Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 27.04.2012

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09   

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https://dejure.org/2011,7755
OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09 (https://dejure.org/2011,7755)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2011 - 5 A 195/09 (https://dejure.org/2011,7755)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 (https://dejure.org/2011,7755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BNatSchG § 64, § 34, § 44, § 45; BNatSchG a F § 61, § 29 Abs. 1; SächsNatSchG § 22b; VwVfG § 45, § 75 Abs. 1a, § 76; Vogelschutzrichtlinie; FFH-Richtlinie
    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren als ein ständiges Anhörungsrecht; Vergleichbarkeit des Beteiligungsrechts eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren mit dem Gehörsanspruch im Gerichtsverfahren; Auslösen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren als ein ständiges Anhörungsrecht; Vergleichbarkeit des Beteiligungsrechts eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren mit dem Gehörsanspruch im Gerichtsverfahren; Auslösen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagen gegen Waldschlösschenbrücke

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Dresdner Waldschlößchenbrücke erfolglos

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Baupläne vor Sächsischem OVG: Fledermaus gegen Waldschlösschenbrücke

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 692
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Zwar hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts es zunächst noch offen gelassen, ob Naturschutzverbände trotz ihrer beschränkten Rügebefugnis (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG a. F.) das Fehlen der Planrechtfertigung zum Gegenstand einer Klage machen können (vgl. nur Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 - Hessisch-Lichtenau; und Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 - Westumfahrung Halle), weil die planfestgestellten Vorhaben in diesen Fällen jeweils über die Planrechtfertigung verfügten.

    120 Als bedeutsamstes Erkenntnismittel für die Gebietsauswahl und als gewichtiges Indiz bei der nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 V-RL gebotenen Eignungsbeurteilung stellt sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. nur Urt. v. 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 -, a. a. O. - Irland-Urteil, und Urt. v. 25. Oktober 2007 - Rs. C- 334/04 -, Slg. 2007, I 9215 - Vertragsverletzung Griechenland) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwE 130, 299 - Hessisch-Lichtenau, und Urt. v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 - Ortsumgehung Stralsund) das Verzeichnis der "Important Bird Areas" (IBA) dar.

    Sei sie auf die verlorenen Flächen nicht angewiesen oder könne sie ohne Qualitäts- und Quantitätseinbuße auf andere Flächen ausweichen, bleibe ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und eine erhebliche Beeinträchtigung sei zu verneinen (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 132 - Hessisch- Lichtenau; Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 43 - Westumfahrung Halle).

    Art. 6 Abs. 4 FFH-RL setzt lediglich ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln voraus (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 153 - Hessisch-Lichtenau).

    Dabei hängt das Gewicht, mit dem das Integritätsinteressen des FFH-Gebiets in die Abweichungsentscheidung einzustellen ist, entscheidend vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 154 - Hessisch-Lichtenau).

    Schon aus diesem Grund hätten die Planungsalternativen nicht - bis zur Planreife - weiter ausgearbeitet und ihrerseits einer vollständigen Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 171, BVerwGE 130, 299 - Hessisch-Lichtenau).

    457 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 171 - Hessisch-Lichtenau) brauchen Planungsalternativen nicht erschöpfend, sondern nur so weitgehend ausgearbeitet und untersucht zu werden, dass sich einschätzen lässt, ob sie für - prioritäre oder nicht prioritäre - FFH-Schutzgüter ein erhebliches Beeinträchtigungspotential bergen.

    Dafür genügt eine verbal-argumentative Darstellung, sofern sie rational nachvollziehbar ist und erkennen lässt, ob der Bilanzierung naturschutzfachlich begründbare Erwägungen zugrunde liegen (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 199 ff., m. w. N. - Hessisch-Lichtenau,).

    Ist das gewährleistet, lässt sich die Beeinträchtigung aber - wie im Regelfall - nicht zeitnah ausgleichen, so ist es hinnehmbar, wenn die Kohärenzsicherungsmaßnahmen rechtzeitig bis zur Vollendung des Vorhabens ergriffen werden, die Funktionseinbußen hingegen erst auf längere Sicht wettgemacht werden (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 200 - Hessisch-Lichtenau).

