Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 12.01.1998 - 5 W 9/97 - 8 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Installation von Mobilfunkantennen auf dem Dach des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Vorliegene einer baulichen Veränderung wegen elektromagnetischer Emissionen der Funkfeststation auf Menschen ; Berechtigung des Verwalters zur Einlegung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 09.12.1996 - 5 T 743/95
- OLG Saarbrücken, 12.01.1998 - 5 W 9/97 - 8
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Hamburg, 09.08.2017 - 3 Sa 50/16
Prozessunfähigkeit wegen Querulantenwahns - Benachteiligung im …
Von ausgeprägtem Querulantenwahn kann ausgegangen werden, wenn die Vorstellungen eines Klägers von einer eindeutigen Beeinträchtigung eigener Rechte sich weiter intensivieren und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eigenen Position nicht mehr zugelassen werden, absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen verbindet und ein Kläger nicht mehr in der Lage ist, die verfahrensmäßige Behandlung seiner Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 5 W 9/97 - 8 -, juris; BGH…, Urteil vom 04. November 1999 a.a.O.).Von ausgeprägtem Querulantenwahn kann ausgegangen werden, wenn die Vorstellungen eines Klägers von einer eindeutigen Beeinträchtigung eigener Rechte sich weiter intensivieren und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eigenen Position nicht mehr zugelassen werden, absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen verbindet und ein Kläger nicht mehr in der Lage ist, die verfahrensmäßige Behandlung seiner Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 5 W 9/97 - 8 -, juris; BGH…, Urteil vom 04. November 1999 a.a.O.).
- LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15
Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit …
a) Von ausgeprägtem Querulantenwahn kann ausgegangen werden, wenn die Vorstellungen eines Klägers von einer eindeutigen Beeinträchtigung eigener Rechte sich weiter intensivieren und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der eigenen Position nicht mehr zugelassen werden, absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen verbindet und ein Kläger nicht mehr in der Lage ist, die verfahrensmäßige Behandlung seiner Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12.11.1998 - 5 W 9/97 - 8 -, juris; BGH, Urteil vom 04.11.1999, III ZR 306/9, juris). - VG Freiburg, 19.03.2013 - 4 K 184/13
Zur Vertretungsmacht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Der Verwalter hat insoweit keine gesetzliche Vertretungsmacht, insbesondere ist die Vertretung der Gemeinschaft in Aktivprozessen, abgesehen von fristwahrenden Handlungen, nicht von der gesetzlichen Ermächtigung des § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG umfasst (Saarländ. OLG, Beschluss vom 12.01.1998 - 5 W 9/97 -, juris;… Palandt, BGB, 70. Aufl., § 27 WEG Rn. 15;… Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 27 Rn. 49;… MüKo-BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 21;… BeckOK WEG, Stand 02/2013, § 27 Rn. 20). - OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
Ermächtigung des Verwalters zur Einlegung eines Rechtsmittels; Wirksamkeit eines …
Dennoch war die Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam vertreten, da sich der Verwalter zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde auf die gesetzliche Befugnis des § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG berufen kann (Senat B. v. 12.1.1998 - 5 W 9/97 - ZMR 1998, 310). - VerfGH Saarland, 10.06.2022 - Lv 6/22 Dass er sich nicht im Einzelnen mit der Entscheidung des 5. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12.01.1998 - 5 W 9/97 - juris - auseinandersetzt, bedeutet schon deshalb keine grob unverständliche Abweichung von gesicherter Rechtsprechung, weil dieser Beschluss keine Anordnung der Untersuchung der Prozessfähigkeit einer verfahrensbeteiligten Person betraf, sondern sich mit dem gegnerischen Einwand ihrer Prozessunfähigkeit - ablehnend - auseinandergesetzt hat.