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   OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06 - 24   

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https://dejure.org/2006,5420
OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06 - 24 (https://dejure.org/2006,5420)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.05.2006 - 5 W 68/06 - 24 (https://dejure.org/2006,5420)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 5 W 68/06 - 24 (https://dejure.org/2006,5420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit der bedingten Haftaussetzung wegen Gewahrsamsunfähigkeit durch das Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft; Vorliegen eines Abschiebungshindernisses; Abschiebungshindernis wegen Schwangerschaft der Abzuschiebenden; Wechsel des Aufenthaltsortes ohne Mitteilung an die Behörden; Wirksamkeit der Abschiebehaftanordnung trotz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 1; AufenthG § 50 Abs. 4; GG Art. 104 Abs. 2 S. 1; StPO § 116 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Ausreise, Ausreisepflicht, Krankheit, Haftunfähigkeit, Haftbefehl, Richter, Ausländerbehörde, Zuständigkeit, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; AufenthG § ... 50 Abs. 4; ; AufenthG § 60 a Abs. 3; ; AufenthG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ; AufenthG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 5; ; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4; ; AufenthG § 101 Abs. 1 S. 1; ; StAG § 4 Abs. 3; ; StPO § 116; ; StPO § 116 Abs. 1; ; StPO § 119 Abs. 6 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gemäß § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 5 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2266/00

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06
    Denn von Verfassungs wegen besteht ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht der Freiheit der Person, das der Inhaftierung unter Berücksichtigung der mit ihr verbundenen diskriminierenden Wirkung inne wohnt, fort und kann dieser nach der Haftentlassung - wie geschehen- beantragen, die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaftbeschlüsse festzustellen (BVerfG, Beschl. v. 24.7.2002, 2 BvR 2266/00; Renner, AuslR, 8. Aufl., Rdnr. 27).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 218/04

    Zur Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebehaft gegen einen Asylantragsteller

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06
    Die Beurteilung der der Ausweisung und Abschiebung zu Grunde liegenden Verwaltungsakte, an die der Haftrichter - mit Ausnahme des Vorliegens eines besonders schweren und offenkundigen Fehlers- gebunden ist, ist und bleibt Sache der Verwaltungsgerichte (vgl. auch OLG Karlsruhe, NverwZ 1998, 214; Senat, Beschl. v. 23.8.2004, 5 W 218/04-71; siehe auch Senat, Beschl. v. 27.4.2006, 5 W 15/06-10).
  • KG, 07.08.1981 - 1 W XX B 2464/81
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06
    Durch die vorübergehende Unterbrechung des Haftvollzuges in Folge Gewahrsamsunfähigkeit der Betroffenen ist die Wirksamkeit der Abschiebehaftanordnung nicht berührt worden (vgl. KG, OLGZ 1982, 182; BayObLG, BayObLGZ 1973, 150).
  • BayObLG, 12.06.1973 - BReg. 3 Z 29/73
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06
    Durch die vorübergehende Unterbrechung des Haftvollzuges in Folge Gewahrsamsunfähigkeit der Betroffenen ist die Wirksamkeit der Abschiebehaftanordnung nicht berührt worden (vgl. KG, OLGZ 1982, 182; BayObLG, BayObLGZ 1973, 150).
  • BayObLG, 04.06.1974 - BReg. 3 Z 41/74
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06
    Ebenso, wie nach § 116 StPO der dort den Vollzug leitende Strafrichter den Vollzug eines Haftbefehls "bedingt" aussetzen kann, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, dass der Zweck der Haft auch durch sie erreicht werden kann, kann die Ausländerbehörde innerhalb des von ihr durchzuführenden Verwaltungsvollzugs einer vom Richter angeordneten Abschiebungshaft deren Vollzug aussetzen und im Wege einer Duldung ähnliche haftverschonende Maßnahmen, wie sie in § 116 Abs. 1 StPO aufgezählt sind, anordnen (vgl. BayObLG, Beschl.v. 4.6.1974, BayObLGZ 1974, 249 ff; siehe auch Rassow, BayVerwBl. 1980, 161 ff, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06

    Urheberrecht: Zulässigkeit einer zur vollständigen Erfüllung führenden

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. zuletzt Beschluss vom 18.5.2006, 5 W 68/06), dass eine vorgerichtliche Abmahnung dann entbehrlich ist, wenn neben der Unterlassung zugleich die Sequestration rechtsverletzender Gegenstände beantragt wird.
  • OLG Saarbrücken, 05.09.2007 - 5 W 201/07

    Vom Tatsachengericht einzuholende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur

    Denn von Verfassung wegen besteht ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht der Freiheit der Person, das der Inhaftierung unter Berücksichtigung der mit ihr verbundenen diskriminierenden Wirkung inne wohnt, fort, und kann dieser auch nach zeitlicher Überholung der Anordnung beantragen, die Rechtswidrigkeit des Abschiebungshaftbeschlusses festzustellen (BVerfG, Beschl. v. 24.7.2002, 2 BvR 2266/00; Senat, Beschl. v. 11.5.2006, 5 W 68/06-24, sowie Beschl. v. 21.3.2007, 5 W 55/07-16, j.m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08

    Haftanordnung nach einer unerlaubten Einreise: Bedeutung eines in Tschechien

    Der Betroffene kann daher auch nach zeitlicher Überholung der Anordnung beantragen, die Rechtswidrigkeit des Abschiebungshaftbeschlusses festzustellen (BVerfG, Beschl. v. 24.7.2002, 2 BvR 2266/00; Senat, Beschl. v. 11.5.2006, 5 W 68/06-24, Beschl. v. 21.3.2007, 5 W 55/07-16, und Beschl.v. 5.9.2007, 5 W 201/07, j.m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 173/09

    Wiederaufleben wegen Ablaufs der 4-Wochen-Frist beendeter Sicherungshaft

    Wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht der Freiheit der Person kann noch nach Erledigung der Maßnahme durch zeitliche Überholung beantragt werden, die Rechtswidrigkeit der Abschiebehaftanordnung oder der Haftfortdauer festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.2002 - 2 BvR 2266/00; Senat, Beschluss vom 11.05.2006 - 5 W 68/06-24).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2007 - 5 W 56/07

    Abschiebung nach konkludenter Rücknahme eines Asylantrages

    Denn von Verfassungs wegen besteht ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht der Freiheit der Person, das der Inhaftierung unter Berücksichtigung der mit ihr verbundenen diskriminierenden Wirkung inne wohnt, fort und kann dieser nach der Abschiebung - wie geschehen - bzw. nach zeitlicher Überholung beantragen, die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaftbeschlüsse festzustellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.7.2002, 2 BvR 2266/00; Senat, Beschl. v. 11.5.2006, 5 W 68/06-24, m.w.N., sowie Beschl.v. 20.7.2005, 5 W 199/05-58).
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