    Das beruht darauf, dass es keinen Anspruch auf Aufhebung des Beschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtwidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben kann, wenn der Beschluss aufgrund der Rechtsänderung mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerGE 130, 299, juris Rn. 255 f. - Hessisch-Lichtenau).

    550 Das Verwaltungsgericht hat zu dem in § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a. F. enthaltenen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Hessisch-Lichtenau (Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 219) ausgeführt, dass nicht jedes, sondern nur ein durch das Straßenbauvorhaben signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko den Tatbestand erfülle.

    Soll das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, so ist vielmehr zu fordern, dass sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 219 - Hessisch-Lichtenau; BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 -, juris Rn. 45 - A 44 Bochum, BVerwG, Urt. v. 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, NVwZ 2010, 44 Rn. 45 - A 44 Ratingen-Velbert).

    Darüber hinaus den Schutz des Störungsverbotes auf solche Beeinträchtigungen auszudehnen, die sich erst nach Besiedlung eines derzeit allenfalls potenziellen Habitats einstellen könnten, ginge zu weit (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris Rn. 230 - Hessisch-Lichtenau).

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    In seiner Entscheidung zum Flughafen Münster/Osnabrück vom 9. Juli 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht weiter ausgeführt (4 C 12.07, BVerwGE 134, 166, juris Rn. 8 f.), dass Art. 6 Abs. 4 UA 2 FFH-RL im Fall sonstiger Abweichungsgründe nach seinem Wortlaut zwar die Einholung einer Stellungnahme der Kommission gebiete, wenn das Gebiet einen prioritären Lebensraumtyp und/oder eine prioritäre Art "einschließt".

    Die Gewichtung des öffentlichen Interesses muss den Ausnahmecharakter einer Abweichungsentscheidung berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 9. Juli 2009, a. a. O., Rn. 15 - Flughafen Münster/Osnabrück).

    Maßgebend für die Abwägung ist das Interesse an der Integrität des betroffenen FFH-Gebiets, nicht das bloße Interesse an der Kohärenz von Natura 2000 (BVerwG, Urt. v. 9. Juli 2009, a. a. O., Rn. 26 f., m. w. N. - Flughafen Münster/Osnabrück).

    Unzulässig ist es ferner, das Gewicht des Integritätsinteresses pauschal mit dem Hinweis zu relativieren, dass geeignete Kohärenzmaßnahmen angeordnet worden sind (BVerwG, Urt. v. 9. Juli 2009, a. a. O., Rn. 28 - Flughafen Münster/Osnabrück).

    Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht dagegen nicht berücksichtigt zu werden (BVerwG, Urt. v. 9. Juli 2009, a. a. O., Rn. 33, m. w. N. - Flughafen Münster/Osnabrück).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei eine Ausführungsvariante vorzugswürdig, wenn sich mit ihr die Planungsziele mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen ließen (Urt. v. 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 - NVwZ 2010, S. 123, Rn. 33 - Flughafen Münster/Osnabrück).

    Die Kläger sind der Auffassung, dass die von der Planfeststellungsbehörde vorge- 478 nommene Einbeziehung der Kohärenzmaßnahmen in die naturschutzrechtliche Abwägung im Rahmen der Abweichungsprüfung gegen die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung vom 9. Juli 2009 (4 C 12.07, Rn. 27 ff. - Flughafen Münster/Osnabrück) erfolgt sei.

    531 So hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, juris Rn. 44 f., m. w. N. - Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück) zur Sachverhaltsermittlung ausgeführt, dass der individuumsbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Vorschriften Ermittlungen verlangt, deren Ergebnisse die Behörde in die Lage versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotstatbestände zu überprüfen.

    Sie werden den "wahren" Bestand nie vollständig abbilden können (BVerwG, Urt. v. 9. Juli 2009, a. a. O.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zum Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück ausgeführt hat (Urt. v. 9. Juli 2009, a. a. O.), stellen Bestandsaufnahmen vor Ort, so umfassend sie auch angelegt sein mögen, letztlich nur eine Momentaufnahme und aktuelle Abschätzung der Situation von Fauna und Flora im Plangebiet dar.

