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   VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919   

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VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919 (https://dejure.org/2015,15956)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919 (https://dejure.org/2015,15956)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 5 ZB 14.1919 (https://dejure.org/2015,15956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Meldung als nicht transplantabel; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rechtsweg; Erledigung des Rechtsstreits vor Klageerhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Führung der Warteliste durch ein Transplantationszentrum

  • rewis.io

    Maßnahmen eines Transplantationszentrums im Zusammenhang mit dem Führen einer Warteliste

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TPG § 10 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Führung der Warteliste durch ein Transplantationszentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - NVwZ 2013, 1481) zum Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei tiefgreifendem Grundrechtseingriff sei zu scharf.

    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Dass die Klägerin die diesbezüglich ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 16.5.2013 a.a.O.), auf die das Verwaltungsgericht verwiesen hat, bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen für "zu scharf" hält, ändert nichts an der Tatsache, dass mit der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine höchstrichterliche Klärung dieser Frage vorliegt.

  • BVerfG, 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Die von der Klägerin jetzt geschilderte Lebensgefahr hätte vielmehr zusätzlicher Anlass sein können, statt monatelangem fruchtlosem Streit um eine Terminvereinbarung mit der Beklagten zügigen Rechtsschutz auch im Eilverfahren zu suchen (vgl. etwa LG Gießen, B.v. 19.9.2014 - 3 O 290/14 - BeckRS 2014, 19527: Beschluss gemäß § 17a Abs. 3 GVG auch im einstweiligen Verfügungsverfahren, einstweilige Verfügung aber abgelehnt, vgl. OLG Frankfurt, B.v. 5.3.2015 - 16 U 192/14 - juris Rn. 7; LG Essen, U.v. 21.11.2007 - 1 O 312/07 - juris: erfolgreiche einstweilige Verfügung auf Wiederaufnahme in die Warteliste; auch das Bundesverfassungsgericht hält fachgerichtlichen Rechtsschutz in der Transplantationsmedizin für möglich: B.v. 18.8.2014 - 1 BvR 2271/14 - juris Rn. 2).

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 18. August 2014 (Az. 1 BvR 2271/14) entschieden, dass die Fachgerichte diese Richtlinien zu überprüfen hätten.

  • LG Gießen, 19.09.2014 - 3 O 290/14

    Organtransplation: Kein Herz für Muhammet

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Die Abgrenzung zwischen Zivilrechtsweg und Verwaltungsrechtsweg kann durch die Möglichkeiten des § 17a GVG auch in einem eventuellen Eilverfahren - unabhängig vom ursprünglich eingeschlagenen Rechtsweg - zügig geklärt werden (vgl. etwa LG Gießen, B.v. 19.9.2014 - 3 O 290/14 - BeckRS 2014, 19527).

    Die von der Klägerin jetzt geschilderte Lebensgefahr hätte vielmehr zusätzlicher Anlass sein können, statt monatelangem fruchtlosem Streit um eine Terminvereinbarung mit der Beklagten zügigen Rechtsschutz auch im Eilverfahren zu suchen (vgl. etwa LG Gießen, B.v. 19.9.2014 - 3 O 290/14 - BeckRS 2014, 19527: Beschluss gemäß § 17a Abs. 3 GVG auch im einstweiligen Verfügungsverfahren, einstweilige Verfügung aber abgelehnt, vgl. OLG Frankfurt, B.v. 5.3.2015 - 16 U 192/14 - juris Rn. 7; LG Essen, U.v. 21.11.2007 - 1 O 312/07 - juris: erfolgreiche einstweilige Verfügung auf Wiederaufnahme in die Warteliste; auch das Bundesverfassungsgericht hält fachgerichtlichen Rechtsschutz in der Transplantationsmedizin für möglich: B.v. 18.8.2014 - 1 BvR 2271/14 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 09.07.1996 - 8 CE 96.1986
    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Ein solcher Fall ist hinsichtlich der Interessenlage des Betroffenen nämlich demjenigen Fall gleichzustellen, in dem die Rüge des nicht gegebenen Verwaltungsrechtswegs von vornherein nicht erhoben wird und damit eine inhaltliche Überprüfung der Rechtswegfrage wegen § 17a Abs. 5 GVG nicht stattfindet (so auch BayVGH, B.v. 9.7.1996 - 8 CE 96.1986 - NJW 1997, 1251; BVerwG, B.v. 28.1.1994 - 7 B 198/93 - NJW 1994, 956: nur bei aufrechterhaltener Rüge; Ziekow in Sodan/Ziekow, a.a.O. § 17a GVG Rn. 27, 28 und 46).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung stellt kein Mittel dar, um insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in einer mündlichen Verhandlung durch eine anwaltlich vertretene Partei zu kompensieren (BVerwG v. 3.7.1998 - 6 B 67.98 - juris).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 16 U 192/14

