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   KG, 21.10.1997 - 5 W 5834/97   

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KG, 21.10.1997 - 5 W 5834/97 (https://dejure.org/1997,22575)
KG, Entscheidung vom 21.10.1997 - 5 W 5834/97 (https://dejure.org/1997,22575)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 5 W 5834/97 (https://dejure.org/1997,22575)
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21

    Catch-all-Funktion - Gegenstandswert bei Anspruch auf Unterlassung unerbetener

    Die Streitwertangabe enthebt das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, diese anhand der Aktenlage und sonstiger Gegebenheiten unter Berücksichtigung seiner Erfahrung und in vergleichbaren Fällen erfolgter Wertfestsetzungen selbständig nachzuprüfen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 5 W 5834/97, Rn. 6, juris).
  • KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19

    Nimm2-Bonbons - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 34 Abs. 2

    Die Festsetzung des Berufungsstreitwerts beruht auf § 52 Abs. 2 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO und folgt mangels abweichender konkreter Anhaltspunkte der Streitwertangabe des Klägers in der Klageschrift (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 5 W 5834/97 -, Rn. 6, juris).
  • KG, 25.03.2022 - 5 U 1032/20

    Curveball - Titelschutz nach dem Markengesetz: Historische Begebenheiten

    Für die Bemessung ist in erster Linie das wirtschaftliche Interesse des Unterlassungsgläubigers an der Anspruchsverwirklichung, also an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 26.04.1990 - I ZR 58/89 - Streitwertbemessung, GRUR 1990, 1052, Rdnr. 19 nach juris; BGH, Beschluss vom 15.09.2016 - I ZR 24/16 - Finanzsanierung, GRUR 2017, 212, Rdnr. 8 nach juris jeweils zum Wettbewerbsrecht; BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 1/15 - Tannöd, GRUR 2016, 1275 Rdnr. 33 nach juris zum Urheberrecht; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., 2021, § 142 Rdnr. 2; Senat, Beschluss vom 21.10.1997 - 5 W 5834/97 - KGR 1998, 170, Rdnr. 6 nach juris zum Markenrecht).
  • KG, 19.02.2021 - 5 W 1146/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung Wertbemessung einer auf Unterlassung

    Die Streitwertangabe enthebt das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, diese anhand der Aktenlage und sonstiger Gegebenheiten unter Berücksichtigung seiner Erfahrung und in vergleichbaren Fällen erfolgter Wertfestsetzungen selbständig nachzuprüfen (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 21.10.1997 - 5 W 5834/97 -, Rn. 6, juris).
  • KG, 10.01.2022 - 5 U 1113/20

    Ansprüche wegen Verletzung einer Unionsmarke; Werbung und Angebote in einem

    Für die Bemessung ist in erster Linie das wirtschaftliche Interesse des Unterlassungsgläubigers an der Anspruchsverwirklichung, also an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89 -, Rn. 19, juris - Streitwertbemessung; Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16 -, Rn. 8, juris - Finanzsanierung, jeweils zum Wettbewerbsrecht; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 -, Rn. 33, juris - Tannöd, zum Urheberrecht; Thiering in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG , 13. Aufl., § 142 Rn. 2; Senat, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 5 W 5834/97 -, Rn. 6, juris, zum Markenrecht).
  • OLG Dresden, 16.05.2002 - 14 W 362/02

    Entscheidungserheblichkeit des wahren wirtschaftlichen Interesses des von einem

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  • KG, 20.06.2023 - 5 W 6/23

    Wettbewerbsrecht

    Die Streitwertangabe enthebt das Gericht daher nicht der Notwendigkeit, diese anhand der Aktenlage und sonstiger Gegebenheiten unter Berücksichtigung seiner Erfahrung und in vergleichbaren Fällen erfolgter Wertfestsetzungen selbständig nachzuprüfen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 5 W 5834/97, Rn. 6, juris).
  • OLG Dresden, 29.10.2001 - 14 W 1290/01

    Festsetzung des Streitwertes betreffend ein Verfahren bezüglich eines Verbots der

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