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Zwar hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts es zunächst noch offen gelassen, ob Naturschutzverbände trotz ihrer beschränkten Rügebefugnis (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG a. F.) das Fehlen der Planrechtfertigung zum Gegenstand einer Klage machen können (vgl. nur Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 - Hessisch-Lichtenau; und Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 - Westumfahrung Halle), weil die planfestgestellten Vorhaben in diesen Fällen jeweils über die Planrechtfertigung verfügten.

    Verbleiben bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung vernünftige Zweifel, wird eine Abweichungsprüfung erforderlich (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 - Westumfahrung Halle, Rn. 60 unter Bezugnahme auf die LANA-Empfehlungen, Rn. 62).

    Für die behördliche Entscheidung kommt es daher nicht auf die Nachweisbarkeit einer erheblichen Beeinträchtigung an, sondern darauf, dass deren Ausbleiben positiv festgestellt werden kann (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 54 - Westumfahrung Halle; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 34 BNatSchG, Rn. 20).

    179 Von einer als erheblich zu bewertenden Beeinträchtigung maßgeblicher Gebietsbestandteile ist bei jeder Beeinträchtigung gebietsbezogener Erhaltungsziele auszugehen (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 41 - Westumfahrung Halle; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 34 BNatSchG, Rn. 21).

    Unerheblich sind im Rahmen des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL nur Beeinträchtigungen sein, die kein Erhaltungsziel nachhaltig berühren (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 41 - Westumfahrung Halle; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 34 BNatSchG, Rn. 21).

    Die dort aufgeführten Unterschiede zwischen dem Erhaltungszustand von Lebensräumen (Buchst. e) und Arten (Buchst. i) lassen die Schlussfolgerung zu, dass entsprechend unterschiedliche naturschutzfachliche Kriterien eine Rolle spielen können - für den günstigen Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps kommt es auf die Beständigkeit des Habitats an, für den günstigen Erhaltungszustand einer Art auf die Beständigkeit der Art (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 43 - Westumfahrung Halle; BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O. Rn. 132 - Hessisch-Lichtenau).

    Eine Fehlerheilung in einem ergänzenden Verfahren kann die Planungsbehörde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch prozessbegleitend herbeiführen (Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 71 und 114 - Westumfahrung Halle; s. auch Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 155 - Hessisch- Lichtenau).

    Es sei durchaus zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - juris Rn. 64, BVerwGE 128, 1 - Westumfahrung Halle) (Urteilsumdruck, S. 64).

    Rein theoretische Besorgnisse begründeten von vornherein keine Pflicht zur weiteren Begründung, da das gemeinschaftsrechtliche Vorsorgeprinzip es nicht verlange, die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf ein "Nullrisiko" auszurichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 - Westumfahrung Halle).

    Sei sie auf die verlorenen Flächen nicht angewiesen oder könne sie ohne Qualitäts- und Quantitätseinbuße auf andere Flächen ausweichen, bleibe ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und eine erhebliche Beeinträchtigung sei zu verneinen (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 132 - Hessisch- Lichtenau; Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 43 - Westumfahrung Halle).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Der Planungstorso - dieser Begriff wurde in den Fällen von Abschnittsplanungen entwickelt - betrifft eine Konstellation, in der ein Planabschnitt im Falle des Scheiterns einer Gesamtplanung keine Anbindung und keine eigenständige Funktion mehr hat (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 12. August 2009 - 9 A 64.07 -, BVerwGE 134, 308 - A 33 Bielefeld-Steinhagen; Urt. 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 - A 44 Ratingen-Velbert).

    Da die Bestandserfassung auf ökologische Bewertungen angewiesen ist, für die normkonkretisierende Maßstäbe und verbreitet auch gesicherte naturwissenschaftliche Erkenntnisse und Standards fehlen, steht der Planfeststellungsbehörde insoweit eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urt. v. 18. März 2009, NVwZ 2010, 44, Rn. 45, A 44 Ratingen-Velbert).

