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   OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08   

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OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08 (https://dejure.org/2008,12184)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.09.2008 - 5 A 348/08 (https://dejure.org/2008,12184)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. September 2008 - 5 A 348/08 (https://dejure.org/2008,12184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    InsO § 80, § 85; ZPO § 240; AO § 119, § 157; SächsKAG § 26

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Abweichung vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff bei der Festsetzung eines Straßenausbaubeitrags; Die Veranlagung des Buchgrundstücks als maßgeblich für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ; Veranlagung mehrerer Flächen aufgrund einer ...

  • Judicialis

    InsO § 80; ; InsO § 85; ; ZPO § 240; ; AO § 119; ; AO § 157; ; SächsKAG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzverwalter; Bestimmtheit; wirtschaftliche Einheit; Hinterliegergrundstück; Inanspruchnahmemöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.11.1995 - II R 26/92

    Festsetzung der Grunderwerbsteuer für mehrere durch einen Vertrag erworbene

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Das Erfordernis inhaltlicher Bestimmtheit des Abgabenbescheides soll u. a. sicherstellen, dass der Betroffene erkennen kann, welcher Sachverhalt mit Abgaben belegt wird und die entstehende Abgabenschuld - sowie gegebenenfalls ein Eingreifen von Abgabenbefreiungen und -vergünstigungen, aber auch der Verjährung - für den Betroffenen ohne Weiteres feststellbar ist (für das Steuerrecht: BFH, Urt. v. 22.11.1995, BFHE 179, 177).

    Steht eindeutig fest, welche Abgabefälle von dem Bescheid erfasst werden und besteht auch sonst keine Notwendigkeit zu einer Differenzierung, ist der Bestimmtheitsgrundsatz nicht verletzt (BFH, Urt. v. 22.11.1995, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 12.4.2007 - 15 A 100/07 -, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2007 - 15 A 100/07

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Abgabebescheides bezüglich mehrerer

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Werden mehrere Abgabefälle in einer unaufgegliederten Festsetzung zusammengefasst und in einem Bescheid die Beitragsforderungen für mehrere Grundstücke in einem Betrag festgesetzt, kommt es entscheidend darauf an, ob im Wege der Auslegung eine entsprechende Zuordnung des Betrages auf die Grundstücke möglich ist (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.2.2008 - 9 S 26.07 -, zitiert nach juris, und OVG NRW, Beschl. v. 12.4.2007 - 15 A 100/07 -, zitiert nach juris; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 76a).

    Steht eindeutig fest, welche Abgabefälle von dem Bescheid erfasst werden und besteht auch sonst keine Notwendigkeit zu einer Differenzierung, ist der Bestimmtheitsgrundsatz nicht verletzt (BFH, Urt. v. 22.11.1995, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 12.4.2007 - 15 A 100/07 -, zitiert nach juris).

  • LSG Hamburg, 24.01.2006 - L 5 B 385/05

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei gleichzeitigem

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Auf den Antrag der Beklagten hat der erkennende Senat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage zugelassen, ob ein Hinterliegergrundstück zu einer Ausbaustraße nach § 26 SächsKAG unter Vorteilsgesichtspunkten zu einem Straßenausbaubeitrag herangezogen werden darf, wenn es über einen unmittelbaren Zugang zu einer anderen öffentlichen Straße verfügt (Beschl. v. 4.8.2005 - 5 B 385/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 15 A 636/03

    Verfahrensrecht - Besteht eine wirtschaftliche Einheit?

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Dieser Auffassung ist auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn es für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen grundsätzlich von der Veranlagung des Buchgrundstücks ausgeht, im Falle einer Veranlagung mehrerer Flächen aufgrund einer wirtschaftlichen Einheit aber ein Mindestmaß an rechtlicher Zusammengehörigkeit der Flächen verlangt (OVG NRW, Urt. v. 15.3.2005, NWVBl. 2005, 317).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Abweichungen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff sind nur dann zulässig, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen, z. B. weil das Buchgrundstück etwa bei unzureichender Größe allein nicht bebaubar wäre, zusammen mit angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers jedoch ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (BVerwG, Urt. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 -, zitiert nach juris, zu Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB; Beschl. des erkennenden Senats vom 15.4.2008 - 5 BS 239/07 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein (Hinterlieger-) Grundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Verkehrsanlage in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, hat dieses Grundstück aus der gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen nennenswerten Vorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke aus (OVG LSA, Urt. v. 3.4.2007 - 4 L 230/06 -, zitiert nach juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 401i ff., unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 30.5.1997, NVwZ-RR 1998, 67, zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2008 - 9 S 26.07

