Rechtsprechung
KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StVollzG § 19; ; StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2; ; StVollzG § 115; ; StVollzG § 119 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 267
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbringung einer DVB-T-Decoders
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 255
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11
Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines …
Das Tatbestandsmerkmal der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG, NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184). - KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe
Dabei muss die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (…vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit. Nachweisen) und dem etwaigen Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - mit weit. Nachweisen).Der für die Vollzugsbehörde noch zumutbare Kontrollaufwand ist auch an den sonstigen Gegenständen zu messen, die der Gefangene im Besitz hat (vgl. KG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]).
- KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
Strafvollzug in Berlin: Einbringung des Buches "Wege durch den Knast"
Dies bedeutet, dass die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen muss; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz -, juris; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.
- OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf den Besitz des Spielgerätes …
aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG stellt - wie das gleichlautende in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG - einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senatsbeschluss v. 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 [StrVollz] = StraFo 2009, 172; KG NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184). - OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09
Strafvollzug: Genehmigungsfähigkeit eines eigenen Flachbildfernsehers mit …
Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 66 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG stellt wie dasjenige in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG NStZ-RR 2004, 255. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119. - KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12
Zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen über Lockerungen im …
Das wäre nur der Fall, wenn die als Einheit zu betrachtende Entscheidung in der Gesamtwürdigung ihres tatsächlichen und rechtlichen Gehalts so mangelhaft ist, dass dem Senat die Prüfung versagt ist, ob die Kammer das Vorbringen der Parteien erwogen hat, ob die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG gegeben sind und das Vorliegen einer durch den Senat erörterungsbedürftigen Rechtsfrage nahe liegt (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2002, 180; OLG Celle NStZ 1997, 429; KG NStZ-RR 2004, 255; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss vom 7. November 2007 - 2/5 Ws 130/06 Vollz -). - KG, 14.09.2017 - 5 Ws 180/17
Anspruch auf Haftraumausstattung mit einem Weihnachtsbaum
Dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (ständ. Rspr., z. B. OLG Hamm…, Beschluss vom 24. März 1995 - 1 Vollz [Ws] 226/94 -, juris Rdnr. 12;… KG a. a. O.; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz -, juris Rdnr. 10;… Knauer in Feest/Lesting/Lindemann, AK-StVollzG 7. Aufl., Teil II § 48 LandesR Rdnr. 7;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 19 Rdnr. 10, § 70 Rdnr. 1; jeweils m. w. Nachw.).