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   VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10   

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https://dejure.org/2012,6783
VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10 (https://dejure.org/2012,6783)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 22.02.2012 - 5 A 38/10 (https://dejure.org/2012,6783)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 5 A 38/10 (https://dejure.org/2012,6783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Überwachungspflicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und Informationsaustausch mit den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 BVLG; § 21 Abs 4 AMG; § 5 NemV; § 54 LFGB; Art 14 GG; Art 12 GG
    Arzneimittel; Informationspflicht; Lebensmittelüberwachung; Nahrungsergänzungsmittel; Padma Basic; pharmakologische Wirkung; Verzehrsempfehlung; Zuständigkeit BVL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Der EuGH stellte darauf mit Urteil vom 15.01.2009 (Rs. C-140/07) u. a. fest, dass ein Produkt nicht als Arzneimittel i. S. d. Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27 geänderten Fassung angesehen werden könne, "wenn es bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter Weise durch eine pharmakologische, immunologische, oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann".

    Entgegen den Vorgaben in der Entscheidung des EuGH vom 15.01.2009 in der Rechtssache C 140/07 ("Red Rice") seien im Übrigen in dem Verfahren, das zu dem von der Beklagten zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2006 (Az.: 3 C 40.05) geführt habe, keine Beweise zu der Frage, ob "Padma 28" über eine pharmakologische Wirkung verfüge, erhoben worden.

    Durch die Entscheidung des EuGH vom 15.01.2009 (Rs. C-140/07, eur-lex) zu "Red Rice" hat sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) zu "Padma 28" nicht "überholt".

    Diese erheblichen Unterschiede verbieten gerade auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel ist, von Fall zu Fall zu treffen ist und dabei alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen sind (Rs. C-140/07 a.a.O.), eine rechtliche Gleichbehandlung von "Padma 28" und "Red Rice".

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Gleichwohl ist die Klägerin in ihrem Grundrecht aus Art. 12 GG durch das Rundschreiben der Beklagten nicht beeinträchtigt, weil sich die Beklagte an die rechtlichen Vorgaben über die ihr im Rahmen ihrer Zuständigkeit übertragenen Aufgaben gehalten sowie die Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen eingehalten hat (vgl. zu den Vorgaben für staatliches Informationshandeln: BVerfG, 1. Senat, B. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 - "Glykolwarnung", juris).

    Auch wenn Umsatz- und Gewinnchancen für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind, werden sie vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05

    Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Soweit sie auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2006 (Az.: 3 C 40.05) hingewiesen habe, beziehe sich diese Entscheidung ausschließlich auf "Padma 28", das sehr viel höher dosiert als "Padma Basic" eingenommen werde.

    Entgegen den Vorgaben in der Entscheidung des EuGH vom 15.01.2009 in der Rechtssache C 140/07 ("Red Rice") seien im Übrigen in dem Verfahren, das zu dem von der Beklagten zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2006 (Az.: 3 C 40.05) geführt habe, keine Beweise zu der Frage, ob "Padma 28" über eine pharmakologische Wirkung verfüge, erhoben worden.

  • VG Düsseldorf, 16.01.2012 - 16 L 2043/11

    Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Dass die Beklagte aufgrund dieses geringen Unterschieds "Padma Basic" ebenfalls nicht als Nahrungsergänzungsmittel für verkehrsfähig hält, sondern es als Arzneimittel einstuft, ist zumindest rechtlich vertretbar, denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14.12.2006 hinsichtlich des Unterschiedes von "Padma 28 Deutschland" zu "Padma 28 Schweiz" gleichermaßen argumentiert und ausführlich dargelegt, weshalb dem Fehlen eines gering dosierten Bestandteils von 21 pflanzlichen Bestandteilen keine Bedeutung beizumessen sei (a.a.O.; vgl. auch zur Vertretbarkeit der Einschätzung, dass E-Zigaretten Arzneimittel i.S.d. AMG sind durch das Gesundheitsministerium NRW mit der Folge, dass Warnungen (sogar) gegenüber der Öffentlichkeit rechtlich nicht zu beanstanden sind, VG Düsseldorf, B. v. 16.01.2012 - 16 L 2043/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 13 A 463/03

    Geltung des aus EG-Normen resultierenden Vorrangs arzneimittelrechtlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Die dagegen eingelegte Berufung wies das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen durch Urteil vom 10.11.2005 (Az.: 13 A 463/03) mit der Begründung, dass das Produkt insgesamt eine pharmakologische Wirkung habe, zurück.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 92/09

    Begründung der Eigenschaft eines Produktes als Präsentationsarzneimittel durch

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Das Bundesverwaltungsgericht entschied daraufhin mit Urteil vom 26.05.2009 (Az.: 3 C 5/09), dass "Red Rice" zwar nicht die Voraussetzung eines Funktionsarzneimittels erfülle, wies die Sache jedoch an das Berufungsgericht zurück, um die Frage zu klären, ob das Produkt als Präsentationsarzneimittel einzuordnen sei (vgl. mittlerweile: Nds. OVG, Urt. v. 03.02.2011 - 13 LC 92/09 -, juris).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Das Bundesverwaltungsgericht entschied daraufhin mit Urteil vom 26.05.2009 (Az.: 3 C 5/09), dass "Red Rice" zwar nicht die Voraussetzung eines Funktionsarzneimittels erfülle, wies die Sache jedoch an das Berufungsgericht zurück, um die Frage zu klären, ob das Produkt als Präsentationsarzneimittel einzuordnen sei (vgl. mittlerweile: Nds. OVG, Urt. v. 03.02.2011 - 13 LC 92/09 -, juris).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Unter demselben Datum (14.12.2006) erließ das Bundesverwaltungsgericht (3 C 38/06) in einem gleichzeitig von der Firma F. geführten Verfahren bezogen auf ein anderes Produkt ("Red Rice") einen Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), mit dem Fragen zur Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Funktionsarzneimitteln geklärt werden sollten.
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88

    Warnung vor Glykolwein

    Auszug aus VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10
    Der Schutzbereich des Art. 12 GG ist grundsätzlich dann berührt, wenn die beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Grundrechtsträgers durch öffentliche negative Äußerungen staatlicher Stellen über seine konkret angesprochene berufliche Betätigung nachhaltig eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, U. v. 18.10.1990 - 3 C 2/88 -"Glykol", juris).
  • VG Schleswig, 13.12.2016 - 1 B 74/16

    Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Tintenfischextrakt enthalten

    Zwar ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach einer Anzeige gemäß § 5 NemV zur Überwachung dieser Produkte und Weitergabe diesbezüglicher Informationen an die Länder im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet (vgl. VG Braunschweig, Urt .v. 22.02.2012 - 5 A 38/10 -, juris Rn. 33; vgl. auch BVerwG, Urt.v. 01.03.2012 - 3 C 15/11 - , juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 23.04.2014 - W 6 K 13.596

    Lebensmittelrechtliche Anordnung; Untersagung des Inverkehrbringens;

    Zwar hat das VG Braunschweig entschieden, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach einer Anzeige gemäß § 5 NemV zur Überwachung dieser Produkte und Weitergabe diesbezüglicher Informationen an die Länder im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist (vgl. VG Braunschweig, U.v. 22.2.2012 - 5 A 38/10 - LMuR 2012, 124 - juris Rn. 33; vgl. auch BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 3 C 15/11 - NVwZ 2012, 1343 - juris Rn. 23).
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