    Die Überprüfung eines Straßenbaubeitragsbescheids im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Werden mehrere Abgabefälle in einer unaufgegliederten Festsetzung zusammengefasst und in einem Bescheid die Beitragsforderungen für mehrere Grundstücke in einem Betrag festgesetzt, kommt es entscheidend darauf an, ob im Wege der Auslegung eine entsprechende Zuordnung des Betrages auf die Grundstücke möglich ist (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.2.2008 - 9 S 26.07 -, zitiert nach juris, und OVG NRW, Beschl. v. 12.4.2007 - 15 A 100/07 -, zitiert nach juris; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 76a).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 566/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Bestimmtheit; Buchgrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    So muss in einem Abwasserbeitragsbescheid, der eine Beitragspflicht für ein einzelnes Grundstück festlegt, angegeben werden, hinsichtlich welches im Einzelnen bezeichneten Grundstückes die Abgabe entstanden sein soll (vgl. BFH, a. a. O., für die Grunderwerbssteuer sowie Rüsken, a. a. O.; vgl. auch Urt. des erkennenden Senats v. 12.7.2007 - 5 B 566/05 -, KStZ 2008, 135 - Heidenau III).
  • OVG Sachsen, 15.04.2008 - 5 BS 239/07

    Beschwerdebegründungsfrist; Neue Sach- und Rechtslage; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Abweichungen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff sind nur dann zulässig, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen, z. B. weil das Buchgrundstück etwa bei unzureichender Größe allein nicht bebaubar wäre, zusammen mit angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers jedoch ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (BVerwG, Urt. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 -, zitiert nach juris, zu Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB; Beschl. des erkennenden Senats vom 15.4.2008 - 5 BS 239/07 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 230/06

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08
    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein (Hinterlieger-) Grundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Verkehrsanlage in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, hat dieses Grundstück aus der gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen nennenswerten Vorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke aus (OVG LSA, Urt. v. 3.4.2007 - 4 L 230/06 -, zitiert nach juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 401i ff., unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 30.5.1997, NVwZ-RR 1998, 67, zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete

    30 Ein Ausbaubeitrag ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG für ein Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn (Buchgrundstück) zu erheben, es sei denn, das Buchgrundstück bildet mit einem anderen desselben Eigentümers eine wirtschaftliche Einheit, weil es nicht allein, sondern nur zusammen mit diesem bebaut werden kann (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Urt. v. 23. Juli 2014 - 5 A 412/13 -, juris Rn. 19, und v. 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, juris Rn. 23/24, jeweils m. w. N.).

    Vielmehr kommt es grundsätzlich nur darauf an, ob die ausgebaute Straße - werden die anderen Straßen hinweggedacht - von diesem Grundstück aus in Anspruch genommen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, juris Rn. 29).

    Es liegt nur mit einem Eckpunkt an der ausgebauten Straße an und ist daher kein Anliegergrundstück (SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, juris Rn. 28 a. E.).

    40 Bei solchen nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, die durch ein Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der ausgebauten Verkehrsanlage getrennt und nicht (wie gefangene Hinterliegergrundstücke) ausschließlich über dieses Anliegergrundstück und die ausgebaute Verkehrsanlage mit dem gemeindlichen Verkehrsnetz verbunden sind, sondern noch durch weitere selbständige Verkehrsanlagen erschlossen werden, ist - um den Sondervorteil zu begründen - nach der Rechtsprechung des Senats zusätzlich zu prüfen, ob die ihnen als Hinterliegergrundstück vermittelte Inanspruchnahmemöglichkeit objektiv wertlos ist, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Verkehrsanlage in relevantem Umfang in Anspruch genommen werden wird (SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 7, u. Urt. v. 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, juris Rn. 28/29).

    41 In diesen beiden Entscheidungen ist der Senat davon ausgegangen, dass die einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück vermittelte Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Verkehrsanlage über das Anliegergrundstück desselben Eigentümers hinweg dann nicht objektiv wertlos und damit beitragspflichtbegründend ist, wenn über das Anliegergrundstück tatsächlich ein (zulässiger) Zugang zum nicht gefangenen Hinterliegergrundstück angelegt ist oder tatsächlich genutzt wird, der allerdings im Ausbaubeitragsrecht dem Hinterliegergrundstück nicht notwendig eine wegemäßige Erschließung vermitteln muss, die für eine zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks erforderlich ist (SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 8/9, 21, und Urt. v. 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, juris Rn. 30).

  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens

    Zwar verstößt die Zerlegung eines Grundstücks und eine Heranziehung von Teilflächen gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG (SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f.; Urt. v. 12. August 2007, LKV 2009, 79, 80 - H....... III; st. Rspr.).

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass der Beitragserhebung grundsätzlich das Buchgrundstück zugrunde zu legen ist (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f.; Urt. v. 12. August 2007, LKV 2009, 79, 80 - H....... IIII; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 4 L 219/10

    Nichtigkeit eines Beitragsbescheides wegen mangelnder Bestimmtheit

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung anderer Obergerichte zum bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff bzw. Buchgrundstücksbegriff, die besagt, dass im Interesse der Rechtsklarheit und Eindeutigkeit für jedes Grundstück grundsätzlich eine eigene Beitragsfestsetzung erfolgen muss (vgl. z. B. SächsOVG, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, zit. nach JURIS); denn auch nach dieser Rechtsprechung führt ein Verstoß gegen den Buchgrundstücksbegriff zwar - wie hier auch von der Vorinstanz zu Recht angenommen - zur formellen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beitragsbescheides, nicht aber zwingend zu dessen Nichtigkeit.

