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   OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 5 Wx 1/09   

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https://dejure.org/2010,11454
OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 5 Wx 1/09 (https://dejure.org/2010,11454)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2010 - 5 Wx 1/09 (https://dejure.org/2010,11454)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 5 Wx 1/09 (https://dejure.org/2010,11454)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 5 Wx 1/09
    Unter die Leistungen, die der Zessionar gegen sich gelten lassen muss, fallen daher die Erfüllungshandlungen gegenüber dem Zedenten, und zwar auch dann, wenn die Erfüllung, wie vorliegend durch die Eintragung, erst nach Bekanntwerden der Abtretung eintritt (BGHZ 102, 68, 71; BGH BB 90, 2364, 2366).
  • BayObLG, 20.06.1985 - BReg. 2 Z 146/84

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch Nichtausübung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 5 Wx 1/09
    Der Nachweis ist in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu führen (BayObLGZ 1985, 225; BayObLG MittBayNot 1980, 111 f.; KG NJW 1969, 138).
  • BGH, 04.10.1990 - IX ZR 270/89

    Ersatzaussonderung des Zessionars im Konkurs des Zedenten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 5 Wx 1/09
    Unter die Leistungen, die der Zessionar gegen sich gelten lassen muss, fallen daher die Erfüllungshandlungen gegenüber dem Zedenten, und zwar auch dann, wenn die Erfüllung, wie vorliegend durch die Eintragung, erst nach Bekanntwerden der Abtretung eintritt (BGHZ 102, 68, 71; BGH BB 90, 2364, 2366).
  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 5 Wx 1/09
    Aus der Abtretung der Vormerkungen an die Beteiligten zu 2, die wegen der zuvor erfolgten Auflassung der Grundstücke als Abtretung des gesicherten Eigentumsverschaffungsanspruchs auszulegen ist (BGH NJW 2007, 508, 509), ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 5 Wx 1/09
    Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 78, 80 GBO zulässig; die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 3 ergibt sich bereits aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BayObLGZ 1980, 299, 301 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 8 W 98/12

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Rückerwerbsvormerkung nach

    Der Senat schließt sich zur vorliegenden Problematik den zutreffenden Ausführungen in den Entscheidungen des OLG Schleswig (FGPrax 2011, 72, m.w.N.) sowie des Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 8. Februar 2010, Az. 5 Wx 1/09, in juris, m.w.N.) an, auf die im Einzelnen Bezug genommen wird.
  • OLG Stuttgart, 26.01.2012 - 8 W 29/12

    Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch und Beschwerdeberechtigung des

    Ein solcher steht aber auch einem nachgehenden Berechtigten zu, wenn das vorgehende Recht nicht entstanden oder erloschen ist, ebenso demjenigen, dessen Recht durch eine nicht bestehende Vormerkung beeinträchtigt wird (Demharter, a.a.O.; Gursky in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2008, § 894 BGB Rn. 77; BGH NJW 1996, 3006 und 3147; BayObLG DNotZ 1989, 363; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2010, Az. 5 Wx 1/09, in juris; je m.w.N.).
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