Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 23.12.2011 | KG, 10.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11   

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https://dejure.org/2011,3189
OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,3189)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.11.2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,3189)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. November 2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,3189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden durch Stalking des Versicherungsnehmers

  • rabüro.de

    Schäden durch Stalking des Versicherungsnehmers unterfallen nicht der Haftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 238
    "Stalking" i. S. d. § 238 StGB ist eine nicht versicherte "ungewöhnliche und gefährliche Betätigung" des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden durch Stalking des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erst Stalking, dann Haftpflichtversicherungsschutz?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung des Versicherungsnehmers bei "Stalking" gemäß § 238 StGB

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stalker beantragt Versicherungsschutz - Schadenersatzklage des Opfers: Private Haftpflichtversicherung soll einspringen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlungsverpflichtung der Haftpflichtversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Stalking" ist als "ungewöhnliche Betätigung" nicht vom Schutz durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt - Wird ein "Stalker" zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so kann er die Kostenübernahme nicht von seiner Haftpflichtversicherung verlangen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 279
  • MDR 2012, 156
  • FamRZ 2012, 1226
  • VersR 2012, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 15.12.1995 - 2 W 141/95

    Hausfriedensbruch; Jugendzentrum; Brand; Gefährliche Beschäftigung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11
    Damit sollen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, hinsichtlich derer ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein in der Privathaftpflichtversicherung keinen Deckungsschutz erwarten kann (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, S. 1433. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.12.1995, Az.: 2 W 141/95 , Rn. 2 m. w. N., zitiert nach juris).

    Erst recht ist es als ungewöhnliche Betätigung einzuordnen, wenn man seine Qualität als Straftat mit berücksichtigt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.12.1995, Az.: 2 W 141/95 , Rn. 2 m. w. N., zitiert nach juris).

  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 169/03

    Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschlußtatbestand in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11
    Seine Beschäftigung muss die erhöhte Gefahr der Schädigung fremder Rechtsgüter und der daraus resultierenden gesetzlichen Haftpflicht in sich bergen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 831, 832 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.1995 - 12 U 263/94

    Mitversicherung von Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11
    Damit sollen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, hinsichtlich derer ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein in der Privathaftpflichtversicherung keinen Deckungsschutz erwarten kann (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, S. 1433. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.12.1995, Az.: 2 W 141/95 , Rn. 2 m. w. N., zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 25.11.2015 - 10 O 364/15

    Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags für ein Verfahren gegen eine

    Mit einer solchen Wendung in Versicherungsbedingungen sollen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, hinsichtlich derer ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein in der Privathaftpflichtversicherung keinen Deckungsschutz erwarten kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 04. November 2011 - 5 W 58/11 -, Rn. 4, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.12.2011 - 5 W 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30290
OLG Schleswig, 23.12.2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,30290)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.12.2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,30290)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,30290)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11   

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https://dejure.org/2011,88589
KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,88589)
KG, Entscheidung vom 10.06.2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,88589)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,88589)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11
    Der Verbotstenor ist zwar nicht nur auf die konkret formulierten Verletzungsformen beschränkt, sondern umfasst auch Abwandlungen, wenn in ihnen das Charakteristische der titulierten Form zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 1989, 572-Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 156-EIFEL-Zeitung; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009, 3 W 175/08; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. § 12 Rn 6.4).
  • OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 W 175/08

    Wettbewerbsrecht: Zuwiderhandeln gegen einen wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11
    Der Verbotstenor ist zwar nicht nur auf die konkret formulierten Verletzungsformen beschränkt, sondern umfasst auch Abwandlungen, wenn in ihnen das Charakteristische der titulierten Form zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 1989, 572-Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 156-EIFEL-Zeitung; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009, 3 W 175/08; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. § 12 Rn 6.4).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    Auszug aus KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11
    Der Verbotstenor ist zwar nicht nur auf die konkret formulierten Verletzungsformen beschränkt, sondern umfasst auch Abwandlungen, wenn in ihnen das Charakteristische der titulierten Form zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 1989, 572-Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 156-EIFEL-Zeitung; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009, 3 W 175/08; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. § 12 Rn 6.4).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2005 - 2 W 12/05

    Verwirkung eines Ordnungsgelds: Zuwiderhandlung gegen ein durch

    Auszug aus KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11
    (vgl. Köhler in: Köhler/ Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12, Rn 6.4; OLG Stuttgart WRP 2005, 1191).
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