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   OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18   

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OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18 (https://dejure.org/2018,22107)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.07.2018 - 5 W 629/18 (https://dejure.org/2018,22107)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 5 W 629/18 (https://dejure.org/2018,22107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Kostenentscheidung nach § 91a I 1 ZPO nach Einrede der Verjährung

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärung; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1 S. 1
    Abgrenzung von einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung nach Billigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO bei Einrede der Verjährung

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO bei Einrede der Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1215
  • NJ 2018, 380
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18
    Dabei kommt es - entgegen dem Vorbringen der Klägerin in der Beschwerdeschrift vom 03.07.2018 - nicht entscheidend darauf an, dass die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Laufe des Rechtsstreits auch dann ein erledigendes Ereignis ist, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist, was der Bundesgerichtshof in der von der Klägerin zitierten Grundsatzentscheidung vom 27.01.2010 (VIII ZR 58/09, NJW 2010, 2422) geklärt hat.
  • OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 151/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines Rechtsstreits durch

    Auszug aus OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18
    Vielmehr ist es ein im Rahmen der Billigkeitsentscheidung zu würdigender Gesichtspunkt, der zur Auferlegung der Kosten auf den Beklagten führen kann, wenn der Beklagte vorprozessual zur Zahlung der bereits verjährten Forderung aufgefordert wurde und die Verjährungseinrede erst im laufenden Prozess erhebt, obwohl er dazu bereits vorprozessual Gelegenheit gehabt hätte (in diesem Sinne: OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2010, 19 U 151/09, BeckRS 2010, 19792; Schneider NJW 2017, 2874 f.).
  • OLG Köln, 14.03.2017 - 20 W 3/17

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung aufgrund Erhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18
    Im Rahmen der vorzunehmenden Würdigung ist allerdings zu berücksichtigen, ob von dem konkret zu beurteilenden Beklagten die vorprozessuale Erhebung der Verjährungseinrede erwartet werden konnte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2017, 20 W 3/17, NJW 2017, 2922).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Auf die Feststellung eines erledigenden Ereignisses kommt es dabei im Ausgangspunkt nicht an (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 5 W 629/18, juris Rn. 9; BeckOK-ZPO/Jaspersen, § 91a Rn. 5a [Stand: 1. Juli 2022]).
  • OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten ist aber unter diesen Umständen dann angezeigt, wenn er den Kläger durch die unterbliebene Verjährungseinrede in den Prozess hineinlaufen lässt (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 17.07.2018, - 5 W 629/18 -, MDR 2018, 1215 f. in juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2023 - 6 U 163/22

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: Zurückbehaltungsrecht des

    Im Rahmen der gemäß § 91 a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung ist aber nicht ausschließlich auf die materielle Rechtslage abzustellen, sondern auch zu würdigen, ob der Kläger mit der Erhebung der Einrede des §§ 358 Abs. 4 Satz 1, 357 Abs. 4 S. 1 BGB rechnete und damit keine Klageveranlassung gegeben war (Zöller/Althammer, ZPO, 34. Auflage, § 91a, Rn. 58.50; OLG Köln, Beschluss vom 14. März 2017 - I-20 W 3/17 -, juris, Rn. 2 f), mithin die Klageerhebung nicht auf dem Umstand der vorgerichtlich unterbliebenen Einrede, sondern einem Rechtsanwendungsfehler des Klägers beruhte (OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 5 W 629/18 -, juris, Rn. 12).
  • LG Berlin, 17.04.2023 - 101 O 82/22

    Verjährungseinrede - Kostenentscheidung bei übereinstimmender

    Indes ist im Rahmen der vorzunehmenden Würdigung zu prüfen, ob von der beklagten Partei die vorprozessuale Erhebung der Verjährungseinrede erwartet werden konnte, oder ob die beklagte Partei den Kläger durch die unterbliebene vorprozessual erhobene Einrede in den Prozess "hineinlaufen" ließ (vgl. OLG Dresden MDR 2018, 1215).
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