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   VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18   

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VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18 (https://dejure.org/2021,4909)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10.02.2021 - 5 A 284/18 (https://dejure.org/2021,4909)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 5 A 284/18 (https://dejure.org/2021,4909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 SGB 6; Art 12 Abs 1 GG; Art 2 GG
    Architekten; Befreiung; Mindestbeitrag; Pflichtmitgliedschaft; Rentenversicherung; Versorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aus der Architektenversorgung gibt es kein Entkommen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aus der Architektenversorgung gibt es kein Entkommen ... (IBR 2021, 309)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06

    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18
    14 Abs. 1 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten als Folge der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, juris, Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 9).

    Durch die Einführung der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk und der damit verbundenen Beitragspflicht ist der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG schon nicht tangiert (OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Dem betroffenen Versicherten steht von Verfassungs wegen kein Wahlrecht zu, das es ihm ermöglichen würde, im Lauf eines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen oder an ihr festzuhalten und die Anwendung aller anderen Versicherungspflichten auszuschließen, auch wenn dies günstiger für ihn wäre (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.07.2012 - 8 LA 149/11 -, juris, Rn. 17; Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 12).

    Dem Normgeber steht bei der Regelung der von dem Kläger geltend gemachten Befreiungstatbestände ein besonders weiter Spielraum zu, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung erreicht sind (BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, juris, Rn. 3 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 13).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18
    Da ein berufsständisches Versorgungswerk als kollektive Versorgung nur funktionsfähig ist, wenn grundsätzlich alle Berufsangehörigen daran teilnehmen, können diese aus dem Gesichtspunkt der Solidargemeinschaft ohne Rücksicht auf individuelles Versorgungsbedürfnis zu Beitragszahlungen herangezogen werden (BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 1 C 11.89 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).

    Auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit eines Mitglieds, ist jedoch Rücksicht zu nehmen und bei bereits zuvor anderweitig versorgten Mitgliedern ist eine unzumutbare Überversicherung zu vermeiden (BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 1 C 11.89 -, juris, Rn. 25 und Beschl. v. 30.08.1996 - 1 B 29.96 -, juris, Rn. 7).

    Diese Regelungen führen dazu, dass die Regelungen der Beklagten als verhältnismäßig anzusehen sind (vgl. zur Verhältnismäßigkeit eines auf 3/10 des Höchstbetrags geminderten Mindestbeitrags BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 1 C 11.89 -, juris, Rn. 26 f.).

  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18
    Soweit demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 5. Dezember 2000 (Az. 1 C 11.00, juris, Rn. 11) davon ausgeht, dass Regelungen über die Beitragshöhe in einem berufsständischen Versorgungswerk auch die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der Berufsausübung berühren können, ergibt sich vorliegend im Ergebnis keine andere Beurteilung; auch danach ist die Beitragspflicht des Klägers nicht zu beanstanden.

    Maßnahmen, die ihr zu dienen bestimmt sind, können auch dann gerechtfertigt sein, wenn sie für die Betroffenen zu fühlbaren Einschränkungen führen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerwG, Urt. v. 05.12.2000 - 1 C 11.00 -, juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Die Pflichtmitgliedschaft und die Anordnung eines Mindestbeitrags sind somit grundsätzlich zulässig (BVerwG, Urt. v. 05.12.2000 - 1 C 11.00 -, juris, Rn. 16 m.w.N.), auch wenn zugleich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wird (BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996 - 1 B 29.96 -, juris, Rn. 7 und Beschl. v. 23.03.2000 - 1 B 15.00 -, juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96

    Berufsrecht - Rechtsanwälte, Zwangsmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18
    Die Pflichtmitgliedschaft und die Anordnung eines Mindestbeitrags sind somit grundsätzlich zulässig (BVerwG, Urt. v. 05.12.2000 - 1 C 11.00 -, juris, Rn. 16 m.w.N.), auch wenn zugleich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wird (BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996 - 1 B 29.96 -, juris, Rn. 7 und Beschl. v. 23.03.2000 - 1 B 15.00 -, juris, Rn. 10).

    Auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit eines Mitglieds, ist jedoch Rücksicht zu nehmen und bei bereits zuvor anderweitig versorgten Mitgliedern ist eine unzumutbare Überversicherung zu vermeiden (BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 1 C 11.89 -, juris, Rn. 25 und Beschl. v. 30.08.1996 - 1 B 29.96 -, juris, Rn. 7).

  • BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00

    Voraussetzungen für die Grundsatzrevision - Pflichtmitgliedschaft eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18
    Die Pflichtmitgliedschaft und die Anordnung eines Mindestbeitrags sind somit grundsätzlich zulässig (BVerwG, Urt. v. 05.12.2000 - 1 C 11.00 -, juris, Rn. 16 m.w.N.), auch wenn zugleich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wird (BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996 - 1 B 29.96 -, juris, Rn. 7 und Beschl. v. 23.03.2000 - 1 B 15.00 -, juris, Rn. 10).

    Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sich die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk auch auf in der gesetzlichen Angestelltenversicherung pflichtversicherte Berufsangehörige bezieht (BVerwG, Beschl. v. 23.03.2000 - 1 B 15.00 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 324/93

    Verfassungsbeschwerde gegen die unvollständige Rückzahlung von in das

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18
    14 Abs. 1 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten als Folge der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, juris, Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 9).

    Dem Normgeber steht bei der Regelung der von dem Kläger geltend gemachten Befreiungstatbestände ein besonders weiter Spielraum zu, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung erreicht sind (BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, juris, Rn. 3 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97

    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18
    Dem betroffenen Versicherten steht von Verfassungs wegen kein Wahlrecht zu, das es ihm ermöglichen würde, im Lauf eines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen oder an ihr festzuhalten und die Anwendung aller anderen Versicherungspflichten auszuschließen, auch wenn dies günstiger für ihn wäre (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.07.2012 - 8 LA 149/11 -, juris, Rn. 17; Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2012 - 8 LA 149/11

    Verlust der Wirkung einer auf satzungsrechtlicher Grundlage durch Bescheid

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18
    Dem betroffenen Versicherten steht von Verfassungs wegen kein Wahlrecht zu, das es ihm ermöglichen würde, im Lauf eines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen oder an ihr festzuhalten und die Anwendung aller anderen Versicherungspflichten auszuschließen, auch wenn dies günstiger für ihn wäre (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.07.2012 - 8 LA 149/11 -, juris, Rn. 17; Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 12).
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