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KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02 Vollz |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbringung eines Verurteilten; Strafantritt im offenen Vollzug; Anspruch auf einen Einzelhaftraum im offenen Vollzug; Verweigerung des Einverständnisses in eine gemeinschaftliche Unterbringung; Recht eines Verurteilten auf Unterbringung in einem Einzelhaftraum; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.08.2002 - 542 StVK (Vollz) 587/02
- KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02 Voll
Papierfundstellen
- StV 2003, 400
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 06.12.1993 - 5 Ws 389/93
Auszug aus KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02
(vgl. KG, Beschluß vom 6. Dezember 1993 - 5 Ws 389/93 Vollz = NStE Nr. 4 zu § 10 StVollzG). - KG, 10.12.1997 - 5 Ws 327/97
Auszug aus KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02
Eine gemeinschaftliche Unterbringung wäre rechtswidrig (vgl. OLG Celle NStZ 1999, 216; KG NStZ-RR 1998, 191). - OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98
Auszug aus KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02
Eine gemeinschaftliche Unterbringung wäre rechtswidrig (vgl. OLG Celle NStZ 1999, 216; KG NStZ-RR 1998, 191). - KG, 22.08.2001 - 5 Ws 121/01
Gewährung von Urlaub für Gefangenen im geschlossenen Vollzug
Auszug aus KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02
Denn für die Frage, ob der Verurteilte für die Aufnahme in den offenen Vollzug - den Regelvollzug (vgl. KG StV 2002, 36 mit Anm. Heischel = ZfStrVO 2002, 310) - geeignet ist, kann die von Mißbrauch freie Ausübung eines gesetzlich gewährten Rechts keine Bedeutung erlangen.
- OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22
Corona, U-Haft, pauschaler Einschluss, Corona-Pandemie, Ermessensausübung
Ein Ermessensfehler liegt insbesondere im Falle eines Ermessensfehlgebrauchs vor (…vgl. hierzu Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 115, Rn. 42 ff.; KG Berlin, Beschl. v. 03.12.2002 - 5 Ws 507/02 Vollz -, juris). - OLG Hamburg, 20.06.2022 - 1 Ws 16/22
Coronapandemie und JVA: Dreiundzwanzigstündige Einsperrung im Haftraum für zwei …
Ein Ermessensfehler liegt insbesondere im Falle eines Ermessensfehlgebrauchs vor (…vgl. hierzu Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 115, Rn. 42 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 03. Dezember 2002 - 5 Ws 507/02 Vollz -, juris). - VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (
Im Übrigen geht aus dem Beschluss nicht hervor, dass das Landgericht sich mit den Voraussetzungen für gegebenenfalls in Frage kommenden vorbeugenden Rechtsschutz, welcher auch im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung von Strafvollzugsmaßnahmen grundsätzlich möglich ist (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 5 Ws 507/02 Vollz -, juris Rn. 12; OLG Hamm…, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Vollz (Ws) 246/10 -, juris Rn. 16), auseinandergesetzt hat.
- KG, 07.08.2003 - 5 Ws 155/03 Denn das wäre angesichts seines Antragsverhaltens in der gegen die Justizvollzugsanstalt Hakenfelde gerichteten Sache 5 Ws 507/02 Vollz (NStZ-RR 2003, 125), in der er von dieser Anstalt - zu Recht - die Bereitstellung einer Einzelzelle verlangte, mißbräuchlich und führte zur Abweisung seines Begehrens.
- KG, 14.01.2003 - 5 Ws 662/02
Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf einen ganz bestimmten Haftraum
Hinzu kommt, daß das Verlangen des Gefangenen auf Unterbringung in einem für zwei Gefangene vorgesehenen Haftraum in der Ruhezeit dem gesetzlichen Leitbild nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVollzG widerspricht, das als Grundsatz die Einzelunterbringung vorsieht (vgl. KG, Beschluß vom 3. Dezember 2002 - 5 Ws 507/02 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl., § 18 Rdn. 1). - LG Berlin, 04.11.2003 - 542 StVK (Vollz) 16/03 Denn aufgrund seines Vorlebens liegt die Feststellung nahe, dass er sich für den offenen Vollzug nicht eignet (vgl. KG Beschluss vom 7. August 2003 5 Ws 155/03 Vollz ; KG 5 Ws 507/02 Vollz in NStZ-RR 2003, 125 [KG Berlin 03.12.2002 - 3 Ws 507/02 Vollz] ).