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   KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04 Vollz   

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https://dejure.org/2005,10329
KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04 Vollz (https://dejure.org/2005,10329)
KG, Entscheidung vom 20.01.2005 - 5 Ws 654/04 Vollz (https://dejure.org/2005,10329)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 5 Ws 654/04 Vollz (https://dejure.org/2005,10329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Anspruch eines Gefangenen auf Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum während der Weihnachtszeit; Sicherheit und Ordnung der Haftanstalt; Überlassung eines Weihnachtsbaums als religiöser Gebrauch

  • rabüro.de

    Ein Gefangener der Justizvollzugsanstalt Tegel hat keinen Anspruch auf die Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Weihnachtsbäume im Strafvollzug

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Weihnachtsbaum für Strafgefangene

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Weihnachtsbaum für Strafgefangene

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Weiße Weihnacht ... der Weihnachtsbaum als Drogenkurier

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04
    Daß ein Gegenstand einem Gefangenen vorenthalten werden kann, wenn der mit der Überlassung verbundene Kontrollaufwand für das Anstaltspersonal unzumutbar ist, ist auch verfassungsrechtlich anerkannt (vgl. BVerfG NJW 2003, 2447).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04
    Einerseits ist der Begriff des religiösen Gebrauchs wie derjenige der Religionsausübung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Grundrechts der Religionsfreiheit extensiv auszulegen (vgl. BVerfGE 24, 236, 246).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04
    Wäre dies anders, bestünde nach den Grundsätzen des sog. Kruzifix-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 93, 1) gegen das Schmücken von Räumen in Behörden, Gerichten und anderen öffentlichen Einrichtungen mit Weihnachtsbäumen schwerwiegende verfassungsgerichtliche Bedenken.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01

    Strafvollzug; Nutzung privater Bettwäsche ; Genehmigung; Sicherheit und Ordnung ;

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04
    Bei den in dieser Bestimmung verwendeten Begriffen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 349; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 19 Rdn. 5).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98
    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04
    Zudem ist regelmäßig nicht auszuschließen, daß auch ein sonst zuverlässiger Gefangener von anderen Gefangenen unter Druck gesetzt und genötigt wird, für sie verbotene Gegenstände einzuschmuggeln (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156).
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04
    Zudem ist regelmäßig nicht auszuschließen, daß auch ein sonst zuverlässiger Gefangener von anderen Gefangenen unter Druck gesetzt und genötigt wird, für sie verbotene Gegenstände einzuschmuggeln (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156).
  • KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf Aushändigung von Räucherstäbchen

    Einerseits ist der Begriff des religiösen Gebrauchs wie derjenige der Religionsausübung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Grundrechts der Religionsfreiheit extensiv auszulegen (vgl. BVerfGE 24, 236, 246; Senat, Beschluß vom 20. Januar 2005 - 5 Ws 654/04 Vollz -).

    Die Ausübung der Religionsfreiheit findet dort ihre Grenze, wo sie die für den Vollzug der Freiheitsstrafen notwendige Funktion der Anstalt, die sichere und geordnete Unterbringung der ihr anvertrauten Gefangenen, in Frage stellt und mit schwerwiegenden Gefahren für Dritte verbunden ist (vgl. Senat, Beschluß vom 20. Januar 2005 - 5 Ws 654/04 Vollz -).

  • KG, 14.09.2017 - 5 Ws 180/17

    Anspruch auf Haftraumausstattung mit einem Weihnachtsbaum

    Es ist bislang, soweit ersichtlich, lediglich entschieden, dass ein Gefangener keinen Anspruch auf die Ausstattung seines Haftraums mit einem natürlichen Weihnachtsbaum, sei es als Topfpflanze oder als geschlagener Baum, mit "echten" Kerzen hat, weil ein solcher Baum die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 5 Ws 654/04 Vollz -, juris Rdnr. 5 ff.).

    In der veröffentlichten Rechtsprechung ist die zu § 53 Abs. 3 StVollzG ergangene Entscheidung des Senates vom 20. Januar 2005 (a. a. O.), soweit ersichtlich, die einzige zum Thema Weihnachtsbaum als Gegenstand des religiösen Gebrauchs eines Gefangenen geblieben; über die fragliche Eigenschaft hatte der Senat darin nicht abschließend befunden.

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