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   OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18   

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https://dejure.org/2018,6912
OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18 (https://dejure.org/2018,6912)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.01.2018 - 5 W 5/18 (https://dejure.org/2018,6912)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 5 W 5/18 (https://dejure.org/2018,6912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    BB-BUZ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Darlegungsanforderungen an Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ
    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkrete Darlegung des Berufsbildes bei Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkrete Darlegung des Berufsbildes bei Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
    Als Sachvortrag genügt dazu grundsätzlich nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar werden, welcher Art die regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die Leistungsfähigkeit stellten (BGH, Urt. v. 29.11.1995 - IV ZR 233/94 - NJW-RR 1996, 345; BGH, Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05

    Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
    übung der Berufstätigkeit entgegenstehen (Senat, Urt. v. 08.03.2006 - 5 U 269/05-22 - VersR 2007, 96).
  • OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
    Deshalb muss ein Versicherungsnehmer, der Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme behauptet, darlegen, wann, wie oft, wie lange, mit welcher Intensität und Dauer welche tatsächlichen Störungen seiner beruflichen Tätigkeit aufgetreten sind, und aus welchen Gründen es ihm nicht möglich ist, seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zugängliche und ohne weiteres zumutbare eigene Anstrengungen "in den Griff" zu bekommen (Senat, Urt. v. 02.11.2006 - 5 W 220/06-64 - NJW-RR 2007, 755).
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
    Dies muss der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; OLG Hamm, NVersZ 2002, 20).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
    Die erfolgreiche Beschwerde ist im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet (vgl. BGH, Beschl. V. 21.9.2006 - IX ZB 305/05 - MDR 2007, 366).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
    Als Sachvortrag genügt dazu grundsätzlich nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar werden, welcher Art die regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die Leistungsfähigkeit stellten (BGH, Urt. v. 29.11.1995 - IV ZR 233/94 - NJW-RR 1996, 345; BGH, Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).
  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Beeinträchtigung des Geschmacks- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18
    Dies muss der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; OLG Hamm, NVersZ 2002, 20).
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19

    1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige

    An diesen Voraussetzungen fehlt es hier, weil die mit der beabsichtigten Klage geltend gemachten Ansprüche - unbeschadet der Frage, ob die Voraussetzungen einer Leistungspflicht der Beklagten schlüssig dargelegt wurden; vgl. dazu Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 W 5/18, ZfS 2018, 523 - jedenfalls nicht fällig wären (§ 14 Abs. 1 VVG), die Klage daher zumindest als derzeit unbegründet abgewiesen werden müsste.
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer "Schulunfähigkeitsversicherung"

    Allerdings muss auch hier konkret dargelegt werden, welche gesundheitlichen Hindernisse der Fortführung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 W 5/18, ZfS 2018, 523 = RuS 2019, 38 Ls.; Beschluss vom 2. November 2006 - 5 W 220/06-64, NJW-RR 2007, 755).

    Insbesondere bei vornehmlich psychischen Befindlichkeitsstörungen unklarer Wirkung wie z.B. Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Nervosität, nicht näher bezeichnete "Angstzustände", die einen Berufstätigen mehr oder weniger oder überhaupt nicht nennenswert bei der Fortführung seiner Tätigkeit belasten, genügt die Behauptung nicht, die gesamte Tätigkeit könne nicht mehr ausgeübt werden; andernfalls müsste ein gerichtlicher Sachverständiger erst ausforschen, in welcher Form welche "gesundheitlichen"" Belastungen oder nur Stimmungsschwankungen der Ausübung der Berufstätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018, a.a.O.; Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05-22, VersR 2007, 96).

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