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   OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - I-5 W 58/08   

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OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - I-5 W 58/08 (https://dejure.org/2009,8154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2009 - I-5 W 58/08 (https://dejure.org/2009,8154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2009 - I-5 W 58/08 (https://dejure.org/2009,8154)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 45 Abs. 3
    Streitwert bei Hilfsaufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert bei Hilfsaufrechnung/mehrere Gegenforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 937
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05

    Höhe des Streitwerts im Falle der Hilfsaufrechnung mit einer bestrittenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08
    So wird vertreten, dass sich unter besonderer Berücksichtigung der im Gebührenstreitwertrecht angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 06.10.2004, VI ME 287/02 [richtig: IV ZR 287/03 - d. Red.] , NJW-RR 2005, 506; Beschluss vom 17.03.2004, XII ZR 162/00, NZM 2004, 423 unter 2. b)) in den Fällen, in denen sich der Auftraggeber in erster Linie mit der fehlenden Fälligkeit verteidigt, z.B. weil er die Abnahme wegen bestimmter Mängel verweigert, und nur hilfsweise mit einem monetären Mängelanspruch (der sich auf die selben Mängel bezieht) die Klageforderung bekämpft, eine Streitwert erhöhende Wirkung der Hilfsaufrechnung verbietet (vgl. Kniffka/Koeble a.a.O.; Kessen, BauR 2005, 1691, 1697; so wohl auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2005, 17 W 42/05, NJW-RR 2006, 456f = OLGR Hamm 2006, 455f = IBR 2006, 426 mit Anm. Schwenker zitiert nach juris Rz. 7).

    Die o.a. Entscheidung des OLG Hamm vom 30.11.2005, a.a.O., befasst sich nicht mit der hier gegebenen Konstellation.

  • BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94

    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08
    Bei dieser Betrachtungsweise wird deutlich, dass die Klageforderung zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gegenforderung nicht mehr unbestritten ist, da sie dem auf der Hauptaufrechnung beruhenden Tilgungseinwand ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.1995, XII ZR 218/94, NJW-55 1995, 508f = WM 1995, 906ff = zitiert nach Juris Rz. 20; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. 2007, Rz. 585f).

    Insoweit hat der BGH in dem Beschluss vom 01.02.1995, XII ZR 218/94, NJW-RR 1995, 508, 509 zit. nach juris Rz. 25, klargestellt, dass mehrere nicht verselbständigte Teilbeträge derselben Forderung nicht in einem Eventualverhältnis zueinander zum Gegenstand von Hilfsaufrechnungen gemacht werden können.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 5 W 37/04

    Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08
    Ob in allen Fallkonstellationen der Geltendmachung von monetären Gewährleistungsansprüchen durch den verklagten Besteller wegen Mängeln des Werkes, dessen Vergütung der Auftragnehmer mit der Werklohnklage verlangt, lediglich als Verrechnung anzusehen war, wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung uneinheitlich gesehen (zu all dem ausführlich Senat, Beschluss vom 24.05.2005, I-5 W 37/04, BauR 2005, 1962ff = MDR 2006, 88f zit nach juris Rz. 11).

    Der Senat hat mit der Entscheidung vom 24.05.2005 (a.a.O. juris Rz. 14) - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass es für die Behandlung des Anspruchs des Bestellers auf Erstattung von Mängelbeseitigungskosten, der hilfsweise dem Vergütungsanspruch entgegengehalten wird, als bloßen Verrechnungsposten im Sinne der Differenztheorie keine überzeugende dogmatische Rechtfertigung gibt.