    Dies ist nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts eine zulässige Vorgehensweise im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme (Urt. v. 18. März 2009, a. a. O., - A 44 Ratingen-Velbert).

    Soll das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, so ist vielmehr zu fordern, dass sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 219 - Hessisch-Lichtenau; BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 -, juris Rn. 45 - A 44 Bochum, BVerwG, Urt. v. 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, NVwZ 2010, 44 Rn. 45 - A 44 Ratingen-Velbert).

    Erfolgt der Zugriff im Zuge eines nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffs in Natur und Landschaft, der auch in einem unter dem Blickwinkel der Eingriffsregelung unbedenklichen Straßenbauvorhaben bestehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239, juris Rn. 65 zu § 42 BNatSchG a. F. - A 44 Ratingen/Velbert), so findet nach § 44 Abs. 5 BNatSchG eine ergänzende Regelung Anwendung.

    Für das Schutzziel des Funktionserhalts kann das aber keine Rolle spielen (BVerwG, Urt. v. 18. März 2009 - 9 A 39.07 - zu § 42 BNatSchG a. F., a. a. O., juris Rn. 67 ff. - A 44 Ratingen/Velbert).

    585 Ein voller Funktionserhalt i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG besteht erst dann, wenn für die mit ihren konkreten Lebensstätten betroffenen Exemplare einer Art die von der Lebensstätte wahrgenommene Funktion vollständig erhalten bleibt (BVerwG, Urt. v. 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, NVwZ 2010, 44, Rn. 67 - A 44 Ratingen- Velbert).

    Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 lit. b) FFH-RL und Art. 5 lit. d) VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (BVerwG, Urt. v. 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, NVwZ 2010, 44, Rn. 83, A 44 Ratingen-Velbert; BVerwG, Urt. v. 12. August 2009 - 9 A 64.07, juris Rn. 69, A 33 Bielefeld-Steinhagen).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 9 A 30.06

    Einstellung eines Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Die dort aufgeführten Unterschiede zwischen dem Erhaltungszustand von Lebensräumen (Buchst. e) und Arten (Buchst. i) lassen die Schlussfolgerung zu, dass entsprechend unterschiedliche naturschutzfachliche Kriterien eine Rolle spielen können - für den günstigen Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps kommt es auf die Beständigkeit des Habitats an, für den günstigen Erhaltungszustand einer Art auf die Beständigkeit der Art (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 43 - Westumfahrung Halle; BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O. Rn. 132 - Hessisch-Lichtenau).

    In Ansehung der Lebensraumtypen werden gewisse Flächenverluste (Bagatellschwellen) aus Gründen praktischer Vernunft akzeptiert (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 125 - Hessisch-Lichtenau; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 34 BNatSchG, Rn. 22 f., m. w. N.).

    Ist eine Population dazu in der Lage, weil sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist oder sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und eine erhebliche Beeinträchtigung ist zu verneinen (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 132 - Hessisch-Lichtenau).

    Eine Fehlerheilung in einem ergänzenden Verfahren kann die Planungsbehörde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch prozessbegleitend herbeiführen (Urt. v. 17. Januar 2007, a. a. O., Rn. 71 und 114 - Westumfahrung Halle; s. auch Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 155 - Hessisch- Lichtenau).

    Eine Orientierungshilfe für die Beurteilung, ob ein Flächenverlust noch Bagatellcharakter hat, bietet der Endbericht zum Teil Fachkonventionen des im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz durchgeführten Forschungsvorhabens "Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP", Schlussstand 2007 - sog. FuE-Endbericht (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008, a. a. O., Rn. 124 ff. m. w. N. - Hessisch-Lichtenau; der FuE-Endbericht ist im Internet abrufbar unter: www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2318.de/fue_ffh.pdf").

    Dies ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2008 (9 A 30.06) (Urteilsumdruck, 73/74).

