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   OLG Rostock, 20.10.2009 - 5 W 55/09   

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https://dejure.org/2009,6369
OLG Rostock, 20.10.2009 - 5 W 55/09 (https://dejure.org/2009,6369)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.10.2009 - 5 W 55/09 (https://dejure.org/2009,6369)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 5 W 55/09 (https://dejure.org/2009,6369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 278 Abs. 1 ZPO; §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 29 Nr. 2 GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Gerichtskosten bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Parteien

  • Judicialis

    GKG § 29; ; GKG § ... 31; ; GKG § 31 Abs. 3; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs.; ; GKG § 66 Abs. 3 Satz 2; ; KostVfg § 35 Abs. 2 Satz 2; ; KostVfg § 45 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 122; ; ZPO § 122 Abs. 2; ; ZPO § 123; ; ZPO § 278 Abs. 1; ; ZPO § 568 S. 2; ; GVG § 29 Nr. 2; ; GVG § 58 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122; ZPO § 123; GKG § 29; GKG § 31
    Festsetzung von Gerichtskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Gerichtskosten trotz Vergleich bei Prozesskostenhilfe für beide Parteien

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 18 W 181/14

    Prozesskostenhilfebewilligung: Auswirkung der Kostenübernahme im Vergleich auf

    Andere Oberlandesgerichte haben abweichend von der bisherigen Auffassung des Senats entschieden, dass eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, auch im Falle einer vergleichsweise vereinbarten Kostenübernahme nicht von der Staatskasse auf Gerichtskosten in Anspruch genommen werden kann (vgl. OLG Rostock, JurBüro 2010, 147; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1437; KG, NJW-RR 2012, 1021; OLG Frankfurt - 3. Zivilsenat, NJW 2012, 2049; OLG Frankfurt - 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 2012, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 19.03.2013 - 10 W 23/13, juris; so auch OLG Celle, FamRZ 2013, 63, das sich nur für Fälle des offensichtlichen Missbrauchs zulasten der Staatskasse die Möglichkeit einer anderen Entscheidung offenhielt).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 5 U 144/09

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank 2008

    Soweit der Antragsteller jedoch die Richtigkeit der erteilten Antwort in Zweifel zieht, kommt es hierauf im Auskunftserzwingungsverfahren nicht an (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2010 - 5 W 55/09 -, unveröffentlicht, KG, AG 2010, 254, 255; ablehnend aber Theusinger/Schilha, EWiR 2010, 237).

    Soweit der Antragsteller die Richtigkeit der erteilten Antwort in Zweifel zieht und hierfür überdies Beweis antritt, ist dies keine im Auskunftsverfahren zu klärende Frage (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2010 - 5 W 55/09 -, unveröffentlicht, KG, AG 2010, 254, 255; ablehnend aber Theusinger/Schilha, EWiR 2010, 237).".

    Die Fragen und die erteilten Antworten waren Gegenstand eines Auskunftserzwingungsverfahrens, in welchem das Landgericht (Beschluss vom 20.1.2009, 3-5 O 111/08) - den Antrag in vollem Umfang abgewiesen hat, was der Senat mit Beschluss vom 9.9.2010 (5 W 55/09) bestätigt hat.

  • OLG Stuttgart, 15.07.2011 - 11 UF 127/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Festsetzung von Gerichtskosten gegen die arme

    Diese Bestimmung hindert die Staatskasse daran, den nach einem abgeschlossenen Vergleich auf die durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe begünstigte Partei entfallenden Gerichtskostenanteil gegen diese anzusetzen (OLG Köln JurBüro 1992, 101; OLG Rostock JurBüro 2010, 147 LS 1).
  • AG Bad Segeberg, 23.04.2014 - 17 C 211/13

    Prozesskostenhilfe: Übernahme der Kostenpflicht entsprechend der Regelung in

    Jedoch soll auch nach dieser Ansicht etwas anderes gelten, wenn eine Gefahr des Missbrauchs der Prozesskostenhilfe zum Nachteil der Staatskasse nicht besteht, weil - wie vorliegend - beiden Parteien ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.12.2012 - 18 W 217/12, juris Rn. 11; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 17.08.2011 - 18 W 160/11, NJW-RR 2012, 318 f., juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2012 - 10 W 139/12, juris Rn. 3; vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 20.10.2009 - 5 W 55/09, JurBüro 2010, 147 f., juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 6 E 251/15

    Haftung trotz PKH bei Kostenübernahme?