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08
    So wird vertreten, dass sich unter besonderer Berücksichtigung der im Gebührenstreitwertrecht angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 06.10.2004, VI ME 287/02 [richtig: IV ZR 287/03 - d. Red.] , NJW-RR 2005, 506; Beschluss vom 17.03.2004, XII ZR 162/00, NZM 2004, 423 unter 2. b)) in den Fällen, in denen sich der Auftraggeber in erster Linie mit der fehlenden Fälligkeit verteidigt, z.B. weil er die Abnahme wegen bestimmter Mängel verweigert, und nur hilfsweise mit einem monetären Mängelanspruch (der sich auf die selben Mängel bezieht) die Klageforderung bekämpft, eine Streitwert erhöhende Wirkung der Hilfsaufrechnung verbietet (vgl. Kniffka/Koeble a.a.O.; Kessen, BauR 2005, 1691, 1697; so wohl auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2005, 17 W 42/05, NJW-RR 2006, 456f = OLGR Hamm 2006, 455f = IBR 2006, 426 mit Anm. Schwenker zitiert nach juris Rz. 7).

    Aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsgewährungsanspruch folgt eine restriktive - also den Streitwert möglichst niedrig haltende - Auslegung der gebührenrechtlichen Vorschriften (so ausdrücklich im Hinblick auf die Streitwertbehandlung der Widerklage gemäß § 19 Abs. 1 GKG a.F. = § 45 Abs. 1 GKG BGH, Beschluss vom 06.10.2004, IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506).

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 23.06.2005 (VII ZR 197/03, BGHZ 163, 274ff = NJW 2005, 2771ff = BauR 2005, 1477ff zit nach juris Tz. 17ff) judiziert, dass zwar ein Abrechnungsverhältnis begründet wird, wenn der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch hat und dem Auftraggeber allein auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche wegen der unvollständigen oder mangelhaften Fertigstellung des Werkes zustehen.
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1993 - 10 W 67/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08
    Indessen begrenzt der Umfang der begründeten Klageforderung auch bei einer solchen Mehrfachaufrechnung den Betrag der jeweiligen bei der Streitwertbemessung werterhöhend wirkenden Gegenforderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.1993, 10 W 67/93, NJW-RR 1994, 1279).
  • BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00

    Streitwert für Klage auf Zahlung künftiger Miete; Gebührenstreitwert einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08
    So wird vertreten, dass sich unter besonderer Berücksichtigung der im Gebührenstreitwertrecht angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 06.10.2004, VI ME 287/02 [richtig: IV ZR 287/03 - d. Red.] , NJW-RR 2005, 506; Beschluss vom 17.03.2004, XII ZR 162/00, NZM 2004, 423 unter 2. b)) in den Fällen, in denen sich der Auftraggeber in erster Linie mit der fehlenden Fälligkeit verteidigt, z.B. weil er die Abnahme wegen bestimmter Mängel verweigert, und nur hilfsweise mit einem monetären Mängelanspruch (der sich auf die selben Mängel bezieht) die Klageforderung bekämpft, eine Streitwert erhöhende Wirkung der Hilfsaufrechnung verbietet (vgl. Kniffka/Koeble a.a.O.; Kessen, BauR 2005, 1691, 1697; so wohl auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2005, 17 W 42/05, NJW-RR 2006, 456f = OLGR Hamm 2006, 455f = IBR 2006, 426 mit Anm. Schwenker zitiert nach juris Rz. 7).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 2 W 5/14

    Streitwerterhöhung durch Primäraufrechnung gegen unbestrittene Kautionsforderung

    Berücksichtigt wird also der Wert jeder Gegenforderung bis zur Höhe der nach vorheriger Aufrechnung noch verbleibenden Klageforderung (BGHZ 73, 249; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 937; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3, Rn. 16 "Aufrechnung").
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18

    Begründetheit einer Gegenvorstellung

    a) Die Werterhöhung gemäß § 45 Abs. 3 GKG bemisst sich bei einer hilfsweise erklärten Aufrechnung mit mehreren rechtlich selbstständigen Gegenansprüchen gegen eine bestrittene Klageforderung anhand des Gesamtwerts der rechtskraftfähig aberkannten Gegenforderungen, wenn das Gericht die Klage für begründet, die Gegenforderungen jedoch für unbegründet erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90, NJW-RR 1992, 316 unter 2 [zu § 19 Abs. 3 GKG aF]; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 937 Rn. 12).
  • KG, 15.08.2014 - 21 W 23/14

    Identität von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung: Keine Streitwertaddition!

