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   VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08   

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VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08 (https://dejure.org/2009,30660)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02.12.2009 - 5 A 206/08 (https://dejure.org/2009,30660)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 5 A 206/08 (https://dejure.org/2009,30660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    105 ; AMG; 105 V c ; AMG; 105b ; AMG; 33 III 1 ; AMG; 20 I ; VwKostG; 20 III ; VwKostG; 21 I ; VwKostG; 48 I 1 ; VwVfG; 51 I Nr. 1 ; VwVfG
    Antrag; Aufhebung; Bestandskraft; Ermessensreduzierung; Gebührenbescheid; Gebührenforderung; Kurzantrag; Langantrag; Rücknahme; Verjährung; Wiederaufgreifen; offensichtlich rechtswidrig; schlechthin unerträglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag; Aufhebung; Bestandskraft; Ermessensreduzierung; Gebührenbescheid; Gebührenforderung; Kurzantrag; Langantrag; Rücknahme; Verjährung; Wiederaufgreifen; offensichtlich rechtswidrig; schlechthin unerträglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Aufhebung eines bestandskräftigen rechtswidrigen Gebührenbescheides

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08
    Denn eine gerichtliche Spruchpraxis kann keine Änderung der Sach- oder Rechtslage im Sinne der Vorschrift bewirken (st. Rspr. vgl. BVerwG, B. v. 07.07.2004 - 6 C 24/03 -, juris Rn. 3; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 51 Rn. 105 m.w.N.).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, B. v. 07.07.2004, a.a.O., juris Rn. 15 m.w.N.).

    Im Falle einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kann das behördliche Ermessen im Sinne der Rücknahme auf Null reduziert sein, es muss dies aber nicht (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.2004, a.a.O., juris Rn. 15, U. v. 17.01.2007, a.a.O., juris Rn. 15; Müller in: Beck-OK VwVfG, Stand: 01.07.2009, § 48 Rn. 42).

    Derartige fachgesetzliche Wertungen sind bei der Abwägung, ob das Aufrechterhalten eines rechtswidrigen Bescheides schlechthin unerträglich ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.2004, a.a.O., juris Rn. 15).

    Sowohl ein Anspruch gemäß § 21 Abs. 1 1. HS VwKostG als auch ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch setzen jedenfalls einen Anspruch auf Aufhebung des betreffenden Kostenbescheides voraus (vgl. bspw. BVerwG, B. v. 07.07.2004, a.a.O, juris Rn. 9).

    Da das Rücknahmeermessen nicht auf Null reduziert ist, verbietet sich auch die Annahme, das Erstattungsermessen des § 21 Abs. 1 2. HS VwKostG sei nur dann fehlerfrei ausgeübt, wenn die Gebühr zurückgewährt wird (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.2004, a.a.O, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob sich der Verwaltungsakt als offensichtlich rechtswidrig erweist, ist in der Regel - und so auch hier - der Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 6 C 32/06 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Februar 2005 an verschiedener Stelle von einer eindeutigen Rechtslage und einem klaren Gesetzeswortlaut spricht, steht dem nicht entgegen, da es sich hiermit nicht auf den Maßstab einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit bezieht, die einen Anspruch auf Aufhebung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes begründen kann (vgl. insoweit auch BVerwG, U. v. 17.01.2007, a.a.O., juris Rn. 19).

    Im Falle einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kann das behördliche Ermessen im Sinne der Rücknahme auf Null reduziert sein, es muss dies aber nicht (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.2004, a.a.O., juris Rn. 15, U. v. 17.01.2007, a.a.O., juris Rn. 15; Müller in: Beck-OK VwVfG, Stand: 01.07.2009, § 48 Rn. 42).

    Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass es für die Annahme einer "offensichtlichen Rechtswidrigkeit" nicht erforderlich ist, dass die Rechtswidrigkeit zugleich besonders schwer wiegt (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.2007, a.a.O., juris Rn. 15).

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04

    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08
    Das Bundesverwaltungsgericht habe diese Rechtslage in seinem Urteil vom 24. Februar 2005 (3 C 38/04) bestätigt.

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 24. Februar 2005 (Az.: 3 C 38/04, juris) an.

    Auch insoweit schließt sich die erkennende Kammer dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2005 (a.a.O., juris Rn. 30 ff.) an.

  • VG Köln, 24.11.2006 - 25 K 10229/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu den Kosten für die Arzneimittelzulassung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08
    Zwar dürften diese "Anträge" nicht im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 VwKostG eine neue Verjährungsfrist in Gang gesetzt haben und dürften die Gebührenforderungen deswegen trotz der "Anträge" gemäß § 105 Abs. 5 c AMG verjährt gewesen sein (vgl. hierzu VG Köln, U. v. 24.11.2006 - 25 K 10229/02 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Düsseldorf, 30.09.2003 - 16 K 1257/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Rückerstattung von

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08
    Letztlich sprechen auch die fiskalischen Interessen gegen einen Anspruch auf Rücknahme des Bescheides, denn die Gebühren sind in die Haushalte zurückliegender Jahre eingeflossen und verbraucht (vgl. insoweit VG Düsseldorf, U. v. 30.09.2003 - 16 K 1257/03 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 9 B 344/01
    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08
    Auch die Frage, ob die Verjährung eines Kostenbescheides nicht dessen Fälligkeit voraussetzte, war lange Zeit nicht eindeutig geklärt (vgl. bspw. VG Köln, B. v. 07.02.2001 - 25 L 2726/00 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.06.2001 - 9 B 344/01 -, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Köln, 07.02.2001 - 25 L 2726/00

    Ausgestaltung der Verjährung einer arzneimittelrechtlichen Kostenschuld i.S.d.

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08
    Auch die Frage, ob die Verjährung eines Kostenbescheides nicht dessen Fälligkeit voraussetzte, war lange Zeit nicht eindeutig geklärt (vgl. bspw. VG Köln, B. v. 07.02.2001 - 25 L 2726/00 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.06.2001 - 9 B 344/01 -, juris Rn. 2 ff.).
  • OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01

    Gebühr für die Verlängerung von arzneimittelrechtlichen Zulassungen; Verjährung

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08
    Hierfür spricht allerdings, dass die Beklagte mit bestandskräftigem Bescheid vom 14. Oktober 1991 gemäß § 16 VwKostG eine anteilige Vorschusszahlung in Höhe von 792, 50 Euro geltend gemacht hat und die Verjährung hinsichtlich dieses Anteils gemäß § 20 Abs. 3 bis Abs. 5 VwKostG unterbrochen haben dürfte (vgl. hierzu OVG Berlin, U. v. 11.12.2003 - 5 B 11.01 -, juris Rn. 40).
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