    Der Senat geht mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass ein Beteiligter, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, von der Staatskasse auch dann nicht auf Zahlung von Gerichtskosten in Anspruch genommen werden kann, wenn er sich in einem Vergleich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat (so auch: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 W 25/14 -, [...]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 11 UF 127/10 -, NJW-RR 2011, 1437; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 5 W 55/09 -, JurBüro 2010, 147; Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, Kommentar, 35. Aufl., 2014, § 122 Rdnr. 1; Zöller, Zivilprozessordnung, Kommentar, 30. Aufl., 2014, § 122 Rdnr. 1; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl., 2014, Rdnr. 638a).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 18 W 162/12

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

    16 Anders läge der Fall nur, wenn die vorstehend beschriebene Missbrauchsgefahr nicht bestünde, weil auch der Beklagten Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (vgl. den zum Aktenzeichen 18 W 160/11 ergangenen Beschluss dieses Senats vom 17.08.2011 und Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 20.10.2009, Az.: 5 W 55/09, JurBüro 2010, 147-148 - zitiert nach juris), was jedoch nicht der Fall ist.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2011 - 18 W 42/11

    Übernahmeschuldner im Sinne von § 29 Nr. 2, 2. Alt. GKG wird von § 122 Abs. 1 Nr.

    Ob § 122 Abs. 1 Nr. 1 a) ZPO auch den Übernahmeschuldner gerichtskostenfrei stellt, wenn die vorstehend beschriebene Missbrauchsgefahr nicht besteht, weil auch der gegnerischen Partei Prozesskostenhilfe bewilligt ist (so Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 20.10.2009, Az.: 5 W 55/09, JurBüro 2010, 147-148 - zitiert nach juris), kann dahinstehen, weil ein solcher Fall hier nicht gegeben ist.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 3 WF 100/11

    Prozesskostenhilfe: Keine Übernahmehaftung der berechtigten Partei bei Vergleich

    Die Vorschrift unterscheidet nicht zwischen Entscheidungs- und Übernahmeschuldner und hindert die Staatskasse daran, gegenüber der Partei des Rechtsstreits, der Prozesskostenhilfe bewilligt ist, den auf sie entfallenden Anteil an den Gerichtskosten anzusetzen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2011, 11 UF 127/10; OLG Köln JurBüro 1992, 101 = OLG-Report 1992, 32; OLG Rostock JurBüro 2010, 147).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 18 W 217/12

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

    Anders läge der Fall, wenn die oben beschriebene Missbrauchsgefahr nicht bestünde, weil beiden Parteien Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (vgl. den Senatsbeschluss NJW-RR 2012, 318 sowie OLG Rostock, JurBüro 2010, 147).
  • OLG Celle, 13.04.2012 - 10 UF 153/11

    VKH-Bewilligung: Kostenhaftung des VKH-Berechtigten als Übernahmeschuldner durch

    Während diesbezüglich vertreten wird, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sei insoweit lückenhaft und bei Übernahme von Kosten im Vergleichswege durch Rückgriff auf eine in § 31 Abs. 3 GKG (der inhaltlich mit § 26 Abs. 3 FamGKG übereinstimmt) zum Ausdruck kommende Wertung dahingehend auszulegen, dass auch gegen den verfahrenskostenhilfeberechtigten Beteiligten ein Ansatz von Gerichtskosten erfolgen könne (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2008 - 14 W 85/08 - Beschluss vom 04.11.2010 - 18 W 226/10 - AGS 2011, 545; Beschluss vom 18.03.2011 - 18 W 42/11; Beschluss vom 12.07.2011 - 13 U 29/10), sieht die Gegenauffassung in der Vorschrift des § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ZPO eine Regelung, die einer Inanspruchnahme dieses Beteiligten durch das Gericht entgegensteht (KG, Beschluss vom 14.02.2012 - 5 W 11/12 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2011 - 3 WF 100/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2011 - 11 UF 127/10 - NJW-RR 2011, 1437 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2009 - 5 W 55/09 - JurBüro 2010, 147).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Beiträge für die

  • OLG Frankfurt, 04.11.2010 - 18 W 226/10

    Kostenhaftung des Übernahmeschuldners bei Prozesskostenhilfe

  • OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 18 W 160/11

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

  • OLG Brandenburg, 11.02.2021 - 6 W 7/21
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 10 W 139/12

    Gerichtskostenpflicht der bedürftigen Parteien bei Erledigung des Rechtsstreits

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