    (Urteilsumdruck, S. 75/76) Im Übrigen sei es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12. März 2008, a. a. O. - Hessisch Lichtenau) nicht zu beanstanden, auf einen der in der Wissenschaft angebotenen und nachvollziehbar begründeten methodischen Ansätze zurückzugreifen und auf dieser Grundlage eine Risikoabschätzung vorzunehmen, wenn zu den CL derzeit noch keine eindeutigen wissenschaftlichen Ergebnisse vorlägen (Urteilsumdruck, S. 78).

  • OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07

    Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Auf die hiergegen erhobene Beschwerde änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. November 2007 (Az. 5 BS 336/07) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. August 2007, 1ehnte die Anträge ab und ordnete insbesondere zum Schutz der Fledermausart Kleine Hufeisennase an, dass der Beklagte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache sicherzustellen habe, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten planfestgestellten Verkehrszug zu bestimmten Zeiten während des Jahres auf 30 km/h begrenzt und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch je eine stationäre Messeinrichtung pro Fahrtrichtung überwacht wird.

    Weiterhin wird verwiesen auf die Gerichtsakten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren 3 K 922/04 (6 Bände) und 3 K 712/07 (5 Bände) sowie die Gerichtsakten der unter den Aktenzeichen 5 BS 184/05 (2 Bände), 5 BS 336/07 (4 Bände) und 5 B 286/10 (3 Bände) beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren.

    Der Senat hält insofern nicht mehr an seiner im Beschluss vom 12. November 2007 im Verfahren 5 BS 336/07 (Umdruck, S. 7) vertretenen Auffassung fest, dass eine Nachbeteiligung erforderlich gewesen sei.

    Der erkennende Senat hat sich jedoch bereits im Beschluss vom 12. November 2007 (5 BS 336/07, S. 9 f.) dahingehend geäußert, dass einiges dafür sprechen könnte, einen Rückgriff auf die materiellen Maßstäbe von Art. 6 Abs. 3 Und 4 FFH-RL zu bejahen, wenn - wie hier - ein Gebiet zwar gemeldet, aber noch nicht in die Liste aufgenommen worden ist und der nationale Gesetzgeber noch keine Schutzregelungen für potentielle FFH-Gebiete getroffen hat.

    Die dortigen Angaben hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. November 2007 (5 BS 336/07, S. 8) als ausreichend angesehen.

    308 Nachdem die Gefährdungsabschätzung/Vorprüfung für die Anhang II-Arten im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 25. Februar 2004 zu dem Ergebnis gekommen war, dass keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung zu erwarten sei, hat die Planfeststellungsbehörde im Anschluss an die Entscheidung des Senats im Beschluss vom 12. November 2007 (5 BS 336/07) zum Schutz der Kleinen Hufeisennase und anderer strukturnutzender Fledermausarten - zur Reduzierung einer "eventuellen Restgefahr" - mit Planergänzungsbescheid vom 9. Juni 2008 eine zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzung und - als vorsorgliche Schutzmaßnahme - die Anlage von Leitstrukturen festgelegt (Auflage 4.4.8 und 4.4.9).

    Die Wirksamkeit einer solchen Schutzmaßnahme sei zudem im Anschluss an den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. November 2007 (5 BS 336/07) nochmals von Dr. M.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Parteivorbringen zu einem faktischen Vogelschutzgebiet, das eine Lücke im Netz schließe, unterliege besonderen Darlegungsanforderungen (BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, juris Rn. 19 ff. [23], BVerwGE 126, 166 - Ortsumgehung Stralsund).

    Zu den Bewertungskriterien gehören neben Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart u. a. die Populationsdichte und Artendiversität eines Gebiets, sein Entwicklungspotential und seine Netzverknüpfung (Kohärenz) so- wie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Art (BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 - Ortsumgehung Stralsund; Urt. v. 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 - A 73 Suhl-Lichtenfels; Urt. v. 14. November 2002 - 4 A 15.02 -, BVerwGE 117, 149 - B 173).

    120 Als bedeutsamstes Erkenntnismittel für die Gebietsauswahl und als gewichtiges Indiz bei der nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 V-RL gebotenen Eignungsbeurteilung stellt sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. nur Urt. v. 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 -, a. a. O. - Irland-Urteil, und Urt. v. 25. Oktober 2007 - Rs. C- 334/04 -, Slg. 2007, I 9215 - Vertragsverletzung Griechenland) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwE 130, 299 - Hessisch-Lichtenau, und Urt. v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 - Ortsumgehung Stralsund) das Verzeichnis der "Important Bird Areas" (IBA) dar.

