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   OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01   

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OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01 (https://dejure.org/2003,3900)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2003 - 5 W 72/01 (https://dejure.org/2003,3900)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2003 - 5 W 72/01 (https://dejure.org/2003,3900)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung des Patienten für Behandlungskosten nach Wegfall des Krankenversicherungsschutzes; Wirksamkeit und Auslegung einer Kostenübernahmeklausel im formularmäßigen Aufnahmeantrag eines Krankenhauses; Vergebliche Inanspruchnahme des Sozialhilfeträgers ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherung (keine) und Zweit-OP als Gewährleistungsarbeit

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; BGB § 307 n. F.
    Unwirksame formularmäßige Kostenübernahmeverpflichtung eines nicht krankenversicherten Patienten

  • gesr.de (Volltext, RTF-Format (Word))

    § 9 AGBG; § 307 BGB
    Unwirksamkeit von AGB in einem vom Krankenhausträger vorformulierten Krankenhausaufnahmeantrag eines nicht privat versicherten Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 307
    AGB-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1699
  • VersR 2004, 651
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99

    Rechtsnatur des Honoraranspruchs des Krankenhauses bei Kassenpatienten;

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Das entspricht im Ausgangspunkt anerkannten Rechtsgrundsätzen insoweit, als der Honoraranspruch eines Krankenhausträgers bei Kassenpatienten und bei sozialhilfeberechtigten Personen von dem geschlossenen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist mit der Folge, dass Honoraransprüche gegen diesen Personenkreis nicht geltend gemacht werden können, sondern sich unmittelbar gegen die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger richten (vgl. BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798).

    Allerdings hat das OLG Saarbrücken die Auffassung vertreten, dass in einem Fall, in dem der Patient weder krankenversichert noch sozialhilfeberechtigt ist, ein Zahlungsanspruch des Krankenhausträgers unmittelbar gegen den Patienten besteht und auch eine formularmäßige Übernahmeerklärung nicht gegen § 3 AGBG verstößt (OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798, 1799).

  • OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Lehnt etwa eine Krankenkasse eine Behandlung im Nachhinein ab, weil sie sie als nicht notwendig, unzweckmäßig oder unwirtschaftlich ansieht, so geht dies nicht zu Lasten des Patienten, selbst wenn er zu Behandlungsbeginn keine Übernahmeerklärung vorgelegt hat; etwas anderes gilt nur dann, wenn der Krankenhausträger den Patienten vor der Behandlung ausdrücklich auf insoweit etwa bestehende Risiken hinweist (OLG Köln, NJW 1990, 1537, 1538).

    Jedenfalls aber dürfte die Kostenübernahmeklausel einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhalten (in diese Richtung bereits OLG Köln, NJW 1990, 1537, 1538).

  • OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86

    Anspruch des Landes auf Ersatz der entstandenen Krankenhauskosten bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Auf eine solche Alternative hätte die Klägerin den Beklagten im Rahmen ihrer bestehenden wirtschaftlichen Aufklärungspflicht (vgl. dazu OLG Köln, VersR 1987, 792, 793; LG Bremen, NJW 1991, 2353, 2354) hinweisen müssen.

    Dies wird jedenfalls dann zu Recht angenommen, wenn der Patient krankenversichert ist und von einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ausgehen kann (OLG Köln, VersR 1987, 792; OLG Bremen, Urt v. 23. Oktober 1990 - 3 U 73/90 - zitiert nach NJW 1991, 2354).

  • OLG Köln, 22.08.1994 - 5 U 145/94

    Asylbewerber ist im Krankenhaus nicht selbstzahlender Privatpatien - Arzthaftung;

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Das entspricht im Ausgangspunkt anerkannten Rechtsgrundsätzen insoweit, als der Honoraranspruch eines Krankenhausträgers bei Kassenpatienten und bei sozialhilfeberechtigten Personen von dem geschlossenen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist mit der Folge, dass Honoraransprüche gegen diesen Personenkreis nicht geltend gemacht werden können, sondern sich unmittelbar gegen die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger richten (vgl. BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798).
  • OLG Bremen, 23.10.1990 - 3 U 73/90

