Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 11.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11   

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https://dejure.org/2011,5475
OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,5475)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,5475)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,5475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280; BGB § 242
    Nebenpflichten aus dem Sicherungsvertrag; Schadensersatzpflicht einer nachrangigen Gläubigerin bei Forderung einer "Lästigkeitsprämie zur Ermöglichung des freihändigen Verkaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücksichtnahmepflichten einer finanzierenden Bank bei der Verwertung von Sicherheiten

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz nach Forderung einer "Lästigkeitsprämie"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 488; ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 114
    Rücksichtnahmepflichten der finanzierenden Bank bei der Verwertung von Sicherheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz nach Forderung einer "Lästigkeitsprämie"

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Forderung einer "Lästigkeitsprämie" durch nachrangigen Grundpfandrechtsgläubiger kann Schadensersatzansprüche auslösen, wenn dadurch freihändiger Verkauf der Immobilie verhindert wird

  • wordpress.com (Entscheidungsanmerkung)

    Was ist eine Lästigkeitsprämie?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1254
  • WM 2011, 1128
  • BB 2011, 1044
  • BB 2011, 706
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1990 - XI ZR 105/89

    Bankenrecht: Nachforschungspflicht einer einen Kredit ablösenden Bank

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11
    Unter besonderen Umständen kann eine Bank verpflichtet sein, Sicherheiten freizugeben, wenn die Notwendigkeit dieses Verhaltens überdeutlich und augenscheinlich gewesen ist, die Bank aber die Augen davor verschlossen hat (vgl. OLG Köln vom 12.06.1995, WM 1995, 1801 -1804, juris Rdziff. 10 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11
    Unter besonderen Umständen kann eine Bank verpflichtet sein, Sicherheiten freizugeben, wenn die Notwendigkeit dieses Verhaltens überdeutlich und augenscheinlich gewesen ist, die Bank aber die Augen davor verschlossen hat (vgl. OLG Köln vom 12.06.1995, WM 1995, 1801 -1804, juris Rdziff. 10 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 102/92

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Schutzpflichten und Treuepflichten

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11
    Unter besonderen Umständen kann eine Bank verpflichtet sein, Sicherheiten freizugeben, wenn die Notwendigkeit dieses Verhaltens überdeutlich und augenscheinlich gewesen ist, die Bank aber die Augen davor verschlossen hat (vgl. OLG Köln vom 12.06.1995, WM 1995, 1801 -1804, juris Rdziff. 10 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879).
  • OLG Hamm, 04.12.2018 - 19 U 27/18

    Darlehen

    Solche letztlich nicht normierten Nebenpflichten kommen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für alle Verträge zur Anwendung und gelten insbesondere für Verträge, in denen die Vertragspartner zu einem dauerhaften und vertrauensvollen Zusammenwirken verbunden sind und sich aus dieser Verbundenheit die verstärkte Verpflichtung zur wechselseitigen Beachtung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen aufdrängen muss (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 23.02.2011, Az. 5 W 8/11 in BeckRS 2011, 8326).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 301/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Grundstückseigentümers: Pflicht des

    d) Verschiedene Instanzgerichte haben die Auffassung vertreten, nachrangig durch ein rechtsgeschäftlich bestelltes Grundpfandrecht gesicherte Gläubiger könnten in besonderen Fällen verpflichtet sein, die Löschung ihres Rechts zu bewilligen, um einen freihändigen lastenfreien Verkauf des Grundstücks zu ermöglichen (OLG Köln, WM 1995, 1801, 1803; LG Regensburg, WM 2010, 316; OLG Schleswig, WM 2011, 1128, 1129; LG Leipzig, ZInsO 2014, 100, 101 f).
  • OLG Nürnberg, 19.11.2013 - 4 U 994/13

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen einen Gläubiger des Insolvenzschuldners

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit mehreren obergerichtlichen Entscheidungen zur Freigabe von Sicherheiten aus Treu und Glauben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011, WM 2011, 1128; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2009, BeckRS 2009, 27250; OLG Köln, Urteil vom 12.06.1995, WM 1995, 1801) und der Kommentarliteratur (vgl. z. B. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 165 Rn. 107, 179).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2018 - 4 U 173/17

    Kreditsicherheiten: Bankenhaftung bei verweigerter Zustimmung zum freihändigen

    Eine solche Pflicht kann sich für den Sicherungsnehmer allenfalls ergeben, wenn sich nur durch einen solchen Verzicht ein offensichtlich nicht hinnehmbarer Vermögensnachteil des Sicherungsgebers vermeiden lässt und sich eine bessere spätere Verwertungsmöglichkeit ohnehin ausschließen lässt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011 - 5 W 8/11, juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, Urteil vom 12.06.1995 - 16 U 102/92, juris Rn. 10 ff.); denn in einem solchen Fall wird " einer Bank - als nebenvertragliche Treuepflicht - [...] auferlegt, bestehende Sicherheiten freizugeben, wenn eine bessere Verwertung - wie hier - nicht möglich erscheint, aber eine Verschlechterung des jetzt möglichen Ertrages sicher zu erwarten ist " (OLG Schleswig, aaO, Rn. 15 ff.).
  • OLG Koblenz, 06.03.2015 - 1 U 1126/14

