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   VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02   

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VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02 (https://dejure.org/2003,20544)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15.07.2003 - 5 A 304/02 (https://dejure.org/2003,20544)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 (https://dejure.org/2003,20544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kosten für lebensmittelrechtliche Verdachtsproben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 GOLebensmBG; § 3 GOLebensmBG; § 1a VetVwGebV ND; § 7 Abs 1 LMG; § 46a LMG; § 5 Abs 1 VwKostG ND; § 13 VwKostG ND; Art 4 Abs 1 b EWGRL 397/89
    Auswahlermessen; Beschwerdeprobe; Ermessensnichtgebrauch; Inverkehrbringen; Kosten; Kostenschuldner; LAVES; Lebensmitteluntersuchung; Lebensmittelüberwachung; Probenahme; Veranlasser; Verbraucherbeschwerde; Verfolgsprobe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2002 - 11 LA 100/02

    Amtshandlung; Einbindung; Gebühr; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
    (2) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff mwN) geht die Ziffer 2 dieser Bestimmung von der Unterscheidung zwischen nicht gebührenpflichtigen "allgemeinen" und gebührenpflichtigen Überwachungsmaßnahmen aus besonderem Anlass aus.

    V. 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - zit. nach juris).

    Unstreitig hat die Anzeigeerstatterin die beanstandeten Putenspieße bei der Beigeladenen am 8.11.2002 um 10.42 Uhr gekauft (vgl. zu einer weiteren Möglichkeit des "Inverkehrbringens" auch Nds. OVG, B. v. 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - zitiert nach Juris Web, wonach auch "das Anbieten" einer Ware als unmittelbarer Anlass im Sinne des § 5 NVwKostG für eine Verdachtsprobe nach § 46a Abs. 1 LMBG angesehen wird).

  • BVerwG, 09.07.1992 - 7 C 21.91

    Abfallbeseitigung - Ausnahmebewilligung Abfallentsorgungsanlage - Auswahl einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
    Insbesondere muss die Behörde als Voraussetzung ihrer Entscheidung bzw. ihres Handelns alle dafür zum Zweck der Ermächtigung her relevanten Tatsachen sorgfältig ermitteln und bei der Entscheidung alle Ergebnisse dieser Ermittlungen und alle sonst einschlägigen wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigen (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 40 Rn. 62; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 9. Juli 1992 - BVerwG 7 C 21.91 -, BVerwGE 90, S. 296 ff., 300 ff.).
  • VG Lüneburg, 05.12.2002 - 6 A 190/01

    Allgemeine Überwachungsmaßnahme; Amtshandlung; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
    Deshalb wird insbesondere der Versender als Abgebender im Sinne des § 7 Abs. 1 LMBG angesehen (vgl. Behler/Schroeder, a.a.O., Rn. 26 a E; vgl. auch VG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2002 - 6 A 190/01 - zitiert nach Juris Web, wonach grundsätzlich auch der Zwischenhändler Adressat der Gebührenpflicht für verdachtsbezogene Lebensmittelüberwachungsmaßnahmen sein kann).
  • VGH Bayern, 26.05.2000 - 25 B 96.1735