    Einstweilige Verfügung über Aufnahme in Warteliste für Herztransplantation

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Die von der Klägerin jetzt geschilderte Lebensgefahr hätte vielmehr zusätzlicher Anlass sein können, statt monatelangem fruchtlosem Streit um eine Terminvereinbarung mit der Beklagten zügigen Rechtsschutz auch im Eilverfahren zu suchen (vgl. etwa LG Gießen, B.v. 19.9.2014 - 3 O 290/14 - BeckRS 2014, 19527: Beschluss gemäß § 17a Abs. 3 GVG auch im einstweiligen Verfügungsverfahren, einstweilige Verfügung aber abgelehnt, vgl. OLG Frankfurt, B.v. 5.3.2015 - 16 U 192/14 - juris Rn. 7; LG Essen, U.v. 21.11.2007 - 1 O 312/07 - juris: erfolgreiche einstweilige Verfügung auf Wiederaufnahme in die Warteliste; auch das Bundesverfassungsgericht hält fachgerichtlichen Rechtsschutz in der Transplantationsmedizin für möglich: B.v. 18.8.2014 - 1 BvR 2271/14 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Ein solcher Fall ist hinsichtlich der Interessenlage des Betroffenen nämlich demjenigen Fall gleichzustellen, in dem die Rüge des nicht gegebenen Verwaltungsrechtswegs von vornherein nicht erhoben wird und damit eine inhaltliche Überprüfung der Rechtswegfrage wegen § 17a Abs. 5 GVG nicht stattfindet (so auch BayVGH, B.v. 9.7.1996 - 8 CE 96.1986 - NJW 1997, 1251; BVerwG, B.v. 28.1.1994 - 7 B 198/93 - NJW 1994, 956: nur bei aufrechterhaltener Rüge; Ziekow in Sodan/Ziekow, a.a.O. § 17a GVG Rn. 27, 28 und 46).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Auch das Bundesverfassungsgericht hebt bei schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen auf die Umstände des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 - juris Rn. 40: zur besonderen diskriminierenden Wirkung einer Inhaftierung).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3).
  • LG Essen, 21.11.2007 - 1 O 312/07

    Anspruch auf Aufnahme in eine Warteliste eines Transplantationszentrums für eine

  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 5 ZB 14.2742

    (Keine) ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BGH, 14.10.2020 - AnwZ (Brfg) 24/20

    Aufweisen einer Meinungsäußerung eines Rechtsanwalts durch Aufstickungen auf

    Dabei kann offenbleiben, ob von einer Rechtsweg-Rüge als Voraussetzung einer Pflicht zur Vorab-Entscheidung i.S.v. § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG überhaupt ausgegangen werden kann, wenn - wie vorliegend - auf den Antrag des Klägers und späteren Rechtsmittelführers erstinstanzlich der Rechtsstreit vom Amtsgericht an den Anwaltsgerichtshof abgegeben worden war, der Kläger in dem Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof den von ihm nunmehr gerügten Rechtsweg zur Anwaltsgerichtsbarkeit mehrfach bejaht hatte (vgl. Schriftsätze des Klägers vom 14. August 2019, 27. November 2019, 29. Januar 2020 und 18. März 2020) und lediglich die Beklagte und spätere Rechtsmittelgegnerin die Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofes verneint hatte, dies aber im Rechtsmittelzug nicht wiederholt (vgl. zu einer solchen Situation BayVGH, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 5 ZB 14.1919, juris Rn. 14, 26).

