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   OLG Bremen, 12.09.2008 - 5 WF 62/08   

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https://dejure.org/2008,6954
OLG Bremen, 12.09.2008 - 5 WF 62/08 (https://dejure.org/2008,6954)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.09.2008 - 5 WF 62/08 (https://dejure.org/2008,6954)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. September 2008 - 5 WF 62/08 (https://dejure.org/2008,6954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 1578b Abs. 2, 1573 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Begrenzung des Unterhaltsanspruchs ab Rechtskraft einer Scheidung gem. § 1578b Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Rechtliche Bewertung der Möglichkeit der sofortigen Begrenzung des Aufstockungsunterhaltsanspruchs ab Rechtskraft der Scheidung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1578b Abs. 2
    Sofortige Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei langer Trennungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 373
  • FamRZ 2009, 347
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.2008 - XII ZR 109/07

    Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Ausgleich einer

    Auszug aus OLG Bremen, 12.09.2008 - 5 WF 62/08
    Zu berücksichtigen ist, dass § 1578b BGB als Ausnahmetatbestand von einer unbefristeten Unterhaltspflicht konzipiert ist (BGH, FamRZ 2008, 1508, 1510).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Unterhaltsberechtigten jedenfalls eine Übergangszeit einzuräumen; sie finde ihren Grund darin, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung Zeit benötige, um sich auf die Kürzung des eheangemessenen Unterhalts einzustellen (BGH, FamRZ 2008, 1508, 1511).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 154/07

    Maßgebliche Wertverhältnisse bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich;

    Auszug aus OLG Bremen, 12.09.2008 - 5 WF 62/08
    Ob eine sofortige Begrenzung des Aufstockungsunterhaltsanspruch dann möglich ist, wenn der Scheidung eine lange Trennungsdauer mit korrespondierender Unterhaltsverpflichtung vorausgegangen war (so Borth, Anm. zu BGH, FamRZ 2008, 1512), kann hier dahinstehen, da bei der hier gegebenen Trennungszeit von rund 2 ½ Jahren (noch) nicht von einer langen Trennungsdauer gesprochen werden kann.
  • OLG Celle, 02.06.2008 - 17 WF 66/08

    Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach neuem Unterhaltsrecht; Voraussetzung

    Auszug aus OLG Bremen, 12.09.2008 - 5 WF 62/08
    Zwar beabsichtigte der Gesetzgeber mit der Unterhaltsrechtsreform den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wozu nach wie vor der Aufstockungsunterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zählt (vgl. hierzu auch OLG Celle, NJW 2008, 2449) leichter begrenzen zu können.
  • OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

    (bb) Auch kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, dass ein dem Grunde nach gegebener nachehelicher Aufstockungsunterhaltsanspruch grundsätzlich nicht ohne eine Übergangsfrist sofort nach § 1578 b BGB befristet werden darf (vergleiche OLG Bremen, Beschluss vom 12.9.2008, Az. 5 WF 62/08, BeckRS 2008, Nr. 23245).
  • LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12

    WEG-Einnahmen nicht aufgelistet: Abrechnung ungültig!

    Der Bundesgerichtshof hatte zunächst in seiner Entscheidung vom 27. März 2009 - V ZR 196/08 - (NJW 2009, 373) in einer Nebenbemerkung unter Bezugnahme auf aktienrechtliches Schrifttum festgehalten, dass ein beklagter Wohnungseigentümer, der die Frist des § 46 WEG versäumt hat, als streitgenössischer Nebenintervenient gemäß § 69 ZPO auf Seiten des Klägers beitreten kann.
  • AG Grevenbroich, 22.10.2010 - 13 F 75/09

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines monatlichen nachehelichen

    (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2009, 347 f ).
  • AG Flensburg, 25.11.2008 - 92 F 11/08
    Eine sofortige Begrenzung des nachehelichen Unterhaltes dürfte schon aus rechtssystematischen Gründen nicht in Betracht kommen ( Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.09.2008, AZ: 5 WF 62/08 ).
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