    Lebensmittelrecht; Lebensmittelüberwachung; Amtshandlungen; Probenahme;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
    Wenn dort ergänzend zu Satz 1 dieser Bestimmung, wonach grundsätzlich Landesrecht die kostenpflichtigen Tatbestände bestimmt, geregelt wird, dass die Gebühren nach "Maßgabe" der von den Organen der EG erlassenen Rechtsakte zu bemessen sind, so ist dies nur ein selbstverständlicher Hinweis auf den Vorrang dieses Rechts bei der Gebührenbemessung, nicht aber so zu verstehen, dass Gebühren nur erhoben werden dürfen, soweit - anders als vorliegend - solche "Maßgaben" nicht bestehen (im Ergebnis, aber ohne nähere Auseinandersetzung ebenso der o.a. Beschluss des Nds. OVG; offengelassen - aber inkonsequent in Hinblick auf § 46a Abs. 1 Nr. 3 LMBG das Urteil des VGH München v. 26.5.2000 - 25 B 96/1735 - GewArch 2001, 173 f; vgl. ferner zur weitgehend übereinstimmenden Regelung in § 24 Abs. 2 FIHG das o.a. Urteil des BVerwG v. 27.4.2000, S. 10 f, und das Urteil des BVerwG v. 14.10.2002 - 3 C 16/02 - NVwZ 2003, 345; "Danach ist zwar den Ländern das Recht eingeräumt, die kostenpflichtigen Tatbestände.... festzulegen. Dabei sind aber die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu beachten").
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
    Vorliegend hat die Beklagte dem LAVES zu Recht für dessen Tätigkeit die in der GO-LebensmBG vorgesehenen Gebühren erstattet (1.1.1) und als Auslagen (1.1.2) gemäß § 13 NVwKostG geltend gemacht; § 46a LMBG (vgl. zur Auslegung dieser Bestimmung als kompetenzbegrenzend und nicht kompetenzbegründend das Urteil des BVerwG v. 27.4.2000 - 1 C 7.99 - Buchholz 418.5 Nr. 19 S. 7, 12) steht dem nicht entgegen (1.2).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
    Der demnach allein als Rechtsgrundlage in Betracht kommende § 13 NVwKostG regelt i.V.m. § 46 a LMBG hinreichend konkret die materiellen Voraussetzungen für die Auslagenerhebung dem Grunde nach; die Auslagenhöhe wird durch die Bestimmungen der GO-LebensmBG, also durch Rechtssatz (vgl. zu diesem Erfordernis das Urteil des VG Oldenburg v. 14.5.2003 - 7 A 2784/01 - unter Bezugnahme auf BVerwG v. 29.8.1996 - 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39, 43) ebenfalls hinreichend konkretisiert.
  • VG Oldenburg, 14.05.2003 - 7 A 2784/01

    Auslagen; Fälligkeit; Gebühr; Lebensmitteluntersuchung; Verjährung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
    Der demnach allein als Rechtsgrundlage in Betracht kommende § 13 NVwKostG regelt i.V.m. § 46 a LMBG hinreichend konkret die materiellen Voraussetzungen für die Auslagenerhebung dem Grunde nach; die Auslagenhöhe wird durch die Bestimmungen der GO-LebensmBG, also durch Rechtssatz (vgl. zu diesem Erfordernis das Urteil des VG Oldenburg v. 14.5.2003 - 7 A 2784/01 - unter Bezugnahme auf BVerwG v. 29.8.1996 - 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39, 43) ebenfalls hinreichend konkretisiert.
  • BVerwG, 14.10.2002 - 3 C 16.02

    Erhebung von Gebühren für bakteriologische Untersuchungen neben allgemeiner

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02
    Wenn dort ergänzend zu Satz 1 dieser Bestimmung, wonach grundsätzlich Landesrecht die kostenpflichtigen Tatbestände bestimmt, geregelt wird, dass die Gebühren nach "Maßgabe" der von den Organen der EG erlassenen Rechtsakte zu bemessen sind, so ist dies nur ein selbstverständlicher Hinweis auf den Vorrang dieses Rechts bei der Gebührenbemessung, nicht aber so zu verstehen, dass Gebühren nur erhoben werden dürfen, soweit - anders als vorliegend - solche "Maßgaben" nicht bestehen (im Ergebnis, aber ohne nähere Auseinandersetzung ebenso der o.a. Beschluss des Nds. OVG; offengelassen - aber inkonsequent in Hinblick auf § 46a Abs. 1 Nr. 3 LMBG das Urteil des VGH München v. 26.5.2000 - 25 B 96/1735 - GewArch 2001, 173 f; vgl. ferner zur weitgehend übereinstimmenden Regelung in § 24 Abs. 2 FIHG das o.a. Urteil des BVerwG v. 27.4.2000, S. 10 f, und das Urteil des BVerwG v. 14.10.2002 - 3 C 16/02 - NVwZ 2003, 345; "Danach ist zwar den Ländern das Recht eingeräumt, die kostenpflichtigen Tatbestände.... festzulegen. Dabei sind aber die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu beachten").
  • VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06

    Auswahlermessen; Inverkehrbringen; Kosten(Lebensmitteluntersuchung);

    In der Regel kann sich der zu den Kosten herangezogene Inverkehrbringer nicht darauf berufen, dass die Behörde ihr Auswahlermessen falsch ausgeübt habe und der andere Inverkehrbringer hätte herangezogen werden müssen (entgegen VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -).

