Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.10.2009

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   OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09 - K9   

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https://dejure.org/2009,32239
OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09 - K9 (https://dejure.org/2009,32239)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.04.2009 - 5 W 58/09 - K9 (https://dejure.org/2009,32239)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. April 2009 - 5 W 58/09 - K9 (https://dejure.org/2009,32239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 91 ZPO
    Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines "Business Class”-Tickets erstattungsfähig

  • reise-recht-wiki.de

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten einer Partei mit Sitz im Ausland

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von Flug-Reiskosten in der Business-Class

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 23.04.2008 - 8 W 43/08

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Falle einer Einbeziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    Unter dem Gesichtspunkt der Zeitersparnis sollen Flugreisekosten grundsätzlich zu erstatten sein, wenn sich durch den Flug der Zeitaufwand für die Anreise gegenüber einer Fahrt mit der Bahn um drei Stunden verkürzt (OLG Hamburg, Rpfleger 2008, 445).

    Der Senat schließt sich in dieser Frage der Rechtsprechung des OLG Hamburg an (MDR 2008, 1428; a. A. OLG Frankfurt, MDR 2008, 1005; OLG Düsseldorf, AGS 2009, 141).

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    Dabei ist auch in Betracht zu ziehen, ob die geltend gemachten Kosten sich in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung des Rechtsstreits bewegen, was etwa bei kostspieligen Fahrten an den Gerichtsort in Bagatellstreitigkeiten zu verneinen ist (BGH, Beschluss vom 13.12.2007, Az. IX ZB 112/05 - NJW-RR 2008, 654).

    Teilweise wird bei der Vergleichsrechnung auf die Kosten für eine Bahnfahrt (so BGH, Beschluss vom 13.12.2007, Az. IX ZB 112/05 - NJW-RR 2008, 654 ohne Differenzierung zwischen 1. und 2. Klasse) abgestellt, teilweise auf die Kosten für die Benutzung des eigenen Pkw (OLG Naumburg, JurBüro 2006, 87).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - 10 W 93/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten in der "business-class"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    Der Senat schließt sich in dieser Frage der Rechtsprechung des OLG Hamburg an (MDR 2008, 1428; a. A. OLG Frankfurt, MDR 2008, 1005; OLG Düsseldorf, AGS 2009, 141).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass - anders als vom OLG Düsseldorf angenommen (AGS 2009, 141) - keineswegs gesagt werden kann, ein Flug in der Business Class sei generell erheblich teurer (siehe die Mitteilung des Beklagtenvertreters, wonach am 07.11.2008 ein Flug Economy 663, 11 EUR gekostet hätte, mithin mehr als der hier in Rede stehende Flug in der Business Class am 09.07.2008, Bl. 175, 177, 155 d. A.).

  • OLG Frankfurt, 11.02.2008 - 6 W 207/07

    Kostenerstattung: Erstattungsfähige Flugreise- und Übernachtungskosten eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    Der Senat schließt sich in dieser Frage der Rechtsprechung des OLG Hamburg an (MDR 2008, 1428; a. A. OLG Frankfurt, MDR 2008, 1005; OLG Düsseldorf, AGS 2009, 141).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    (1) Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Terminswahrung sind ohne weiteres jedenfalls dann zu erstatten, wenn sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozessbevollmächtigten am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, Beschluss vom 14.09.2004, Az. VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 - Beschluss vom 11.03.2004, Az. VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858; Senat, Beschl. v. 08.01.2009 - 5 W 262/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 2 W 295/05 -).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    (1) Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Terminswahrung sind ohne weiteres jedenfalls dann zu erstatten, wenn sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozessbevollmächtigten am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, Beschluss vom 14.09.2004, Az. VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 - Beschluss vom 11.03.2004, Az. VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858; Senat, Beschl. v. 08.01.2009 - 5 W 262/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 2 W 295/05 -).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    (2) Ob dies auch dann gilt, wenn - wie hier - höhere Kosten im Raum stehen, weil der Sitz der Prozessbevollmächtigten weiter vom Gerichtsitz entfernt ist als der Geschäftsort der Partei, wurde vom Bundesgerichtshof bislang offen gelassen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 28.06.2006 - IV ZB 44/05 - NJW 2006, 3008).
  • OLG Naumburg, 30.05.2005 - 12 W 61/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    Teilweise wird bei der Vergleichsrechnung auf die Kosten für eine Bahnfahrt (so BGH, Beschluss vom 13.12.2007, Az. IX ZB 112/05 - NJW-RR 2008, 654 ohne Differenzierung zwischen 1. und 2. Klasse) abgestellt, teilweise auf die Kosten für die Benutzung des eigenen Pkw (OLG Naumburg, JurBüro 2006, 87).
  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.05.2008 (Az. VIII ZB 92/07, NJW 2009, 283) ausgeführt, es sei für sich allein kein ausreichender Grund zur Beauftragung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten, wenn eine am Sitz oderin der Nähe des Sitzes des Prozessgerichts ansässige Partei einen auswärtigen Rechtsanwalt nur deshalb wähle, weil sie mit ihm durch eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit verbunden sei.
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.05.2008 (Az. VIII ZB 92/07, NJW 2009, 283) ausgeführt, es sei für sich allein kein ausreichender Grund zur Beauftragung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten, wenn eine am Sitz oderin der Nähe des Sitzes des Prozessgerichts ansässige Partei einen auswärtigen Rechtsanwalt nur deshalb wähle, weil sie mit ihm durch eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit verbunden sei.
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten;

