Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15870
OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07 (https://dejure.org/2007,15870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2007 - 5 WF 12/07 (https://dejure.org/2007,15870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 5 WF 12/07 (https://dejure.org/2007,15870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage des Vorliegens einer zahlungsbefreienden Wirkung einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen eingezahlten Gerichtskostenvorschuss

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3 Satz 3; ; RVG § 56 Abs. 2; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1 a; ; GKG § 14 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122
    Rückzahlung eines Gerichtskostenvorschusses bei rückwirkender Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1028
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.1989 - 11 WF 16/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07
    "Rückständige" Gerichtskosten sind Gebühren und Auslagen, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozesskostenhilfebewilligung, das ist vorliegend der Tag der Antragstellung, bereits fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 299).
  • OLG Hamburg, 11.06.1999 - 8 W 176/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07
    Der erkennende Senat ist nunmehr der Auffassung, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Rückwirkung auf den Tag der Antragstellung dazu führt, dass die Antragstellerin bereits an diesem Tag von sämtlichen Gerichtskosten befreit war, so dass ein gezahlter Gerichtskostenvorschuss zurück zu erstatten ist (so auch OLG Hamburg, MDR 1999, 1287; OLG Koblenz, MDR 2005, 349; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2002 i. S. 8 WF 80/02, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.1993 i. S. 2 WF 103/91, zitiert nach Juris; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 122 Rn. 4; Thalmann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 1992, § 122 Rn. 8; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 122 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02

    Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07
    Der erkennende Senat ist nunmehr der Auffassung, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Rückwirkung auf den Tag der Antragstellung dazu führt, dass die Antragstellerin bereits an diesem Tag von sämtlichen Gerichtskosten befreit war, so dass ein gezahlter Gerichtskostenvorschuss zurück zu erstatten ist (so auch OLG Hamburg, MDR 1999, 1287; OLG Koblenz, MDR 2005, 349; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2002 i. S. 8 WF 80/02, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.1993 i. S. 2 WF 103/91, zitiert nach Juris; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 122 Rn. 4; Thalmann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 1992, § 122 Rn. 8; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 122 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 14 W 648/04

    Zeitliche Geltung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rückforderung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07
    Der erkennende Senat ist nunmehr der Auffassung, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Rückwirkung auf den Tag der Antragstellung dazu führt, dass die Antragstellerin bereits an diesem Tag von sämtlichen Gerichtskosten befreit war, so dass ein gezahlter Gerichtskostenvorschuss zurück zu erstatten ist (so auch OLG Hamburg, MDR 1999, 1287; OLG Koblenz, MDR 2005, 349; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2002 i. S. 8 WF 80/02, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.1993 i. S. 2 WF 103/91, zitiert nach Juris; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 122 Rn. 4; Thalmann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 1992, § 122 Rn. 8; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 122 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.1993 - 2 WF 103/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07
    Der erkennende Senat ist nunmehr der Auffassung, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Rückwirkung auf den Tag der Antragstellung dazu führt, dass die Antragstellerin bereits an diesem Tag von sämtlichen Gerichtskosten befreit war, so dass ein gezahlter Gerichtskostenvorschuss zurück zu erstatten ist (so auch OLG Hamburg, MDR 1999, 1287; OLG Koblenz, MDR 2005, 349; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2002 i. S. 8 WF 80/02, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.1993 i. S. 2 WF 103/91, zitiert nach Juris; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 122 Rn. 4; Thalmann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 1992, § 122 Rn. 8; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 122 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 07.03.2018 - 15 WF 202/17

    Rückzahlung von Gerichtskostenvorschüssen nach Verfahrenskostenbewilligung für

    Wird gleichzeitig Klage eingereicht, der Gebührenvorschuss bezahlt und Prozesskostenhilfe beantragt, so ist der Vorschuss zurückzuzahlen, wenn rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt wird (Zöller/Geimer, a.a.O., § 122 Rn 4; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Aufl., Rn 739; Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 122 Rn 6 bei Fußnote 11 unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 108 und OLG Köln Rpfleger 1999, 450, auf das Erreichen der unverzüglichen Zustellung des Antrags abstellend bei Fußnote 14 unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart Rpfleger 2003, 200 und OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1028; wohl auch Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 122 Rn 4).

    Nur das wird der Regelung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 a) ZPO gerecht, die nach ihrem Wortlaut und auch nach ihrem Sinn einer hilfsbedürftigen Partei die Rechtsverfolgung ermöglichen soll (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1028, Rn 7 bei juris; OLG Stuttgart Rpfleger 2003, 200, Rn 10 bei juris).

    In den vom Amtsgericht zitierten Entscheidungen des OLG Karlsruhe (FamRZ 2007, 1028) und des OLG Stuttgart (Rpfleger 2003, 200) war eine entsprechende Erklärung zur Beschleunigung des Verfahrens durch Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses zwar jeweils abgegeben worden, nach den in den Entscheidungen in ausdrücklicher Abkehr von einer früheren Rechtsprechung gebildeten Obersätzen spricht aber viel dafür, dass die Erklärung jeweils nicht entscheidungstragend war.

  • FG Düsseldorf, 27.12.2013 - 1 Ko 3840/13

    PKH-Antrag nach Klageerhebung: Geltendmachung rückständiger, vor Antragstellung

    Darüber hinaus ist die Vorschrift des § 122 Abs. 1 Nr. 1 a ZPO nach dem Sinn der Vorschrift dahingehend auszulegen, dass einer hilfsbedürftigen Partei die Rechtsverfolgung ermöglicht werden soll (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2007 - 5 WF 12/07 -, juris).
  • FG Köln, 07.07.2010 - 10 Ko 1033/09

    Auswirkung nachträglich gewährter PKH auf die vorläufige Kostenrechnung

    "Rückständige" Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozesskostenhilfebewilligung bereits fällig geworden, aber noch nicht bezahlt waren (OLG Karlsruhe vom 01.02.2007 5 WF 12/07, FamRZ 2007, 1028; vom 21. April 1993 2 WF 103/91, Justiz 1993, 457; OLG Stuttgart vom 27.12.2002 8 WF 80/02, RPfleger 2003, 200; vom 11.12.1986 8 WF 73/86, MDR 1987, 329).
  • OLG Naumburg, 13.04.2011 - 1 W 10/11

    Prozesskostenhilfebewilligung: Bedürftigkeit trotz Einzahlung eines

    Hat die bedürftige Partei trotz eines Prozesskostenhilfeantrags den Gerichtskostenvorschuss gezahlt, so steht dies weder der Bewilligung der Prozesskostenhilfe noch einem Anspruch auf Rückzahlung entgegen (vgl. OLG Koblenz, MDR 2005, 349; Kammergericht Berlin, MDR 1981, 852; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 1028 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht