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   KG, 10.06.2020 - 5 Ws 93/20 - 161 AR 94/20   

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https://dejure.org/2020,80171
KG, 10.06.2020 - 5 Ws 93/20 - 161 AR 94/20 (https://dejure.org/2020,80171)
KG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 5 Ws 93/20 - 161 AR 94/20 (https://dejure.org/2020,80171)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 5 Ws 93/20 - 161 AR 94/20 (https://dejure.org/2020,80171)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 29.11.2022 - 1 Ws 136/22

    Rechtsverletzung durch überlange Organisationshaft und Voraussetzungen für eine

    Zu beachten ist gleichwohl, dass der Vollzug der Organisationshaft durch ein befristetes Abweichen von der sich aus dem Urteilstenor i.V. mit § 67 Abs. 1 und Abs. 2 StGB ergebenden Reihenfolge der Vollstreckung der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe und der rechtskräftig verhängten Maßregel gekennzeichnet ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01, juris Rn. 32; so auch KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2020 - 5 Ws 93/20, juris Rn. 12, OLGSt StGB § 67 Nr. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2000 - 2 Ws 337/99, juris Rn. 16, NStZ 2000, 500; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.09.2020 - 1 Ws 205/20, juris Rn. 21, RuP 2021, 55; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2021 - 3 Ws 616/21, juris Rn. 7, NStZ-RR 2022; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2021 - 1 Ws (s) 325/21, juris Rn. 14, NStZ-RR 2022, 158; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.03.2021 - 1 Ws 44/21, juris Rn. 15, StV 2022, 316).

    Die zulässige Zeitspanne einer noch vertretbaren Organisationsfrist kann nur konkret im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Bemühungen der Strafvollstreckungsbehörde um eine beschleunigte Unterbringung des Verurteilten im Maßregelvollzug bestimmt werden (siehe BVerfG, a.a.O., juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2020 - 5 Ws 93/20, juris Rn. 13 und 20, 0LGSt StGB § 67 Nr. 17; OLG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 8; OLG Frankfurt, a.a.O., juris Rn. 75; OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 Ws 537/03 und 4 Ws 569/03, juris Rn. 18, NStZ-RR 2004, 381; Beschluss vom 07.05.2019 - 1 Ws 209/19, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2021 - 3 Ws 258/19, juris Rn. 2, RuP 2019, 244).

    Auch wenn keine Pflicht besteht, jederzeit und insbesondere bereits zum Zeitpunkt des im Einzelfall nicht vorhersehbaren Vollstreckungsbeginns einen Behandlungsplatz zur Verfügung stellen zu können, trifft den Staat und namentlich die Justizbehörden bzw. die nach Landesrecht für die Maßregelvollzugseinrichtungen zuständigen Behörden aber aufgrund des für den Vollzug von Organisationshaft geltenden Gebots größtmöglicher Beschleunigung eine Verpflichtung, eine dem Bedarf entsprechende Kapazität an Behandlungsplätzen vorzuhalten (siehe allgemein BGH, Urteil vom 21.03.1979 - 2 StR 743/78, juris Rn. 9, BGHSt 28, 327; KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2020 - 5 Ws 93/20, juris Rn. 17, OLGSt StGB § 67 Nr. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 Ws 537/03 und 4 Ws 569/03, juris Rn. 15, NStZ-RR 2004, 381; Beschluss vom 07.05.2019 - 1 Ws 209/19, juris Rn. 11; LG Rottweil, Beschluss vom 02.06.2021 - 1 StVK 26/21, juris Rn. 21); dieser Pflicht wird nicht genügt, wenn die Verfügbarkeit von Plätzen im Maßregelvollzug generell von Erfordernissen einer Wartezeit in der Organisationshaft abhängig gemacht wird.

    Nach der wohl überwiegenden Auffassung wird dagegen angenommen, dass Rechtsverletzungen durch Verzögerungen und überlange Dauer eines Vollzugs von Organisationshaft ohne weiteres die Freilassung des Verurteilten zur Folge haben müssen (siehe KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2020 - 5 Ws 93/20, juris Rn. 10 und 20, 0LGSt StGB § 67 Nr. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2000 - 2 Ws 337/99, juris Rn. 18, NStZ 2000, 500; Beschluss vom 02.03.2000 - 2 Ws 24/00, juris Rn. 12, NStZ 2000, 504; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.09.2020 - 1 Ws 205/20, juris Rn. 7, RuP 2021, 55; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2002 - 1 Ws 203/02, juris Rn. 23, NStZ-RR 2002, 349; OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 Ws 537/03 und 4 Ws 569/03, juris Rn. 10 und 18, NStZ-RR 2004, 381; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2021 - 3 Ws 258/19, RuP 2019, 244 (Bestätigung von LG Offenburg, Beschluss vom 03.06.2019 - 7 StVK 353/19, juris Rn. 19, RuP 2019, 258); LG Braunschweig, Beschluss vom 09.11.2011 - 4a KLs 26/11, juris Rn. 8, RuP 2012, 169; LG Göttingen, Beschluss vom 05.08.2014 - 56 StVK 86/14, juris Rn. 5 (siehe aber auch Rn. 10), StV 2016, 514; LG Hildesheim, Beschluss vom 15.08.2019 - 23 StVK 276/19, juris Rn. 18; LG Mannheim, Beschluss vom 01.02.2021 - R 19 StVK 13/21, juris Rn. 6 und 12, StV 2022, 592; LG Oldenburg, Beschluss vom 15.01.2020 - 50 StVK 280/19, juris Rn. 16; LG Stade, Beschluss vom 08.05.2020 - 14a StVK 153/20, juris Rn. 6 (siehe aber auch Rn. 8)).

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