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   VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 202/15   

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https://dejure.org/2016,30784
VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 202/15 (https://dejure.org/2016,30784)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.09.2016 - 5 A 202/15 (https://dejure.org/2016,30784)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. September 2016 - 5 A 202/15 (https://dejure.org/2016,30784)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 192/15
    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 202/15
    Dieser Bescheid ist Gegenstand des beim erkennenden Gericht anhängigen Verfahrens 5 A 192/15.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang der Beklagten in diesem sowie den Verfahren 5 A 99/15 und 5 A 192/15 Bezug genommen.

  • VG Braunschweig, 19.04.2016 - 5 B 48/16

    Beißkorbzwang; Fachbehörde; Gefahren; gefährlicher Hund; Hund; Hundebiss;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 202/15
    Die hiernach erkennbare Gefahr für Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit hat hinreichend schwer gewogen, zumal insoweit gilt, dass sich die erforderliche Wahrscheinlichkeit eines zu befürchtenden Schadenseintritts danach bemisst, wie schwer der zu befürchtende Schaden wiegt: Je höherrangig das betroffene Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden wiegen, desto geringere Anforderungen können an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gestellt werden (vgl. VG Braunschweig, B. v. 19.04.2016 - 5 B 48/16 -, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06

    Rechtmäßigkeit einer auf eine polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 202/15
    Eine Meldeauflage ist deshalb auf die polizeiliche Generalklausel zu stützen und neben Maßnahmen nach dem PaßG und dem PAuswG grundsätzlich zulässig (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, B. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06 -, juris Rn. 7 m.w.N.; BVerwG, U. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris Rn. 25 ff.; BayVGH, B. v. 05.03.2015 - 10 Cs 14.2444 -, juris Rn. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 19 A 2097/14

    Klage eines Salafisten gegen Passentziehung ohne Erfolg

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 202/15
    Dies resultiert - wie die Kammer im Beschluss vom 25. Juni 2015 (5 B 203/15) zum Eilantrag des Klägers ausgeführt hat - schon daraus, dass die Beteiligung am militanten "Jihad" geeignet ist, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen, weil dieser die Sicherheitsinteressen der betroffenen Länder und der internationalen Staatengemeinschaft massiv tangiert und geeignet ist, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 04.05.2015 - 19 A 2097/14 -, juris Rn. 30 ff., m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15

    Passentziehung wegen des Verdachts, den Jihad zu unterstützen

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Auswertung der im Reisepass eingetragenen Stempel (Bl. 26 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Ausweislich des polizeilichen Berichts vom 28. Dezember 2014 (Bl. 8 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) sowie des Bescheids der Bundespolizeidirektion G. vom selben Tag (Bl. 11 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) gab der Kläger auf Befragen gegenüber den ihn kontrollierenden Beamten an, für vier Tage nach Istanbul reisen zu wollen, um sich dort einer Zahnbehandlung zu unterziehen; weitere Pläne habe er nicht, nach der Behandlung wolle er sofort nach Deutschland zurückreisen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Protokoll der Bundespolizei G. über die Asservierung der Drohne und des Geldes sowie die Lichtbilder (Bl. 19 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Bericht zum Gefahrenermittlungsvorgang "H." (Bl. 1 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Amtsgerichts (Bl. 3 der Beiakte B zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Die sofortige Vollziehung dieses Bescheids hat das erkennende Gericht mit dem Beschluss vom 25. Juni 2015 im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren 5 B 203/15 bestätigt; die Rechtmäßigkeit der Meldeauflage ist Gegenstand des beim erkennenden Gericht anhängigen Hauptsacheverfahrens 5 A 202/15.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang der Beklagten in diesem sowie den Verfahren 5 A 192/15 und 5 A 202/15 Bezug genommen.

  • VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 192/15

    Sicherstellung von Bargeld und einer Flugdrohne wegen der Gefahrenprognose, der

    Ausweislich des polizeilichen Berichts vom 28. Dezember 2014 (Bl. 8 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) sowie des Bescheids der Bundespolizeidirektion G. vom selben Tag (Bl. 11 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) gab der Kläger auf Befragen gegenüber den ihn kontrollierenden Beamten an, für vier Tage nach Istanbul reisen zu wollen, um sich dort einer Zahnbehandlung zu unterziehen; weitere Pläne habe er nicht, nach der Behandlung wolle er sofort nach Deutschland zurückreisen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Protokoll der Bundespolizei G. über die Asservierung der Drohne und des Geldes sowie die dazu erstellten Lichtbilder (Bl. 19 ff. der Beiakte A zum Verfahren 5 A 202/15) verwiesen.

    Diese Anordnung ist Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens (Aktenzeichen: 5 B 203/15) und eines Klageverfahrens (Aktenzeichen: 5 A 202/15) beim erkennenden Gericht gewesen.

    Wegen der Einzelheiten der Begründungen wird auf den Beschluss (Bl. 36 ff. der Gerichtsakte 5 A 202/15) und das Urteil verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte und den Verwaltungsvorgang der Beklagten in diesem sowie den Verfahren 5 A 99/15 und 5 A 202/15 Bezug genommen.

    Die Unterstützung des militanten "Jihadismus" gefährdet - wie bereits in den Urteilen zu den Aktenzeichen 5 A 99/15 und 5 A 202/15 vom heutigen Tag ausgeführt - Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit von höchstem Rang, weil die Beteiligung Deutscher am militanten "Jihad" geeignet ist, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen, indem der "Jihad" die Sicherheitsinteressen der betroffenen Länder und der internationalen Staatengemeinschaft massiv tangiert und andererseits Leib und Leben von Menschen gefährdet.

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