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den seitens des Klägers angeführten Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 28. Juni 2019 (1 S 1915/18, juris Rn. 2), des OVG Lüneburg vom 19. März 2019 (2 LB 182/16, juris Rn. 25), des OVG Bremen vom 20. November 2018 (2 B 266/18, juris Rn. 14) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2015 (5 ZB 14.1919, juris Rn. 14) ab.

  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 5 ZB 17.1837

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einer nicht registrierten

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (BayVGH, B.v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 16).

    Etwas anders gilt nur, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - 15 A 1141/15

    Beruhen des Ausschlusses eines Bieters vom Vergabeverfahren auf dem Grundsatz der

    6 f., und vom 28. Januar 1994 - 7 B 198.93 -, NJW 1994, 956 = juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 17. April 2012 - 5 A 2125/10 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 5 ZB 14.1919 -, juris Rn. 14.
  • VG Köln, 20.06.2022 - 7 L 920/21
    Mit der Rechtsnatur der Vorschriften des TPG und der öffentlichen Aufgabe der Zuteilung von knappen Gütern setzen sich diese Entscheidungen nicht auseinander oder lassen sie offen, vgl. LG Essen, Urteil vom 21.11.2007 - 1 O 312/07 - juris, Rn. 17; LG Gießen, Urteil vom 24.10.2014 - 3 O 290/14 - ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2015 - 16 U 192/14; ebenso offen gelassen in: BVerfG, Beschluss vom 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris, Rn. 18 und Beschluss vom 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14 - juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris, Rn. 14.

    Auf die umstrittenen Fragen, ob die Aufnahme in die Warteliste, die Ablehnung der Aufnahme oder die Meldung als "nicht transplantabel" als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind, kommt es hierbei nicht an, vgl. hierzu VG München, Urteil vom 26.06.2014 - M 17 K 13.808 - juris, Rn. 44 ff.; offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris, Rn. 18.

  • OVG Saarland, 26.04.2021 - 2 B 77/21

    Rechtsweg bei Vergabe eines Baugrundstücks

    [Vgl. VGH München, Beschluss vom 15.6.2015 5 ZB 14.1919 -, juris] Dies ist hier aber bezogen auf die Antragsgegnerin nicht der Fall.
  • OVG Bremen, 20.11.2018 - 2 B 266/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße /

    Unterlässt das Gericht trotz der Rechtswegrüge einer Partei eine Vorabentscheidung, nimmt es den Beteiligten die in § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG eröffnete Möglichkeit der Beschwerde mit der Folge, dass das Rechtsmittelgericht bei seiner Sachentscheidung nicht an die Entscheidung über die Rechtswegfrage gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 17.11.2005 - 3 C 55/04 -, BVerwGE 124, 321 -326, Rn. 11; OVG Bln-Bdg, Beschluss vom 28.01.2014 - OVG 1 S 282.13 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschluss vom 15.04.2015 - 4 A 657/13 -, Rn. 18 f.; BayVGH, Beschluss vom 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919 -, Rn. 14; NdsOVG, Urteil vom 19.01.2016 - 10 LC 87/14 -, Rn. 36; ThürOVG, Urteil vom 10.01.2018 - 1 KO 106/15 -, Rn. 39, sämtlich juris).
  • VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen - chronische Kopfschmerzen

    Etwas anders gilt nur, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (vgl. BayVGH, B. v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938

    Posttraumatische Nasendeformation und die Annahme einer Dienstunfallfolge

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (BayVGH, B.v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Zuweisung einer

    Dies ist i.d.R. in den Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitierungsinteresses sowie der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses zu bejahen (BayVGH, B. v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 19).
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