Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,38532
VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02 MD (https://dejure.org/2003,38532)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.01.2003 - 5 A 19/02 MD (https://dejure.org/2003,38532)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - 5 A 19/02 MD (https://dejure.org/2003,38532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,38532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Die Regelung in § 18 Abs. 2 VermG betrifft gegenüber der Grundregelung im vermögensrechtlichen Ablösesystem einen grundlegend anderen Sachverhalt und ist als verfassungsrechtlich unbedenkliche Ausnahme (BVerwG, 7 B 358.95, Beschluss v. 06.03.1996, BH, 428, § 18 VermG Nr. 2) innerhalb des § 18 VermG zu sehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht (7 B 358.95, Beschluss v. 06.03.1996, BH, 428, § 18 VermG Nr. 2) führt dazu aus, dass die Regelung in § 18 Abs. 2 VermG "dingliche Belastungen [erfasst], die nicht durch den Berechtigten veranlasst wurden, sondern erst nach Eintritt der schädigenden Maßnahme, nämlich nach der Anordnung der staatlichen Treuhandverwaltung (vgl. § 1 Abs. 4 VermG), ohne den Willen des Berechtigten dem Grundstück auferlegt wurden.

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97

    Aufbauhypothek; Ablösebetrag; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft; staatlich

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Danach berücksichtigt § 18 VermG den wiedergutmachungsrechtlichen Grundsatz, dass der Geschädigte nicht mehr zurückerhalten darf als ihm entzogen wurde (vgl. nur: BVerwG, 7 C 29.97, Urteil v. 16.07.1998, BVerwGE 107, 150, 152).

    Denn ohne den Untergang der dinglichen Rechte müsste er oder sein Rechtsnachfolger auch heute noch für die Belastung einstehen (BVerwG, 7 C 29.97, Urteil v. 16.07.1998, BVerwGE 107, 150, 152).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Mit diesem vom VermG zugelassenen Durchgriff des Gesellschafters auf einzelne Unternehmensgegenstände ist es aber notwendig, auch eine Durchgriffshaftung des Gesellschafters anzuordnen, um eine doppelte Wiedergutmachung zu vermeiden (BVerwG, 7 C 53.96, Urteil v. 26.06.1997, VIZ 1997, 687, 688).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Denn ähnlich wie im Falle der staatlichen Verwaltung die vom staatlichen Verwalter bestellten Grundpfandrechte ihrerseits als wiedergutzumachende Schädigung angesehen werden, weil sie auf die Schädigungsmaßnahme der Anordnung der staatlichen Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) zurückzuführen sind (st. Rechtspr.; vgl. BVerwG, 7 C 18.98, Urteil vom 29.04.1999, BH, 428, § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3, BVerwG, 8 C 31.99, Urteil vom 13.12.2000, BH, 428, § 16 VermG Nr. 5), ist entscheidend, dass die Belastung dem Grundstück ohne den Willen der Anteilseigner auferlegt wurde und somit Folge eines vermögensrechtlichen Schädigungstatbestandes war (vgl. BVerwG, 8 C 21.01, Urteil vom 24.04.2002, VIZ 2002, 570).
  • BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 21.01

    Aufbauhypothek; staatlicher Verwalter; faktische staatliche Verwaltung; kommunale

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Denn ähnlich wie im Falle der staatlichen Verwaltung die vom staatlichen Verwalter bestellten Grundpfandrechte ihrerseits als wiedergutzumachende Schädigung angesehen werden, weil sie auf die Schädigungsmaßnahme der Anordnung der staatlichen Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) zurückzuführen sind (st. Rechtspr.; vgl. BVerwG, 7 C 18.98, Urteil vom 29.04.1999, BH, 428, § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3, BVerwG, 8 C 31.99, Urteil vom 13.12.2000, BH, 428, § 16 VermG Nr. 5), ist entscheidend, dass die Belastung dem Grundstück ohne den Willen der Anteilseigner auferlegt wurde und somit Folge eines vermögensrechtlichen Schädigungstatbestandes war (vgl. BVerwG, 8 C 21.01, Urteil vom 24.04.2002, VIZ 2002, 570).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 7 B 385.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vertretungszwang vor dem

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Der vom Bundesverwaltungsgericht als Rechtfertigung für die (nur) pauschalierte Ablöseregelung angenommene "Bezug zu einem Schädigungstatbestand" (Beschluss vom 06.03.1996, 7 B 385.95, BH, 428, § 18 VermG Nr. 2) ist auch vorliegend gegeben.
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99

    Aufbauhypothek; vom Verwalter bestellte -; Übernahme der -; Ablösung der -;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Denn ähnlich wie im Falle der staatlichen Verwaltung die vom staatlichen Verwalter bestellten Grundpfandrechte ihrerseits als wiedergutzumachende Schädigung angesehen werden, weil sie auf die Schädigungsmaßnahme der Anordnung der staatlichen Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) zurückzuführen sind (st. Rechtspr.; vgl. BVerwG, 7 C 18.98, Urteil vom 29.04.1999, BH, 428, § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3, BVerwG, 8 C 31.99, Urteil vom 13.12.2000, BH, 428, § 16 VermG Nr. 5), ist entscheidend, dass die Belastung dem Grundstück ohne den Willen der Anteilseigner auferlegt wurde und somit Folge eines vermögensrechtlichen Schädigungstatbestandes war (vgl. BVerwG, 8 C 21.01, Urteil vom 24.04.2002, VIZ 2002, 570).
  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07

    Anlieger; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichheitsgrundsatz; Laubfall;

    Die Frage, ob der Kläger verpflichtet ist, den Bürgersteig und die Straße von Laub- und Eichelfall zu reinigen, war bereits Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) und vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (12 K 5583/96; 12 LA 493/02; 12 LA 496/02; 12 LA 497/02).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten der früheren Verfahren (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht