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   OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20   

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https://dejure.org/2020,19336
OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20 (https://dejure.org/2020,19336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2020 - 5 WF 117/20 (https://dejure.org/2020,19336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - 5 WF 117/20 (https://dejure.org/2020,19336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 115 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe: Nur hälftige Anrechnung der Kinderfreibeträge bei paritätischem Wechselmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 05.08.2015 - 20 WF 294/15

    Berücksichtigung des Kinderfreibetrages gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 lit. b ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20
    Betreuen Eltern ihre Kinder in einem paritätischen Wechselmodell können im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe die Kinderfreibeträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO jeweils nur hälftig von dem bedürftigen Elternteil in Anspruch genommen werden (entgegen OLG Dresden FamRZ 2016, 253).

    Die Vertreter der Auffassung, die jedem Elternteil den vollen Kinderfreibetrag zubilligen, wenn das Kind im Wechselmodell paritätisch abwechselnd in den Haushalten beider Eltern betreut wird (OLG Dresden FamRZ 2016, 253; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Auflage, § 115 Rz. 36; Wache, MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 115 Rn. 42), argumentieren damit, dass auch im Falle eines Kindes, das bei intakter Ehe im gemeinsamen Haushalt seiner Eltern lebt, die beide über Erwerbseinkommen verfügen und insoweit auch beide dem Kind betreuungs- und barunterhaltspflichtig sind, nach der h. M. jeder Elternteil aufgrund der gesetzlichen Pauschalierung den vollen Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Nr. 2b ZPO in Anspruch nehmen könne, wobei dies nicht unumstritten ist (vgl. zum Streitstand OLG Hamm MDR 2007, 973).

  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20
    Zu beachten ist ferner, dass die Verfahrenskostenhilfe eine spezialgesetzlich geregelte Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege ist (BGH FamRZ 2019, 1944) und die hälftige Berücksichtigung pauschalierter Beträge dem Sozialrecht jedenfalls im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht fremd ist.
  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 19 W 1/07

    Prozesskostenhilfe, Unterhaltsleistungen, Unterhaltsfreibeträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20
    Im Übrigen darf nicht übersehen werden, dass die h. M. nicht aufgrund von sozialhilferechtlichen, bedarfsorientierten Erwägungen für eine doppelte Berücksichtigung der Unterhaltspauschale des § 115 Abs. 1 Nr. 2b ZPO im Falle der Doppelverdienerehe plädiert, sondern vielmehr darauf verweist, dass das Gesetz bewusst mit Pauschalen arbeitet, um den Richter von weiteren Ermittlungen und Berechnungen freizustellen, zumal keine Handhabe für das Gericht bestehe, die für eine gerechte Aufteilung notwendigen Angaben und Belege für das Einkommen des erwerbstätigen Ehegatten des Verfahrenskostenhilfe Beantragenden zu bekommen (siehe OLG Hamm NJOZ 2007, 2421).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20
    Im Hinblick darauf, dass jedoch in den Zeiten, in denen sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält, der in dieser Zeit nicht betreuenden Elternteil diesen erhöhten Aufwendungen nicht ausgesetzt ist, ist beim paritätischen Wechselmodell der Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II auf die Hälfte zu begrenzen (BSG FamRZ 2009, 1214; FamRZ 2020, 382).
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20
    Im Hinblick darauf, dass jedoch in den Zeiten, in denen sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält, der in dieser Zeit nicht betreuenden Elternteil diesen erhöhten Aufwendungen nicht ausgesetzt ist, ist beim paritätischen Wechselmodell der Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II auf die Hälfte zu begrenzen (BSG FamRZ 2009, 1214; FamRZ 2020, 382).
  • OLG Oldenburg, 08.02.2021 - 13 WF 11/21

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

    Bei der Einkommensberechnung hat es unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 13.07.2020 - 5 WF 117/20 - (FamRZ 2021, 1746 f.) beim Einkommen des Antragstellers nur einen halben Unterhaltsfreibetrag für das gemeinsame Kind abgezogen, da die Eltern das paritätische Wechselmodell ausüben.
  • VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21

    Begriff "alleinerziehend"

    Dementsprechend haben Eltern beim paritätischen Wechselmodell etwa auch Anspruch auf Anerkennung des - hälftigen - Mehrbedarfes für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II (vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, juris Rn. 15 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 5 WF 117/20 -, juris Rn. 12 ff.).
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