    Dabei ist dieser Tatbestand nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns - hier: der Zulassung eines Straßenbauvorhabens - erweist (EuGH, Urteile vom 30. Januar 2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I-1163 und vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I-9017; vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    605 Trotz des in § 45 Abs. 7 Satz 1BNatSchG eingeräumten Ermessens reicht es aus, wenn die Befreiungsvoraussetzungen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Planfeststellung objektiv gegeben waren (BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2100 - 9 A 12.10 -, BVerw- GE 140, 149, juris Rn. 106, 145; Urt. v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166, juris Rn. 48 - Ortsumgehung Stralsund; Urt. v. 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, juris Rn. 565 - Flughafen Berlin-Schönefeld).

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Ausfertigung Az.: 5 A 195/09 3 K 923/04.

    Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Oktober 2008 - Az. 3 K 923/04 - werden zurückgewiesen.

    7 Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben die Kläger am 15. April 2004 gemeinsam Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben (Az. 3 K 923/04) und am selben Tag Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gestellt (Az. 3 K 922/04).

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Oktober 2008 - 3 K 923/04 - zu ändern und den Planfeststellungsbeschluss Verkehrszug Waldschlößchenbrücke des Regierungspräsidiums Dresden vom 25. Februar 2004 (41-0513.27/10-WSB) in der Gestalt des Planergänzungsbescheides des Regierungspräsidiums Dresden vom 9. Juni 2008, des Ergänzungs- und Änderungsbeschlusses der Landesdirektion Dresden vom 14. Oktober 2008 sowie des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion Dresden vom 17. September 2010 aufzuheben;.

    30 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird verwiesen auf die Gerichtsakte des Berufungsverfahrens (10 Bände und 1 Ordner) und die Gerichtsakten des erstinstanzlichen Verfahrens 3 K 923/04 (14 Bände).

    Der in der Untersuchung aufgeführte Beeinträchtigungsgrad des LRT 6510 und der Anhang II-Arten war mit "gering" bis "mittel" angegeben (Ordner 12, Unterl. 16.2, S. 74; vgl. auch VG Dresden, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 3 K 922/04 -, S. 25, 27, 28; Urt. v. 30. Oktober 2008 - 3 K 923/04 -, S. 47, 54, 55).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Zu den Bewertungskriterien gehören neben Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart u. a. die Populationsdichte und Artendiversität eines Gebiets, sein Entwicklungspotential und seine Netzverknüpfung (Kohärenz) so- wie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Art (BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 - Ortsumgehung Stralsund; Urt. v. 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 - A 73 Suhl-Lichtenfels; Urt. v. 14. November 2002 - 4 A 15.02 -, BVerwGE 117, 149 - B 173).

    Ist es - gemessen an diesen Kriterien - fachwissenschaftlich vertretbar, ein Gebiet nicht zu melden, ist dies von den Gerichten hinzunehmen (BVerwG, Urt. v. 15. Januar 2004, a. a. O.; Urt. v. 14. November 2002, a. a. O.).

    Mit dem Fortschreiten des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens steigen die prozessualen Darlegungsanforderungen für die Behauptung, es gebe ein (nicht erklärtes) "faktisches" Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließen solle (BVerwG, Urt. v. 14. November 2002, a. a. O.).

    Art. 4 Abs. 1 Satz 4 V-RL ist das Ergebnis einer bereits vom europäischen Richtliniengeber getroffenen Abwägungsentscheidung, die keiner weiteren Relativierung zugänglich ist (BVerwG, Urt. v. 14. November 2002, a. a. O.; Urt. v. 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 -, NVwZ 2002, 1103 - Ostsee-Autobahn A 20).

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05

    Antragsbefugnis, Wachtelkönig, Planfeststellung, Präklusion, sofortige

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Die hiergegen eingelegten Beschwerden wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2005 zurück (Az. 5 BS 184/05).