    Wirksamkeit einer Klausel über die Eigenhaftung eines Patienten hinsichtlich

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Dies wird jedenfalls dann zu Recht angenommen, wenn der Patient krankenversichert ist und von einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ausgehen kann (OLG Köln, VersR 1987, 792; OLG Bremen, Urt v. 23. Oktober 1990 - 3 U 73/90 - zitiert nach NJW 1991, 2354).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1990 - 8 U 156/89
    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Der Krankenhausträger ist verpflichtet, mit dem Patienten zu klären, wer für die Kosten einer Krankenhausbehandlung aufkommt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1991, 2352, 2353).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Das entspricht im Ausgangspunkt anerkannten Rechtsgrundsätzen insoweit, als der Honoraranspruch eines Krankenhausträgers bei Kassenpatienten und bei sozialhilfeberechtigten Personen von dem geschlossenen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist mit der Folge, dass Honoraransprüche gegen diesen Personenkreis nicht geltend gemacht werden können, sondern sich unmittelbar gegen die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger richten (vgl. BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798).
  • LG Köln, 11.07.1990 - 10 S 551/89
    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Dies wird jedenfalls dann zu Recht angenommen, wenn der Patient krankenversichert ist und von einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ausgehen kann (OLG Köln, VersR 1987, 792; OLG Bremen, Urt v. 23. Oktober 1990 - 3 U 73/90 - zitiert nach NJW 1991, 2354).
  • LG Bremen, 01.06.1990 - 9 O 164/90
    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01
    Auf eine solche Alternative hätte die Klägerin den Beklagten im Rahmen ihrer bestehenden wirtschaftlichen Aufklärungspflicht (vgl. dazu OLG Köln, VersR 1987, 792, 793; LG Bremen, NJW 1991, 2353, 2354) hinweisen müssen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 9 KR 134/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Beweislast - Auffangpflichtversicherung in

    Dem gemäß § 108 Nr. 2 SGB V zur Leistungserbringung in der GKV zugelassenen Klinikum N, in dem die Klägerin ihren Sohn entband, können auf Kostenebene grundsätzlich keine Vergütungsansprüche gegenüber gesetzlich Versicherten entstehen (BGHZ 140, 102; BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798; OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2003 - 5 W 72/01 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 1996 - 15 U 123/95 - jeweils juris; Helbig, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 13, Rd. 8; Rehborn, in: Weth/ Thomae/Reichold, Arbeitsrecht im Krankenhaus, 2. Aufl. 2011, C. Rechtsgrundlagen stationärer Versorgung, Rd. 17).

    Wurden in diese Vereinbarungen auch Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen, dürfte deren Zulässigkeit im konkreten Fall entscheidende Bedeutung zukommen (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2003 - 5 W 72/01 -, juris; allgemein zu AGB bei Krankenhausbehandlungsverträgen: Michael Coester, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 307, Rn. 504;Lafontaine in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 630a; Rd. 126ff;Christensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, (28) Krankenhausverträge).

  • VG Aachen, 12.10.2018 - 7 K 556/18

    Kosten der Unterbringung nach PsychKG, Geschäftsführung ohne Auftrag

    vgl. zu dieser Überlegung OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2003 - 5 W 72/01 -, juris Rn. 11 ff.
  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen

    Dementsprechend überschreiten die Fachgerichte den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt (vgl. z.B.: BVerfG NJW-RR 2004, 61; NJW 2000, 1936; NJW 2000, 2089; NJW 2002, 793; OLGReport München 2003, 435; OLGReport Köln 2003, 225; BGH MDR 2003, 109; BGH MDR 2003, 1369).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 2 Wx 8/05

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Ablehnungsverfahren

    Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) nicht in Betracht, weil die Zulassung eines solchen Rechtsbehelfs gegen das von dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1928 f.]) aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (vgl. BGH WM 2002, 775 f.; BGH MDR 2005, 46; BGH MDR 2005, 409 [410]; BayObLG FGPrax 2003, 25; Senat, OLGReport Köln 2003, 225 [226 f.]; Senat, Beschluß vom 10. September 2003 - 2 Wx 27/03 - Senat, Beschluß vom 9. September 2004 - 2 Wx 28/04 -).
  • AG Schorndorf, 16.12.2009 - 2 C 359/09

    Privatliquidation eines Krankenhauses bei einem Kassenpatienten: Beweislast für

    Dies führt dazu, dass der Vergütungsanspruch von dem privatrechtlichen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist und sich als öffentlich-rechtlicher Anspruch direkt und von Beginn an gegen die Krankenkasse bzw. die kassenärztliche Vereinigung richtet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1984, Az.: VI ZR 297/81, abgedruckt in NJW 1984, 1820; s. a. OLG Köln, Urteil vom 21. März 2003, Az.: 5 W 72/01, abgedruckt in NJW-RR 2003, 1699).
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