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   KG, 15.03.2002 - 5 Ws 138/02 Vollz   

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https://dejure.org/2002,67248
KG, 15.03.2002 - 5 Ws 138/02 Vollz (https://dejure.org/2002,67248)
KG, Entscheidung vom 15.03.2002 - 5 Ws 138/02 Vollz (https://dejure.org/2002,67248)
KG, Entscheidung vom 15. März 2002 - 5 Ws 138/02 Vollz (https://dejure.org/2002,67248)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2365/08

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art 19 Abs 4 GG verpflichtet auch dann

    Nach herrschender Auffassung ist die Erteilung einer solchen Belehrung im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz im Hinblick auf die jedem Gefangenen zu erteilende allgemeine Belehrung nach § 5 Abs. 2 StVollzG nicht geboten; das bloße Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung führt - anders als nach § 44 Satz 2 StPO, der wegen der für Strafvollzugssachen vorgesehenen allgemeinen Belehrung nicht über § 120 Abs. 1 StVollzG ergänzend heranzuziehen ist - nicht dazu, dass die Versäumung einer Rechtsmittelfrist als unverschuldet anzusehen wäre (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 28. Oktober 1988 - 3 Ws 906/88 StVollzG -, [...], und vom 31. Januar 1978 - 3 Ws 808/77 (StVollz) -, ZfStrVo SH 1978, S. 44; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Januar 1990 - 1 Vollz (Ws) 10/89 -, ZfStrVo 1990, S. 307; KG, Beschluss vom 15. März 2002 - 5 Ws 138/02 Vollz -, [...]; Schuler, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. 2005, § 112 Rn. 9; Calliess/Müller-Dietz, StVollZG, 11. Aufl. 2008, § 112 Rn. 3; Kammann/Volckart, in: AK-StVollzG, 5. Aufl. 2006, § 112 Rn. 14, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 02.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03

    Strafvollzug: Widerspruchsfrist bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung,

    Die Bezugnahme der Beschwerdeführerin auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 28.10.1988 - 3 Ws 906/88 - (NStZ 1989, 144) und des KG vom 15.03.2002 - 5 Ws 138/02 Vollz - (in juris) geht fehl, da es in diesen beiden Entscheidungen um Anträge nach § 112 Abs. 1 StVollzG geht und hier eine Rechtsmittelbelehrung durch die Anstalt nicht vorgeschrieben ist (vgl. KG, aaO; Callies/Müller-Dietz, aaO, § 112 Rn 3).
  • KG, 19.01.2005 - 5 Ws 653/04

    Orientierung der Höhe des Taschengeldes für Gefangene an der Anzahl der

    Angesichts dessen, daß über die von dem Beschwerdeführer aufgeworfenen Rechtsfragen bereits obergerichtlich entschieden war und der Anspruch überdies einen sehr kleinen Geldbetrag betraf, bei dem die Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung eher naheliegt als bei der Behauptung einer tiefgreifenden Rechtsverletzung namentlich persönlicher Grundrechte, mußte die Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen von BVerfGE 81, 347, 357 = NJW 1991, 413; BVerfG NJW 2000, 2098 gewährt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2003 - 5 Ws 52/03 Vollz - 15. März 2002 - 5 Ws 138/02 Vollz - und 20. Dezember 1999 - 5 Ws 756/99 Vollz -).
  • KG, 12.06.2006 - 5 Ws 179/06

    Strafvollzug: Verteidiger als berechtigter Empfänger eines Bescheides des

    Sie ist auch zulässig, weil mit der angefochtenen Entscheidung, wäre sie fehlerhaft, dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt worden wäre (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 15. März 2002 - 5 Ws 138/02 Vollz - JURIS, 13. Februar 2002 - 5 Ws 93/02 Vollz - und 14. Dezember 2001 - 5 Ws 779/01 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 116 StVollzG Rdn. 3).
  • KG, 15.08.2013 - 2 Ws 389/13

    Rechtliches Gehör im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2002 - 5 Ws 138/02 Vollz - juris; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 3, jeweils mit weit. Nachweisen).
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