Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 5 WF 91/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 640 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 30.07.2012 - 1 WF 396/12
Verfahrenswertbemessung: Stufenantrag in einem Unterhaltsverfahren
Damit war auch für eine Zusammenrechnung kein Raum (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 27 - 28 für den Fall der wechselseitig mit Klage und Widerklage geltend gemachten Zugewinnausgleichsansprüche). - OLG Köln, 23.01.2014 - 12 WF 168/13
Streitwert bei Klage und Widerklage im Verfahren über den Zugewinnausgleich
Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.06.1993 AZ.: 5 WF 91/93 ; OLG München Beschluss vom 09.08.2006 AZ.: 10 WF 154/06; beide abgedruckt unter www.juris.de ) stellt darauf ab, dass der Zugewinnausgleichsanspruch nur in einer Richtung begründet sein könne und nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" eine Zusammenrechnung dann nicht vorzunehmen sei, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen könnten, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich ziehe.