  • OLG Stuttgart, 10.03.2010 - 8 W 121/10

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    Soweit sich die Verfügungsbeklagte auf die Entscheidungen des OLG Hamburg vom 23. April 2008, Az. 8 W 43/08, MDR 2008, 1428, und des OLG Saarbrücken vom 2. April 2009, Az. 5 W 58/09, beruft, schließt sich der Senat den dortigen Auffassungen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der "Business Class" nicht an.
  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 W 249/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Flugreise- und

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgt nach § 574 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Hinblick auf die Entscheidungen des KG RVG Report 2006, 113; Saarländisches OLG - 5 W 58/09, Beschl. v. 02.04.2009 (zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Bei Benutzung der Bahn sind die Reisekosten für die erste Klasse als notwendig i.S.d. § 91 ZPO anzusehen (vgl. Senat, Beschl. v. 2.4.2009 - 5 W 58/09 - zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 06.05.2014 - 6 W 20/14

    Erstattungsfähigkeit von Flugkosten des Prozessbevollmächtigten zur Wahrnehmung

    Der gegenteiligen Auffassung, wonach auch die Kosten für einen Flug in der Business-Class uneingeschränkt erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamburg JurBüro 2008, 432 KG RVG -Report 2006, 113; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. April 2009 - 5 W 58/09, jew. zitiert nach [...]), vermag sich der Senat aus den vorstehenden Gründen daher nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 6 W 77/13
    Der gegenteiligen Auffassung, wonach auch die Kosten für einen Flug in der Business-Class uneingeschränkt erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamburg JurBüro 2008, 432; KG RVG-Report 2006, 113; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.4.2009 - 5 W 58/09, jew. zitiert nach Juris), vermag sich der Senat aus den vorstehenden Gründen daher nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09   

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https://dejure.org/2009,75195
OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09 (https://dejure.org/2009,75195)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.10.2009 - 5 W 58/09 (https://dejure.org/2009,75195)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 5 W 58/09 (https://dejure.org/2009,75195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 293d Abs 1 AktG, § 327a Abs 1 S 1 AktG, § 327b Abs 1 S 1 AktG, § 327c Abs 3 AktG, § 319 HGB
    Squeeze-out: Angemessenheit der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Squeeze-out: Angemessenheit der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    9 a) Als angemessen in dem vorgenannten Sinne ist eine Abfindung anzusehen, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (vgl. BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304 f.; Bay-ObLG AG 1996, 127; Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 327b Rn. 4).
  • KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08

