Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4711
OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09 (https://dejure.org/2010,4711)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2010 - 5 W 68/09 (https://dejure.org/2010,4711)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 5 W 68/09 (https://dejure.org/2010,4711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks bei unstreitig rechtzeitigem Erhalt; Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines nicht rechtskräftigen ausländischen Titels; Beurteilung der ...

  • unalex.eu

    Art. 46, 34 Nr. 2 Brüssel I-VO
    Anerkennungshindernis Verletzung des rechtlichen Gehörs - Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks - Das Verhältnis zwischen regelgerechter und rechtzeitiger Zustellung - Aussetzung des Rechtsbehelfsverfahrens - Entscheidung über die Anordnung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks bei unstreitig rechtzeitigem Erhalt; Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines nicht rechtskräftigen ausländischen Titels; Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckbarerklärung trotz Berufung im Erststaat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1728 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09
    Dagegen schließt es das Verbot der révision au fond des Art. 45 Abs. 2 EuGVO aus, Gründe für die Prognose zu berücksichtigen, die bereits im Ausgangsverfahren des Erststaats unterbreitet wurden oder die im Erststaat zwar nicht vorgebracht worden sind, jedoch hätten vorgebracht werden können (EuGH v. 4.10.1991 - Rs. 183/90, Slg. 1991 I 4743 = EWS 1993, 119; BGH v. 21.4.1994, NJW 1994, 2156 = RIW 1994, 682 = IPRax 1995, 243).

    Zwar ist das mit der Beschwerde befasste Gericht bei der Entscheidung über die Sicherheitsleistung nicht in gleicher Weise eingeschränkt wie bei der Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens; insbesondere ist hier nicht die Erfolgsaussicht des im Erststaat eingelegten Rechtsmittels der einzige Maßstab, sondern es sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH v. 21.4.1994, NJW 1994, 2156 = RIW 1994, 682 = IPRax 1995, 243).

  • KG, 24.01.1994 - 2 U 7418/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09
    Die einzige nach dieser Norm bestehende Möglichkeit besteht vielmehr darin, die Vollstreckung von der Stellung einer Sicherheit durch den Vollstreckungsgläubiger abhängig zu machen (BGH RIW 1994, 683, 684; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 47 EuGVO Rn. 14; anders [Abwendungsbefugnis "mag im Einzelfall angemessen sein"] Kropholler, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 8. Aufl., Art. 46 EuGVO Rn. 6 unter Verweis auf Petereit v. Babcock International Holdings Ltd., [1990] 2 All E.R. 135 (Q.B.) [zit. nach Kropholler, a. a. O., Fn. 12]).
  • OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02

    Verfahren zur Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09
    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std. Rspr.).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-183/90

    Van Dalfsen u.a. / Van Loon u.a.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09
    Dagegen schließt es das Verbot der révision au fond des Art. 45 Abs. 2 EuGVO aus, Gründe für die Prognose zu berücksichtigen, die bereits im Ausgangsverfahren des Erststaats unterbreitet wurden oder die im Erststaat zwar nicht vorgebracht worden sind, jedoch hätten vorgebracht werden können (EuGH v. 4.10.1991 - Rs. 183/90, Slg. 1991 I 4743 = EWS 1993, 119; BGH v. 21.4.1994, NJW 1994, 2156 = RIW 1994, 682 = IPRax 1995, 243).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2010 - 5 W 33/08
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09
    Denn - anders als etwa in Fällen des einseitig ausgestalteten italienischen Zahlungsbefehlsverfahrens (vgl. Beschl. d. Senats v. 9.10.2008 - 5 W 33/08) - wurde im streitgegenständlichen Ausgangsverfahren die von der Ag. jetzt auch im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung allein vorgetragene Einwendung - verspätete Schadensmeldung - tatsächlich bereits berücksichtigt.
  • OLG Saarbrücken, 24.11.1997 - 5 W 282/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09
    a) Das Verfahren ist nach dieser Vorschrift grundsätzlich nur dann auszusetzen, wenn mit einem Erfolg des im Erststaat eingelegten ordentlichen Rechtsbehelfs zu rechnen ist (so - sehr weitgehend - OLG Saarbrücken v. 24.11.1997, RIW 1998, 632 = IPRspr. 1997, 186) oder zumindest die Möglichkeit besteht, dass das Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens im Erststaat anders lautet als die Entscheidung, die für vollstreckbar erklärt werden soll (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.12.2007 - 5 W 52/07).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 5 W 62/09

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Zahlungsbefehls: Zustellung des

    Insoweit liegen die Dinge auch in einem entscheidenden Punkt anders als in der vom Senat entschiedenen Konstellation des Art. 46 EuGVO im Beschluss v. 26.2.2010 - 5 W 68/09: Dort war der Senat davon ausgegangen, dass eine vorläufige Entscheidung gerade des ausländischen Berufungsgerichts - das später endgültig über die Begründetheit der Berufung zu entscheiden hat - über die Aussetzung der Vollstreckbarkeit während des laufenden Berufungsverfahrens (keine rechtliche Bindungs-, jedoch) Indizwirkung für die im Rahmen des Art. 46 EuGVO durch die Gerichte des Vollstreckungsstaates gleichfalls zu treffende Prognose über die Erfolgsaussichten des Berufungsverfahrens im Erststaat habe.
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZB 47/14

    Anerkennung eines vorläufig vollstreckbaren italienischen Urteils:

    Dieser Ungewissheit allein kann deshalb bei der Ausübung des dem Exequaturgericht eingeräumten Ermessens keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 5 W 68/09, IPRspr 2010, 645 [juris Rn. 49; weiter: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 572 und RIW 1998, 969; OLG Köln, IPRax 2006, 51, 52; OLG Celle, NJW-RR 2007, 718, 719]).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2010 - 5 W 33/08

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Zahlungsbefehls: Wiederaufnahme des

    Dies zumal es bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht maßgeblich allein auf die Anwendung des Rechts des Erststaates ankommt (siehe auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.2.2010 - 5 W 68/09).
  • OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 17 UF 142/21

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines Schweizer Unterhaltstitels

    So wurde in der Rechtsprechung die nicht weiter substanziierte Behauptung, dem Vollstreckungsgläubiger drohten wirtschaftliche Risiken mit der Folge, dass in der Vollstreckung geleistete Zahlungen des Vollstreckungsschuldners bei einem Erfolg seines Rechtsmittels im Erststaat möglicherweise verloren seien, als nicht ausreichend für die Annahme eines besonderen Umstandes, der es rechtfertigen könnte, die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, angesehen (Hausmann, IntEuFamR, 2. Aufl. 2018, M 431; OLG Stuttgart, NJOZ 2010, 2093 zu dem gleichlautenden Art. 46 Abs. 3 EuGVO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht