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   VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080   

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VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080 (https://dejure.org/2009,38805)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080 (https://dejure.org/2009,38805)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 5 ZB 07.2080 (https://dejure.org/2009,38805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Staatsangehörigkeit; Verlust; (Wieder-)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; StAG § 25
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Verlust, deutsche Staatsangehörigkeit, Wiedereinbürgerung, Sachaufklärungspflicht, Amtshilfe, Rechtshilfe, Ausländische Behörden, Beweismittel, Erreichbarkeit, Türkei, Erstreckungserwerb, Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 06.2769

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080
    Der im Zulassungsantrag angesprochene, vom Auswärtigen Amt in den vom Senat durchgeführten Berufungsverfahren zur Frage des Staatsangehörigkeitsverlusts Minderjähriger bei Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit (Urteile vom 14. November 2007 Az. 5 B 06.2769, 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039) aufgezeigte Weg einer E-Mail-Anfrage an des türkische Generaldirektorat für Einwohner- und Staatsangehörigkeitswesen hat dort ebenfalls nur zu einer den konkreten Inhalt des Antrags offen lassenden Information über den Ablauf der Entlassung und Wiedereinbürgerung geführt.
  • BVerwG, 14.02.2007 - 5 B 190.06

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080
    Die sich stellenden Rechtsfragen sind durch die Rechtsprechung geklärt (BVerfG vom 8.12.2006 NVwZ 2007, 441; BVerwG vom 14.2.2007 Az. 5 B 190.06 - Juris; BayVGH vom 23.9.2005 NVwZ-RR 2006, 732).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080
    Die sich stellenden Rechtsfragen sind durch die Rechtsprechung geklärt (BVerfG vom 8.12.2006 NVwZ 2007, 441; BVerwG vom 14.2.2007 Az. 5 B 190.06 - Juris; BayVGH vom 23.9.2005 NVwZ-RR 2006, 732).
  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.2958

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080
    Der im Zulassungsantrag angesprochene, vom Auswärtigen Amt in den vom Senat durchgeführten Berufungsverfahren zur Frage des Staatsangehörigkeitsverlusts Minderjähriger bei Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit (Urteile vom 14. November 2007 Az. 5 B 06.2769, 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039) aufgezeigte Weg einer E-Mail-Anfrage an des türkische Generaldirektorat für Einwohner- und Staatsangehörigkeitswesen hat dort ebenfalls nur zu einer den konkreten Inhalt des Antrags offen lassenden Information über den Ablauf der Entlassung und Wiedereinbürgerung geführt.
  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080
    Der im Zulassungsantrag angesprochene, vom Auswärtigen Amt in den vom Senat durchgeführten Berufungsverfahren zur Frage des Staatsangehörigkeitsverlusts Minderjähriger bei Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit (Urteile vom 14. November 2007 Az. 5 B 06.2769, 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039) aufgezeigte Weg einer E-Mail-Anfrage an des türkische Generaldirektorat für Einwohner- und Staatsangehörigkeitswesen hat dort ebenfalls nur zu einer den konkreten Inhalt des Antrags offen lassenden Information über den Ablauf der Entlassung und Wiedereinbürgerung geführt.
  • VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedererwerb der türkischen

    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Türkei nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2008, 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).

    Entsprechend ist kein Fall bekannt, in dem ein türkisches Konsulat in Deutschland die Umstände der Wiedereinbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen durch Zeugenaussagen oder Vorlage von Originalen oder Kopien der maßgeblichen Antragsformulare konkretisiert hätte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.9.2008, 5 ZB 07.243, juris Rn 10, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 10, Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10; VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20).

    (so auch BayVGH, Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 11).

  • VG Hamburg, 03.04.2014 - 15 K 1628/09

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung als türkische

    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Türkei nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2008, 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).

    Entsprechend ist kein Fall bekannt, in dem ein türkisches Konsulat in Deutschland die Umstände der Wiedereinbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen durch Zeugenaussagen oder Vorlage von Originalen oder Kopien der maßgeblichen Antragsformulare konkretisiert hätte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.9.2008, 5 ZB 07.243, juris Rn 10, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 10, Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10; VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20).

    Hat der betroffene Kläger alles ihm zumutbare zur Aufklärung der Umstände beigetragen, liegt diese bei der Behörde (so auch BayVGH, Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 11 f.).

  • VG Würzburg, 05.03.2018 - W 7 K 18.258

    Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Verlustfeststellung der deutschen

    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Türkei nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (BVerwG, B.v. 22.5.2008 - 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; B.v. 28.1.2009 - 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).

    Entsprechend ist kein Fall bekannt, in dem ein türkisches Konsulat gegenüber deutschen Stellen die Wiedereinbürgerung bestätigt hat bzw. die Umstände dieser Wiedereinbürgerung durch Zeugenaussagen oder Vorlage von Originalen oder Kopien der maßgeblichen Antragsformulare konkretisiert hätte (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; B.v. 28.1.2009 - 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).

    Dies ist vorliegend der Fall, weshalb die ausdrücklich im Staatsangehörigkeitsrecht normierte Mitwirkungspflicht aus § 37 Abs. 1 StAG iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG - wenngleich eingeschränkt - nach Auffassung der Kammer wegen der besonderen Umstände auch im Feststellungsverfahren von Amts wegen nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StAG gilt (wohl auch BayVGH, B.v. 28.1.2009 - 5 ZB 07.2080, BeckRS 2009, 42916, Rn. 12; U.v. 14.11.2007 - 5 B 05.3039, BeckRS 2008, 33491, Rn. 32; OVG Münster, U.v. 6.12.2012 - 19 A 2264/10, BeckRS 2013, 46255; in diese Richtung wohl auch BVerwG, U.v. 29.9.2010 - 5 C 20.09, BeckRS 2010, 57022, Rn. 24; Hailbronner, in: ders./Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Auflage 2017, § 37, Rn. 6; a.A. im Feststellungsverfahren von Amts wegen Marx, in: GK-StAR, Stand: April 2010, § 30, Rn. 25 sowie § 37, Rn. 18; Hofmann/Hilbrans, in: Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 37, Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 13 ME 118/15

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG nach

    Hier spricht jedoch der Beweis des ersten Anscheins für den freiwilligen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (vgl. Bay.VGH, Beschluss v. 28. Januar 2009 - 5 ZB 07.2080 - juris Rn. 11).

    Die Führung eines vollen Beweises des Gegenteils ist hingegen nicht erforderlich (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 a.a.O. m.w.N.).

  • VG Hannover, 18.11.2016 - 10 A 12381/14

    Anscheinsbeweis; Beurteilungszeitpunkt; Staatsangehörigkeit; Verlust der

    Hier spricht jedoch der Beweis des ersten Anscheins für den freiwilligen Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.1.2009 - 5 ZB 07.2080 - juris Rn. 11).

    Die Führung eines vollen Beweises des Gegenteils ist hingegen nicht erforderlich (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28.1.2009 - a. a. O. - m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

    Mangels weiterer Aufklärbarkeit angesichts des fehlenden Zugriffs auf Beweismittel aus der Sphäre des türkischen Generalkonsulats (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 22.05.2008 - 5 B 27.08, Rdnr. 7 ) ist in diesem Fall nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast zu entscheiden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080, Rdnrn. 10 ff., 11 ).
  • VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 3314/19

    Zur Mitwirkungspflicht eines Passbewerbers bei der Aufklärung der

    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Ägypten nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 28.Januar 2009 - 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).
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