    Weiterhin wird verwiesen auf die Gerichtsakten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren 3 K 922/04 (6 Bände) und 3 K 712/07 (5 Bände) sowie die Gerichtsakten der unter den Aktenzeichen 5 BS 184/05 (2 Bände), 5 BS 336/07 (4 Bände) und 5 B 286/10 (3 Bände) beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren.

    41 Das Verwaltungsgericht hat - ohne nähere Begründung - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und den Beschluss des erkennenden Senats im vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren (5 BS 184/05) ausgeführt (S. 10 des Urteils), dass die Kläger mit dem Vorbringen der fehlenden Planrechtfertigung nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen seien.

    Soweit die Ermittlung, Bewertung und Abwägung dieser Belange nicht betroffen sind, kann der Verein Abwägungsmängel im Rahmen seines nach § 61 Abs. 1 BNatSchG a. F. eröffneten Klagerechts nicht geltend machen (Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 5 BS 184/05 -, Umdruck, S. 11, veröffentlicht in LKV 2006, 372, juris Rn. 19).

  • VG Dresden, 09.08.2007 - 3 K 712/07
  • VG Dresden, 07.07.2005 - 3 K 922/04
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2008 - 7 K 1269/00

    Klage eines Naturschutzverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss für die

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • EuGH, 25.10.2007 - C-334/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10

    Waldschlößchenbrücke Dresden, Einschwimmvorgang,

  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung;

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • EuGH, 20.05.2010 - C-308/08

    Nach Auffassung des Gerichtshofs hat die Kommission nicht nachgewiesen, dass der

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05

    Präklusion, Miete, Pacht, Planfeststellungsverfahren, Planvorhaben, Feinstaub

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer

  • OVG Saarland, 20.07.2005 - 1 M 2/04

    Europäisches Naturschutzrecht - fachplanerische Abwägung - Mitwirkung anerkannter

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss,

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Eine Stellungnahme der Kommission ist nicht bereits dann einzuholen, wenn in einem FFH-Gebiet - wie hier - ein prioritärer Lebensraumtyp (91E0*) lediglich vorhanden ist; nur wenn sich nach dem Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nicht ausschließen lässt, dass das Vorhaben gerade einen prioritären Lebensraumtyp oder eine prioritäre Art beeinträchtigt, dürfen andere als die benannten Gründe für eine Abweichung nur geltend gemacht werden, wenn die Kommission zu den Voraussetzungen für eine Abweichung Stellung genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166; Sächsisches OVG, Urteil vom 15.12.2011 - 5 A 195/09 -, juris).

    Eine lokale Population umfasst diejenigen (Teil-)Habitate und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebens(-raum)ansprüche der Art ausreichenden räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 15.12.2011 - 5 A 195/09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    Eine lokale Population umfasst diejenigen (Teil-)Habitate und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebens(-raum)ansprüche der Art ausreichenden räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 15.12.2011 - 5 A 195/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Eine lokale Population umfasst diejenigen (Teil-)Habitate und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebens(-raum)ansprüche der Art ausreichenden räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen (vgl. Urteil des Senats vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 27/15 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 15.12.2011 - 5 A 195/09 -, juris).
  • BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12

    Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load;

    c) Soweit die Beschwerde sich für die von ihr geltend gemachte Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen ergänzend auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 - (ZUR 2012, 445) und den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 - (ZUR 2012, 440) beruft, die die Relevanzschwelle rein vorhabenbezogen verständen, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Eine Stellungnahme der Kommission ist nicht bereits dann einzuholen, wenn in einem FFH-Gebiet - wie hier - ein prioritärer Lebensraumtyp (91E0*) lediglich vorhanden ist; nur wenn sich nach dem Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nicht ausschließen lässt, dass das Vorhaben gerade einen prioritären Lebensraumtyp oder eine prioritäre Art beeinträchtigt, dürfen andere als die benannten Gründe für eine Abweichung nur geltend gemacht werden, wenn die Kommission zu den Voraussetzungen für eine Abweichung Stellung genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166; Sächsisches OVG, Urteil vom 15.12.2011 - 5 A 195/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 4 B 185/17

