Rechtsprechung
KG, 16.04.1999 - 5 Ws 108/99 Vollz |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,19570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 286
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bamberg, 22.03.2012 - 1 StVK 37/12
Strafvollzug in Bayern: Rechtzeitigkeit der Bereitstellung von Taschengeld
Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dabei wiederholt betont, dass das Taschengeld als finanzielle Mindestausstattung bei einem Gefangenen eine ähnliche Funktion wie die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) bei einem mittellosen Bürger übernimmt (OLG Dresden bei Matzke NStZ 1998, 397, 399; KG NStZ-RR 1999, 286, 287; ausführlich und insoweit durch die Entscheidung des BGH NStZ 1997, 205 nicht in Frage gestellt: OLG Koblenz NStZ 1988, 576).Daher bestehen schon im Ansatz Bedenken gegen die Argumentation des Kammergerichts in der Entscheidung vom 16.4.1999 (NStZ-RR 1999, 286, 287), wonach vom sozialrechtlich Grundsatz, dass für die abschnittsweisen Berechnung von Einkommen das Zuflussprinzip gilt, mit Blick etwa auf die einkommenssteuerliche Ausnahmeregelung des 11 Abs. 1 S. 2 EStG auch bei der Frage abgewichen werden könne, ob ein im Bedarfszeitraum bereits begründetes, aber noch nicht ausbezahltes Arbeitsentgelt eines Gefangenen den Bedarf entfallen ließe.
- OLG Koblenz, 04.11.2014 - 2 Ws 499/14
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Auszahlungstag für das monatliche Taschengeld
Das Taschengeld folgt dem Grundgedanken des Sozialhilferechts, dem es entstammt (vgl. KG, 5 Ws 108/99 v. 16.4.1999, Rn. 8 n. juris;… Laubenthal, in Schwind/ Böhm/Jehle/Laubenthal, aaO.).