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   KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20 - 161 AR 12/20   

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https://dejure.org/2020,49374
KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20 - 161 AR 12/20 (https://dejure.org/2020,49374)
KG, Entscheidung vom 06.02.2020 - 5 Ws 23/20 - 161 AR 12/20 (https://dejure.org/2020,49374)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 5 Ws 23/20 - 161 AR 12/20 (https://dejure.org/2020,49374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Festlegung von Bewährungszeitdauer bei nachträglicher Gesamtfreiheitsstrafenbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 379
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung der Grundsätze der

    Auszug aus KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20
    Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer innerhalb des Strafvollzuges anderweitig die seiner langjährigen Delinquenz zugrunde liegenden Charaktermängel und Persönlichkeitsdefizite behoben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 Ws 30/15 -, juris Rn. 12), sind nicht vorhanden.
  • KG, 29.06.2000 - 5 Ws 465/00
    Auszug aus KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20
    c) Maßstab für den Umfang der Anrechnung sind die Einkommensverhältnisse des Täters zur Zeit der Erteilung der Geldauflage (vgl. KG, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 5 Ws 465/00 -, juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99

    Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der

    Auszug aus KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20
    Ist diese Bestimmung (versehentlich) unterblieben, so läuft eine Bewährungszeit im Umfang der gesetzlich vorgesehenen Mindestdauer (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 3 Ws 710/99 -, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 4 Ws 75/99 -, juris Rn. 10; Claus in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB 4. Aufl., § 56a Rn. 6; Hubrach in: Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 56a Rn. 9; Ostendorf in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB 5. Aufl., § 56a Rn. 2; Schall, a. a. O.).
  • KG, 26.06.2013 - 2 Ws 303/13

    Anrechnung von Zahlungen bei Bewährungswiderruf

    Auszug aus KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO gilt für die gegen den Widerrufsbeschluss insgesamt statthafte sofortige Beschwerde nicht (vgl. KG, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 2 Ws 303/13 -, juris Rn. 8, m. w. Nachw.; Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - 5 Ws 56/17 -).
  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Auszug aus KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20
    Dies wäre allerdings geboten gewesen, weil die nachträgliche Bildung einer Gesamt(freiheits)strafe das ursprüngliche Erkenntnis entfallen lässt und die neue Entscheidung künftig die alleinige Grundlage der Vollstreckung bildet (vgl. KG, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 Ws 90/03 -, juris Rn. 6).
  • KG, 16.07.2015 - 5 Ws 69/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf auf Grundlage rechtskräftiger

    Auszug aus KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20
    Ein Vertrauen dahingehend, dass sein Verhalten im Rahmen der Bewährungsaufsicht keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen würde (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 5 Ws 69-70/15 -, juris Rn. 22) konnte bei ihm angesichts dessen nicht entstehen.
  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des

    Auszug aus KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20
    Daher ist davon auszugehen, dass er sein Rechtsmittel auch dann eingelegt hätte, wenn bereits die Strafvollstreckungskammer die Anrechnung vorgenommen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 -, juris Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 4 Ws 75/99

    Nachträglicher Erlass eines Bewährungsbeschlusses

    Auszug aus KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20
    Ist diese Bestimmung (versehentlich) unterblieben, so läuft eine Bewährungszeit im Umfang der gesetzlich vorgesehenen Mindestdauer (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 3 Ws 710/99 -, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 4 Ws 75/99 -, juris Rn. 10; Claus in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB 4. Aufl., § 56a Rn. 6; Hubrach in: Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 56a Rn. 9; Ostendorf in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB 5. Aufl., § 56a Rn. 2; Schall, a. a. O.).
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