    Windkraftanlage; Repowering; Landschaftsschutzgebiet, ; Vorranggebiet

    42 Eine Verletzung des individuenbezogenen artenschutzrechtlichen Tötungsverbots liegt nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vor, wenn sich durch ein Vorhaben das Tötungsrisiko einer bestimmten Art signifikant erhöht, wobei Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verminderung in die Beurteilung einzubeziehen sind (BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 219 = BVerwGE 130, 299; SächsOVG Urt. v. 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 -, juris Rn. 554 f.).
  • VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10
    Bei der Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt sind, erkennt die Rechtsprechung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Behörde sowohl bei der ökologischen Bestandsaufnahme als auch bei deren Bewertung mit der Folge an, dass die Annahmen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - juris Rn. 65 und vom 14. Juli 2011 - 9 A 12/10 - juris Rn. 99; Bayerischer VGH, Urteil vom 20. November 2012 - 22 A 10.40041 - juris Rn. 77; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. November 2012 - 8 B 441/12 - juris Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 - juris Rn. 46; Sächsisches OVG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 - juris Rn. 530; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 ME 274/10 - juris Rn. 6).

    Umstände, die zu einer deutlichen Steigerung führen können, können in der Konstruktion der Anlagen, den topographischen Verhältnissen oder der Biologie der Arten begründet sein (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 - juris Rn. 554).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 3 S 619/12

    Bodensee: Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn rechtmäßig

    Dies gilt selbst dann, wenn man annimmt, eine ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterscheide sich nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und das Schutzniveau für ein gemeldetes Gebiet müsse demjenigen in einem eingetragenen Gebiet entsprechen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 7.9.2005 - 4 B 49.05 - BVerwGE 124, 201; SächsOVG, Urt. v. 15.12.2011 - 5 A 195/09 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 11 S 61.12

    Antrag eines Naturschutzverbandes; vorläufiger Rechtsschutz; Kahlschlagsverbot im

    Diese nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegende Abwägung setzt eine sorgfältige Ermittlung und Gewichtung der gegenläufigen Belange voraus (vgl. zum Befreiungstatbestand des § 72 Abs. 1 Nr. 2 Bbg NatSchG a.F.: Urteil des Senats vom 22. Juni 2006 - OVG 11 B 7.05 -, juris Rz. 38; zu § 78 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG BW: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2011 - 5 S 644/09 -, juris Rz. 45 und 48 und zur naturschutzrechtlichen Abwägung im Rahmen der Fachplanung: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 C 1/06 -, juris Rz. 22 f. und OVG Sachsen, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 -, juris Rz. 408).
  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10
    Mit ihren am 23.9.2010 beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangenen Anträgen begehren sie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer im Berufungsverfahren anhängigen Klagen (5 A 195/09) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.2.2004, geändert durch den Planergänzungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 9.6.2008, die Ergänzungs- und Änderungsbeschlüsse der Landesdirektion Dresden vom 14.10.2008 und vom 19.8.2009 sowie den Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Dresden vom 17.9.2010.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht, bei dem die Klagen der Antragsteller im Berufungsverfahren anhängig sind (5 A 195/09), ist als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über die Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zuständig.

  • VG Würzburg, 10.04.2013 - W 4 S 13.203

    Befreiung von naturschutzrechtlichen Geboten; Gelbbauchunkenhabitat; Rodung von

  • OVG Sachsen, 07.01.2013 - 1 B 348/12

    Nutzungsuntersagung, Bestandsschutz, offensichtliche Genehmigungsfähigkeit,

  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 55/10

    Planfeststellungsverfahren, Bestandskraft, enteignungsrechtliche Verwirkung,

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.04.2012 - 5 A 195/09   

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OVG Sachsen, 27.04.2012 - 5 A 195/09 (https://dejure.org/2012,56910)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2012 - 5 A 195/09 (https://dejure.org/2012,56910)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2012 - 5 A 195/09 (https://dejure.org/2012,56910)
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