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OLG Karlsruhe, 09.12.1976 - 5 W 69/76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 05.01.1982 - 7 W 28/81 Die Erstattungspflicht für die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers bei einer - erfolgreichen - Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluß nach ZPO § 380 Abs. 3 bestimmt sich nach den Bestimmungen des ZuSEG (Vergleiche OLG Karlsruhe, 1979-12-09, 5 W 69/76, Justiz 1977, 97; Vergleiche OLG Düsseldorf, 1979-09-19, 19 W 22/79, Rpfleger 1979, 467) und nicht in entsprechender Anwendung des StPO § 467 (Vergleiche OLG Hamm, 1979-11-15, 2 W 13/78, Rpfleger 1980, 72; Vergleiche OLG Koblenz, 1966-12-21, 1 Ws 213/66, NJW 1967, 1240).