    Zum früherem Recht - dem LMBG - war teilweise die Auffassung vertreten worden, § 46a LMBG sperre als bundesrechtliche Spezialvorschrift die Anwendung des § 13 NVwKostG (so VG Oldenburg, Urteil vom 14. Mai 2003 - 7 A 2784/01 - juris); nach anderer Ansicht galt eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).

    Anlass für eine lebensmittelrechtliche Probenentnahme und Untersuchung gibt somit jeder, der das untersuchte Produkt in Verkehr bringt, denn er schafft dadurch den Tatbestand, der eine lebensmittelrechtliche Überwachung erforderlich macht (so auch VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; Erlass des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. Februar 2000, Nds. MBl. 2000, 230, 241).

    Ein "schuldhaftes Handeln" ist nicht erforderlich (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris).

    "Inverkehrbringen" umfasst gemäß § 3 Nr. 1 LFGB i. V. m. Art. 3 Nr. 8 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 "das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst." Ein Hersteller gibt das Produkt nach der Herstellung an andere - nämlich den (Zwischen-)Händler - weiter und bringt es damit in Verkehr (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris ); so hat es hier auch die Klägerin mit der untersuchten Milch gemacht.

    Auch Edeka hat also kostenrechtlich Anlass zu der Untersuchung gegeben und ist daher nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NVwKostG ebenfalls Kostenschuldner (vgl. zur Kostenschuldnerschaft des Verkäufers Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 321/00 - juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).

    Eine andere Ansicht vertritt allerdings das VG Braunschweig (vgl. Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris).

  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15

    Anlass; anlasslos; Betriebskontrolle; Gebühren; Kosten; Lebensmittelkontrolle;

    Nach anderer Ansicht gelte eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.07.2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24.03.2003 - 6 A 1974/00 -, juris).
  • FG Hamburg, 30.09.2011 - 4 K 103/10

    Zollkostenrecht: Keine Kostenschuldner der Post für Zollverwahrgebühren

    Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat diese Frage - unter ausdrücklicher Abweichung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Urteil vom 15. Juli 2003, 5 A 304/02, juris) - in seinem Urteil vom 27. Februar 2009 (7 A 5297/06, juris) verneint.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - 2 L 21/13

    Kosten der abfallrechtlichen Überwachung

    Die mitteilende oder unterstützende Behörde gibt nicht im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG LSA Anlass zu der Amtshandlung, die aufgrund ihres Hinweises vorgenommen wird (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.05.2002 - 11 LA 100/02 -, Juris RdNr. 12; VG Braunschweig, Urt. v. 15.07.2003 - 5 A 304/02 -, Juris RdNr. 47).
  • VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05

    Abweichende Kosten; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Erlass; Erlassregelung;

    Auch spricht viel dafür, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin keine Amtshandlung erbracht hat, sondern die Durchführung der BSE-Tests den Charakter einer verwaltungsinternen Mitwirkungshandlung ohne Außenwirkung besitzt (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 304/02) .
  • VG Oldenburg, 18.09.2017 - 7 B 7097/17

    Gefahrenvorsorge; Gesamtschuldnerschaft; Inverkehrbringen belasteter

    Anlass für eine lebensmittelrechtliche Probenentnahme oder Untersuchung gibt somit jeder, der das untersuchte Produkt in Verkehr bringt, denn er schafft dadurch den Tatbestand, der eine lebensmittelrechtliche Überwachung erforderlich macht und setzt damit die Grundlage für die individuelle Zurechenbarkeit und kostenrechtliche Verantwortlichkeit (vgl. bereits VG Oldenburg, Urteil v. 27. Februar 2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 24 ff.; so auch VG Braunschweig, Urteil v. 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; Erlass des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. Februar 2000, Nds. MBl. 2000, 230, 241).
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