    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass nach der im Gebührenrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sowie Sinn und Zweck des § 45 Abs. 3 GKG von einer Streitwertaddition abgesehen werden kann, wenn ein "Gleichlauf" von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung vorliegt, so dass wirtschaftlich gesehen die Hilfsaufrechnung und die primäre Verteidigung als eine einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.11.2010, 10 W 54/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.08.2009, I-5 W 58/08; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 5. Teil Rn. 180).
  • OLG Hamm, 21.02.2011 - 17 W 38/10

    Verjährung von Werklohnforderungen bei Einleitung eines selbständigen

    Bei einer Hilfsaufrechnung mit einem Mängelanspruch gegen den eingeklagten Vergütungsanspruch des Auftragnehmers findet allerdings eine Streitwerterhöhung unter besonderer Berücksichtigung der im Gebührenstreitwertrecht auch angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise in den Fällen nicht statt, in denen sich der Auftraggeber in erster Linie mit der fehlenden Fälligkeit verteidigt (BGH, NJW-RR 2005, 506; BeckRS 2000, 30108493; Senat, NJW-RR 2006, 456; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 02223; BeckRS 2010, 19993; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 29593; Kniffka/Jansen/von Rintelen, IBR-Online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 16.07.2010, § 631 BGB, Rdn. 643; Kniffke/Koebele, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 5. Teil, Rdn. 180).
  • KG, 21.05.2010 - 6 U 153/08

    Fristsetzung gegenüber Insolvenzschuldner entbehrlich?

    In diesen Fällen ist eine Streitwerterhöhung wegen der wirtschaftlichen Identität nicht geboten (vgl. Kniffka, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 5. Teil Rdnr. 180 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.8. 09 - 5 W 58/08 - zitiert nach juris: Rdnr. 23, 24 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2005, 506 - für den Fall einer Widerklage).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.2008 - 5 W 58/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5881
OLG Köln, 21.12.2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,5881)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,5881)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,5881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406; ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 43
    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Verlustes des Ablehnungsrechts durch Einlassung in eine Verhandlung

  • ibr-online

    Kein Ablehnungsrecht mehr nach Weiterverhandeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit des Sachverständigen: Verlust des Ablehnungsrechts bei Einlassung in Verhandlung! (IBR 2010, 244)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1287
  • BauR 2010, 667
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 02.05.2016 - 4 W 38/16

    Ablehnung des Sachverständigen - Verlust des Ablehnungsrechts durch rügelose

    Hieraus wird abgeleitet, dass eine Partei ihr Recht zur Ablehnung des Sachverständigen verliert, wenn sie nach Abschluss der Anhörung des Sachverständigen Sachanträge stellt, ohne die ihr zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Ablehnungsgründe geltend zu machen (OLG Karlsruhe NJW 1958, 188; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 620; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012, 3 W 44/12, Rn. 1; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2008, 5 W 58/08, Rn. 3; im Ergebnis ebenso OLG Naumburg, NJOZ 2011, 1192, 1193).

    Solche können gegeben sein, wenn sie sich auf das Verhalten des Gutachters beziehen (etwa abfällige Äußerungen über Einwendungen der Partei oder über andere Gutachter, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2008, 5 W 58/08 - Bezeichnung von Parteivortrag als "frech") oder wenn Umstände über die Nähe des Sachverständigen zu einem Prozessbeteiligten bekannt werden.

  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20

    Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen

    a) Auch im Rahmen des § 406 ZPO gilt nach der ganz überwiegenden Meinung in der Kommentarliteratur und der allgemeinen obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, der Rechtsgedanke des § 43 ZPO entsprechend (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2014 - 21 U 69/14 -, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2010, 12 W 55/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012, 3 W 44/12; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2008 - 5 W 58/08; jeweils zitiert nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 406 Rn. 12; BeckOK ZPO/Scheuch, 35. Ed. 1.1.2020, ZPO § 406 Rn. 29;Musielak/Voit/Huber, 16. Aufl. 2019, ZPO § 406 Rn. 16; Pauge, in: Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Auflage 2018, § 406 ZPO Rn. 2; a.A. MüKoZPO/Zimmermann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 406 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.12.2008 - 5 W 58/08   

