Rechtsprechung
OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Kostenentscheidung nach § 91a I 1 ZPO nach Einrede der Verjährung
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a Abs. 1 S. 1
Abgrenzung von einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung nach Billigkeit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung von einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärung; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Besprechungen u.ä. (2)
- zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO bei Einrede der Verjährung
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO bei Einrede der Verjährung
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 15.06.2018 - 1 O 21/18
- OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1215
- NJ 2018, 380
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19 Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten ist aber unter diesen Umständen dann angezeigt, wenn er den Kläger durch die unterbliebene Verjährungseinrede in den Prozess hineinlaufen lässt (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 17.07.2018, - 5 W 629/18 -, MDR 2018, 1215 f. in juris Rn. 11 m.w.N.).