    Von einer Nichtigkeit ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn - wie oben ausgeführt - die Voraussetzungen für die Annahme eines schwerwiegenden und offenkundigen Fehlers vorliegen (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.07.1998 - 23 B 95.3002 - ThürOVG, Beschl. v. 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 - und Beschl. v. 28.01.2005 - 4 ZKO 360/04 - SächsOVG, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 - alle zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen, 23.07.2014 - 5 A 412/13

    Anfechtungsklage, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Abgabenbescheid, Grundstück

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass der Beitragserhebung grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn (Buchgrundstück) zugrunde zu legen ist (SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f.; vgl. für Abwasserbeiträge auch Urt. v. 12. August 2007, LKV 2009, 79, 80 - Heidenau III; Urt. v. 31. März 2014 - 5 A 124/13 - Rn. 39 [juris Rn. 46]).

    Eine Ausnahme bildet nur der Fall der wirtschaftlichen Einheit, wenn ein Buchgrundstück allein nicht bebaut werden kann, zusammen mit einem oder mehreren anderen Grundstücken desselben Eigentümers aber baulich genutzt werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1986, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 = NVwZ 1987, 420; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f.).

  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13

    Anschlussgebühr, Niederschlagswassergebühr, Abgabenbescheid, Bestimmtheit,

    Eine wirtschaftliche Einheit wird angenommen, wenn ein Buchgrundstück allein nicht bebaut werden kann, zusammen mit einem oder mehreren anderen Buchgrundstücken desselben Eigentümers aber baulich genutzt werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1986, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 = NVwZ 1987, 420 ; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13

    Straßenausbaubeitragserhebung; wirtschaftlicher Vorteil für

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10

    Straßenausbaubeitrag bei einem zweiterschlossenen Hinterliegergrundstück

    30 c) Nach der für Brandenburg maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung muss zu der Inanspruchnahmemöglichkeit ein wirtschaftlicher Vorteil in der Gestalt einer Erhöhung des Gebrauchswertes des betroffenen Grundstücks hinzutreten , um die Beitragspflicht auszulösen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, zitiert nach juris Rn. 55; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2009 - OVG 9 S 26.08 -, Rn. 13; Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 - VG 3 K 1083/07 -, jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 18; vgl. insgesamt dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn bei einer an objektiven Kriterien orientierten Betrachtung nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass die Straße von dort in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2007 - 4 L 230/06 -, Juris Rn. 22 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 19; Driehaus in: Driehaus, Kommentar zum KAG, § 8 Rn. 401 i f.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13

    Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).
  • OVG Sachsen, 16.07.2014 - 5 A 753/12

    Anschlussbeitrag, Beitragsgegenstand, Buchgrundstück, wirtschaftlicher

    Eine solche Ausnahme hat der Senat nur bei wirtschaftlicher Einheit angenommen, wenn ein Buchgrundstück allein nicht bebaut werden kann, zusammen mit einem oder mehreren anderen Buchgrundstücken desselben Eigentümers aber baulich genutzt werden darf (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f.; BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1986, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 = NVwZ 1987, 420).
  • OVG Sachsen, 30.06.2014 - 5 A 770/13

    Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen, ; Konzernunternehmen,

    betreffenden Bescheid nicht für das gesamte Buchgrundstück, sondern nur für eine Teilfläche veranlagt wird (vgl. hierzu SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f. sowie zuletzt v. 31. März 2014 - 5 A 124/13 - Rn. 39 = juris Rn. 46), ist nicht entscheidend.
  • OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19

    Beitrag; Buchgrundstück; wirtschaftliche Einheit; Baugrundstück;

  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 192/12

    Buchgrundstücksbegriff, wirtschaftliche Einheit, selbstständige Bebaubarkeit,

  • OVG Sachsen, 17.06.2015 - 5 A 483/13

    Schmutzwasserbeitrag, Streuobstwiese, Biotopkartierung, bauakzessorische Nutzung,

  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 5 A 783/10

    Straßenausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Sondervorteil, Hinterliegergrundstück,

  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 5 A 340/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel, Divergenz,

  • OVG Sachsen, 11.09.2017 - 5 B 158/17

    Ausbaubeitragspflicht einer nicht zur Straße gehörenden Teilfläche eines

  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 5 A 588/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Hinterliegergrundstück, Vorteil,

  • OVG Sachsen, 02.01.2014 - 5 A 615/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Schmutzwasserbeitrag,

  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

  • OVG Sachsen, 11.02.2015 - 5 A 815/13

    Gemeinsame Festsetzung von Niederschlagswassergebühren für mehrere Grundstücke

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 142/10

    Straßenausbaubeitrag; Vorteil; Gebrauchswert eines (sehr kleinen) Grundstücks

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