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https://dejure.org/2008,51138
OLG Stuttgart, 15.12.2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,51138)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.12.2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,51138)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,51138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.01.2012 - IX ZB 14/09

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für eine Einlassung oder Ablehnung im

    Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2008 (5 W 58/08) wird auf Kosten des Rechtsbeschwerdeführers als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   KG, 25.03.2008 - 5 W 58/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34988
KG, 25.03.2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,34988)
KG, Entscheidung vom 25.03.2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,34988)
KG, Entscheidung vom 25. März 2008 - 5 W 58/08 (https://dejure.org/2008,34988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Neue Entscheidung zur alten Musterbelehrung erwartet

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08

    Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung

    So erscheint der (übernächste) Folgesatz "Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt" nicht als einziger Fall, in dem eine Wertersatzpflicht nicht in Betracht kommt, sondern als Beispielsfall (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Es ist jedoch anzunehmen, dass sich aufgrund dieser Unklarheit nur in Ausnahmefällen ein Verbraucher davon abhalten lässt, nach Belieben mit der gekauften Sache zu verfahren und gegebenenfalls von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (siehe auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Dem Informationsbedürfnis des durchschnittlichen Verbrauchers wird eine zusammenfassende, sich auf die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien konzentrierende Darstellung der Rechtsfolgen des Widerrufs weitaus gerechter (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Daher ist unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten hier die beanstandete Lücke in der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung, welche dem bislang gültigen Muster der Widerrufsbelehrung weitgehend entspricht, nach allem jedenfalls bis zum Ablauf besagten Übergangszeitraums am 1. Oktober 2008 als Bagatellverstoß zu werten (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 U 225/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem

    Was die Frage des Wertersatzes bei Ingebrauchnahme der Ware angehe, so könne der Rechtsprechung des Kammergerichts (5 W 58/08) nicht gefolgt werden.
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert für fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unzureichende Garantieangaben

    Die veröffentlichten Streitwertfestsetzungen liegen allerdings in der Mehrzahl nicht über 5.000,00 EUR pro Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. - 900, 00 EUR - OLG Frankfurt, OLGR 2008, 782 - 1.000,00 EUR - KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2008 - 5 W 58/08 -, zitiert nach Juris - 1.250,00 EUR - OLG Stuttgart, OLGR 2008, 377 - 2.500,00 EUR - KG Berlin, KGR 2008, 351; - 3.400,00 EUR - OLG Hamm, NJW-RR 2010, 253 [OLG Hamm 02.07.2009 - 4 U 43/09] - 4.000,00 EUR - OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 - 10 U 30/07 -, zitiert nach Juris - 5.000,00 EUR - KG Berlin, GRUR-RR 2008, 134 - 5.000,00 EUR - bei diesen Entscheidungen hat eine Herabsetzung gemäß § 12 Abs. 4 UWG - anders als vorliegend - keine Rolle gespielt).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim

    Die veröffentlichten Streitwertfestsetzungen liegen allerdings in der Mehrzahl nicht über 5.000,00 EUR pro Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf aaO. - 900, 00 EUR - OLG Frankfurt, OLGR 2008, 782 - 1.000,00 EUR - KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2008 - 5 W 58/08 -, zitiert nach Juris - 1.250,00 EUR - OLG Stuttgart, OLGR 2008, 377 - 2.500,00 EUR - KG Berlin, KGR 2008, 351; - 3.400,00 EUR - OLG Hamm, NJW-RR 2010, 253 - 4.000,00 EUR - OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 - 10 U 30/07 -, zitiert nach Juris - 5.000,00 EUR - KG Berlin, GRUR-RR 2008, 134 - 5.000,00 EUR - bei diesen Entscheidungen hat eine Herabsetzung gemäß § 12 Abs. 4 UWG - anders als vorliegend - keine Rolle gespielt).
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