Rahmen eines eBay-Angebots zur Bewerbung des angebotenen Produkts sei damit nicht vergleichbar und könne auf vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    Der von dem Amtsgericht herangezogene Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az.: 5 W 5/13) steht der Streitwertfestsetzung nicht entgegen.

  • LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 23/13

    Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung

    Darüber hinaus werde in der Rechtsprechung weitgehend angenommen, dass die bisher zugrunde gelegten Unterlassungsgegenstandswerte insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen durch Private oftmals zu hoch gewesen sein könnten, weshalb sich die Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die unberechtigte Nutzung von Fotos im Internet durch Private geändert habe und nunmehr von deutlich geringeren Werten ausgegangen werde, so u.a. im Beschluss des Hans. OLG (Beschluss v. 22.1.2013, Az. 5 W 5/13) wegen einer privaten Fotonutzung bei eBay.

    Dem vom Amtsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az.: 5 W 5/13) lag ein abweichender Sachverhalt zu Grunde.

  • LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 15/13

    Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung sowohl dem

    Darüber hinaus werde in der Rechtsprechung weitgehend angenommen, dass die bisher zugrunde gelegten Unterlassungsgegenstandswerte insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen durch Private oftmals zu hoch gewesen sein könnten, weshalb sich die Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die unberechtigte Nutzung von Fotos im Internet durch Private geändert habe und nunmehr von deutlich geringeren Werten ausgegangen werde, so u.a. im Beschluss des Hans. OLG (Beschluss v. 22.1.2013, Az. 5 W 5/13) wegen einer privaten Fotonutzung bei eBay.

    Dem vom Amtsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az.: 5 W 5/13) lag ein abweichender Sachverhalt zu Grunde.

  • LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 14/13

    Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten dem Grunde und der Höhe nach

    Der von dem Amtsgericht angeführte Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az. 5 W 5/13) zu der Nutzung von Lichtbildern im Rahmen eines eBay-Angebots zur Bewerbung des angebotenen Produkts sei nicht vergleichbar und könne auf vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    Der von dem Amtsgericht herangezogene Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2013 (Az.: 5 W 5/13) steht der Streitwertfestsetzung nicht entgegen.

  • AG Hamburg, 12.07.2013 - 31c C 225/13

    Urheberrechtsverletzung - Verkauf einer Raubpressung eines Tonträgers bei Ebay

    In den letzten Jahren ging der als angemessen erachtete Gegenstandswert eher herunter (etwa OLG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2013, 5 W 5/13: 2.000,- EUR für eine widerrechtliche Fotonutzung bei eBay als Unterlassungsstreitwert).
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