    Spruchverfahren: Anforderungen an eine Bewertungsrüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    Im Gegenteil steigt durch die Erhöhung der Abfindung die Vortragslast der Antragsteller, weil es nunmehr konkrete Anhaltspunkte dafür darzulegen gilt, wieso selbst der erhöhte Betrag unangemessen sein soll (vgl. KG, ZIP 2009, 1714).
  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    Zu ermitteln ist der Grenzpreis, zu dem der außenstehende Aktionär ohne Nachteil aus der Gesellschaft ausscheiden kann (BGHZ 138, 136, 140).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    Eine derart bemessene Marktrisikoprämie vor Steuern entspricht den Empfehlungen des IDW (WP-Handbuch 2008, S. 108 ff; FN-IDW Nr. 1-2/2005, S. 70) und liegt in einem Bereich, der von der Rechtsprechung regelmäßig als zutreffend bzw. im Rahmen einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO als vertretbar angesehen wird (vgl. OLG Celle, AG 2007, 866; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2008 - I - 26 W 16/06 -, Juris Rdn. 19; Hachmeister/Wiese, WPg 2009, 54, 60; leicht abweichend - ohne dass es vorliegend darauf ankäme - OLG Stuttgart, NZG 2007, 112; NZG 2007, 302, 307, das 4, 5 % für angemessen hält).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    9 a) Als angemessen in dem vorgenannten Sinne ist eine Abfindung anzusehen, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (vgl. BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304 f.; Bay-ObLG AG 1996, 127; Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 327b Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    Da die hierzu gemachten Ausführungen der Antragsgegnerinnen plausibel waren und von den Antragstellern nicht weiter bestritten wurden, konnten die näher erläuterten Ertragszahlen der Schätzung des Senats ohne weitere Aufklärung zugrunde gelegt werden (vgl. insoweit auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris Rdn. 40).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    Die veranschlagten 5 % sind aus Sicht des Senats für den hier in Rede stehenden Zeitpunkt des 28. Mai 2002 nicht zu beanstanden (vgl. schon den Beschluss des Senats in der Sache 5 W 35/09).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    Eine derart bemessene Marktrisikoprämie vor Steuern entspricht den Empfehlungen des IDW (WP-Handbuch 2008, S. 108 ff; FN-IDW Nr. 1-2/2005, S. 70) und liegt in einem Bereich, der von der Rechtsprechung regelmäßig als zutreffend bzw. im Rahmen einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO als vertretbar angesehen wird (vgl. OLG Celle, AG 2007, 866; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2008 - I - 26 W 16/06 -, Juris Rdn. 19; Hachmeister/Wiese, WPg 2009, 54, 60; leicht abweichend - ohne dass es vorliegend darauf ankäme - OLG Stuttgart, NZG 2007, 112; NZG 2007, 302, 307, das 4, 5 % für angemessen hält).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2009 - 26 W 7/07

    Höhe des Ausgleichs bei negativer Ertragsprognose; Festsetzung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    Dies ergibt sich aus § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG, der im Beschwerdeverfahren über die allgemeine Verweisungsnorm des § 17 Abs. 1 SpruchG zur Anwendung gelangt (vgl. OLGR Düsseldorf 2009, 438, 443; OLG Zweibrücken, ZIP 2005, 948, 951 sowie KK/Rosskopf § 15 Rdn. 53, Simon/Winter, SpruchG, § 15 Rdn. 103 jeweils mwNachw).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
    9 a) Als angemessen in dem vorgenannten Sinne ist eine Abfindung anzusehen, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (vgl. BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304 f.; Bay-ObLG AG 1996, 127; Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 327b Rn. 4).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2008 - 26 W 16/06

    Bemessung der Barabfindung bei Ausschluss der Minderheitsaktionäre

  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04

    Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit

  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

  • BayObLG, 16.04.1984 - BReg. 2 Z 60/83
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Letztlich beinhaltet der Wachstumsabschlag eines jeweiligen Unternehmens eine Prognose der zukünftigen Gewinnentwicklung der jeweiligen Gesellschaft, die nicht zwingend aus gesamtwirtschaftlichen Daten der Vergangenheit abgeleitet werden kann (vgl. zu den damit verbundenen Problemen auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 5 W 58/09 -, unveröffentlicht, S. 24 ff.).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2011 - 21 W 2/11

    Bemessung der Abfindung nach § 327 b AktG

    Entsprechend hat der zunächst zuständige Senat in einem anderen Verfahren einen Beta-Faktor von 0, 42 für ein im Bereich der Entwicklung von Immobilienprojekten tätiges Unternehmen gebilligt, wobei dieser Wert ebenfalls unter Heranziehung einer Peer Group ermittelt worden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 5 W 58/09 -, unveröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09

    Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei

    So bestehen gegen eine Marktrisikoprämie von 5 % vor Steuern - wie der Senat bereits entschieden hat - für den hier in Rede stehenden Zeitraum Mitte des Jahres 2002 keine durchgreifenden Bedenken (vgl. Beschluss 5 W 35/09 S. 15; 5 W 58/09 S. 9).
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