    Insolvenzanfechtung der Abtretung nachrangiger Grundschulden

    Nach einem weiteren Ansatz in der obergerichtlichen Rechtsprechung soll der Insolvenzverwalter - als Ausfluss von besonderen Rücksichtnahmepflichten aus einer privatrechtlichen Sonderbeziehung (Vollstreckungszugriff; Sicherungsvertrag) - die Aufhebung (Löschung) eines Grundpfandrechts wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB ) verlangen können, wenn die Verweigerung der Löschung einer wertlosen Sicherung der wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des Schuldnervermögens im Wege steht (OLG Nürnberg MDR 2014, 115 Tz. 27 ff.; s. auch OLG Schleswig ZIP 2011, 1254, 1255).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 5 W 8/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15277
OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,15277)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.05.2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,15277)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,15277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Justizgewähranspruch: Erneute förmliche Auslandszustellung eines Versäumnisurteils nach vorausgegangener wirksamer Zustellung durch Aufgabe zur Post; Auslösung einer neuen Einspruchsfrist

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung eines rechtskräftigen Versäumnisurteils eines deutschen Gerichts im Ausland; Rechte des Gläubigers bei unterbliebener Vollstreckbarerklärung eines Versäumnisurteils im Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 184 Abs. 2
    Rechte des Gläubigers bei unterbliebener Vollstreckbarerklärung eines Versäumnisurteils im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1631
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2009 - 14 W 27/09

    Auslandszustellung: Zuständigkeit für eine Anordnung der Benennung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 5 W 8/11
    Das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten garantiert insoweit den Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz, der nicht nur die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Erkenntnisverfahrens und - bei einem Zivilprozess im Erfolgsfall - die Herbeiführung eines Vollstreckungstitels umfasst, sondern auch die Berücksichtigung der Anforderungen, von denen der ausländische Staat die Anerkennung des Urteils als Vollstreckungstitel abhängig macht (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 10.09.2008 - 8 W 50/08 m.w.N.; tendenziell zustimmend OLG Frankfurt, Beschluss v. 16.03.2009 - 14 W 27/09).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 5 W 8/11
    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post stellt keinen Fall der Auslandszustellung, sondern vielmehr eine fingierte Form der Zustellung im Inland dar, die - da auf fremdem Staatsgebiet kein Hoheitsakt vorzunehmen ist - mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gem. Art. 25 GG vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil v. 10.11.2998 - VI ZR 243/97).
  • OLG Hamm, 10.09.2008 - 8 W 50/08

    Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils in der Türkei durch Aufgabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 5 W 8/11
    Das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten garantiert insoweit den Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz, der nicht nur die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Erkenntnisverfahrens und - bei einem Zivilprozess im Erfolgsfall - die Herbeiführung eines Vollstreckungstitels umfasst, sondern auch die Berücksichtigung der Anforderungen, von denen der ausländische Staat die Anerkennung des Urteils als Vollstreckungstitel abhängig macht (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 10.09.2008 - 8 W 50/08 m.w.N.; tendenziell zustimmend OLG Frankfurt, Beschluss v. 16.03.2009 - 14 W 27/09).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 5 W 8/11
    Durch die Veranlassung einer nochmaligen Zustellung können die Rechtswirkungen der bereits erfolgten Zustellung nicht mehr rückgängig gemacht werden (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 15.12.2010 - XII ZR 27/09).
  • OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 883/18

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland

    Wenn - wie hier - der Gegner nicht beteiligt ist und sich die Beschwerde als begründet erweist, ist für das Beschwerdeverfahren keine Kostenentscheidung zu treffen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2011, 5 W 8/11 - juris; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. § 97 Rz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2012 - VI ZR 241/11

    Verfahren bei Zustellungen: Verfahrensfehlerhafte Anordnung der Benennung eines

    Eine erneute Zustellung und eine fehlerhafte Belehrung über eine nicht bestehende Möglichkeit eines Rechtsbehelfs setzen eine Frist nicht nochmals in Lauf (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - IX ZB 147/01, NJW-RR 2006, 563, 564; vom 20. November 2006 - NotZ 35/06, juris Rn. 7; Urteil vom 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09, NJW 2011, 522 Rn. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 5 W 8/11, NJW-RR 2011, 1631, 1632; OLG Hamm, Urteile vom 10. August 2011 - I-8 U 3/11, juris Rn. 40 und - 8 U 31/11, NJW-RR 2012, 62, 64).
  • BGH, 15.01.2013 - VI ZR 241/12

    Nachweis der Zustellung einer Klageschrift im Ausland durch das schriftliche

    Die Anordnung der erneuten Zustellung lässt die Wirkung der zuvor erfolgten Zustellung gemäß § 184 Abs. 2 ZPO unberührt; sie setzt eine bereits abgelaufene Frist trotz der beigefügten unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht nochmals in Lauf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - IX ZB 147/01, NJW-RR 2006, 563, 564; vom 20. November 2006 - NotZ 35/06, juris Rn. 7; Versäumnisurteil vom 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09, NJW 2011, 522 Rn. 20; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1631, 1632; OLG Hamm, Urteile vom 10. August 2011 - I-8 U 3/11, juris Rn. 40 und - 8 U 31/11, NJW-RR 2012, 62, 64).
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